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Bildende Kunst Programmförderung

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Staatliche Förderung für Hamburger Künstlerhäuser und Kunstorte

Wer wird gefördert?

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt einmal jährlich Fördermittel für Jahresprogramme selbst verwalteter, nicht kommerzieller Ausstellungsräume und künstlerischer Initiativen in Hamburg. Voraussetzung ist, dass diese seit mindestens einem Jahr existieren und in diesem Zeitraum ein Jahresprogramm veranstaltet haben und belegen können.

Atelierhäuser, Kunstorte oder Ateliers mit nur sporadischer Ausstellungspraxis oder punktuellen „Tagen der offenen Tür“ oder solche, deren Inhaber sich vorrangig selbst präsentieren, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Orte, die mit kommerziellem Galeriebetrieb, mit Malschulen oder Kursangeboten kombiniert sind, können nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausstellungen und andere Formate der Präsentationen von bildender Kunst sowie Veranstaltungen, die im engeren oder weiteren Sinne auf das künstlerische Programm und/oder auf aktuelle Diskurse im Bereich bildende Kunst bezogen sind. Experimente bei der Programmgestaltung sind ausdrücklich erwünscht.

Antragsverfahren

Die Anmeldung erfolgt digital über das Online-Portal (siehe Online-Antrag).

Sollten Sie nicht in der Lage sein, sich online zu bewerben, können Sie sich auch analog (siehe Analoger Antrag) bewerben.

Antragsfrist

Die Frist für das Jahr 2023 war der 15. November.

Bitte füllen Sie den Antrag aus (siehe Online-Portal oder Downloads am Ende dieser Seite) und erstellen Sie folgende Anlagen (pro Anlage max. 4 MB). Anträge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.

  1. Kurze Darstellung des Profils/Arbeitsschwerpunkts ihres Ausstellungsraums bzw. ihrer künstlerischen Initiative. 
  2. Überblicksartige Dokumentation über das Programm des vorherigen Jahres.
  3. Überblick über die Programmplanung für das nächste Jahr mit kurzen Angaben zum zugrundeliegenden Konzept. Bitte erläutern Sie knapp die einzelnen Programmpunkte und geben Sie kurze Informationen zu beteiligten Künstler*innen.
  4. Kosten- und Finanzierungsplan, der die geplanten Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt. Bitte verwenden Sie hierfür unbedingt die Vorlage – bereitgestellt als Link hier, als Dokument im Online-Portal, oder zum Download am Ende dieser Seite.
  5. Abfrage über die Anzahl und Art der geplanten Ausstellungen für den Fonds für Ausstellungsvergütung.

    Hinweis zum Kosten- und Finanzierungsplan: Im Kosten- und Finanzierungsplan werden nur monetäre Angaben gemacht (Geld das fließt), nicht-monetäre Spenden (wie Sachspenden) oder zum Beispiel selbst erbrachte Leistungen (sogenannte Eigenleitungen) werden hier nicht aufgelistet. Letztere müssen auch separat nicht mehr aufgelistet werden, wie es in der Vergangenheit noch der Fall war.

Online-Antrag

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Online-Antragsverfahren. Unter folgendem Link gelangen Sie zum Online-Antrag: 
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM-ELBFND

Beachten Sie bitte, dass digitale Anträge ausschließlich über den entsprechenden offiziellen Online-Dienst eingereicht werden können. E-Mail-Zusendungen werden nicht berücksichtigt.
Vor Start der Online-Antragsstellung sollten Sie die weiter oben genannten Dokumente im PDF-Format vorliegen haben. Im Verlauf der Antragstellung werden Sie aufgefordert diese hochzuladen.

Analoger Antrag (auf Papier)

Sollten Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, ist die Antragsstellung auf Papier weiterhin möglich. Verwenden Sie dazu bitte 

  • das Bewerbungsformular  (siehe Downloads unten)
  • sowie die separate Vorlage für den Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Downloads unten)
  • gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten (Beschreibung siehe oben) postalisch an:

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Kultur und Medien - Amt Kultur 
Frau Nelly Kuch
Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg

Wichtiger Hinweis: Bitte verzichten Sie bei analogen Bewerbungen auf jegliche Art von Material-Verbindungen (heften, einzeln in Folien verpacken etc.) und auf beidseitiges Beschreiben der Seiten, da die Unterlagen zur Vorlage und Vorbereitung für die Jurymitglieder komplett gescannt werden müssen.

Anträge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Kontakt

Nelly Kuch

Referentin für Bildende Kunst

Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Adresse speichern

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