Hamburg ist Musikstadt
Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit.
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2024
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2024 sind ab dem 15. April 2023 möglich, Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2023. Bitte beachten Sie die aktualisierte Förderrichtlinie!
Die geförderten Projekte 2023 finden Sie unter "Förderergebnisse" unten.
Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie (siehe Downloads) vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele.
Online: Antragsverfahren
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das Online-Antragsverfahren.
Hier finden Sie den Link zum Online-Antragsverfahren
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM-ELBFND.
Offline: Projektanträge auf Papier
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen: