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Förderung Bildende Kunst Projektförderung

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Projektförderung für bildende Künstlerinnen und Künstler aus Hamburg

Die Projektförderung unterstützt professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Hamburg bei der Realisierung von Vorhaben wie der Konzeption und Produktion neuer Arbeiten, Ausstellungen oder Publikationen.
Im Frühjahr werden dafür Projektvorhaben von einer Fachjury ausgewählt. Maximales Antragsvolumen für Einzelkünstlerinnen und -künstler sind 5.000 Euro. Maximales Antragsvolumen für Gruppen sind 10.000 Euro.

Projektförderung

Die Projektförderung ergänzt das Förderportfolio der Behörde für Kultur und Medien im Bereich Bildende Kunst um die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für konkrete Projekte zu erhalten.

Zielgruppe

Gefördert werden professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler, die in Hamburg leben. Künstlerische Vorhaben können als Einzelperson oder als Gruppe beantragt werden. 

Zweck der Förderung

Es werden Projekte gefördert, die entweder in Hamburg oder aber auch außerhalb Hamburgs (in Deutschland oder im Ausland) realisiert werden sollen. 
Zum Beispiel:

  • Material für die Herstellung und/oder Präsentation eines Kunstwerks
  • Reisekosten
  • Kataloge
  • Publikationen von Künstlerinnen und Künstlern

Voraussetzungen

Antragstellerinnen und Antragsteller...

  • ...sollten eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige kontinuierliche künstlerische Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen können.
  • ...sind nicht als Studierende einer Hochschule immatrikuliert. Eine Promotion ist kein Ausschlusskriterium.
  • ...leben und arbeiten in der Freien und Hansestadt Hamburg. Bei Gruppen muss mindestens ein Gruppenmitglied in Hamburg leben.
  • Mit dem Vorhaben sollte noch nicht begonnen worden sein, idealerweise startet das Vorhaben frühestens vier Monate nach der Bewerbungsfrist.

Umfang der Förderung

Für jede antragstellende Künstlerin und jeden antragstellenden Künstler ist für das geplante Projekt ein Honorar von 1.000 € angesetzt und ist in der später bewilligten Fördersumme bereits enthalten. Bitte tragen Sie den Betrag von 1.000 € in den Kosten-Finanzierungsplan ein. Bsp.: Bei einer Förderung von 5.000 Euro werden 1.000 Euro als Honorar ausbezahlt, für den Rest des Projektes bleiben 4.000 Euro. Bei Gruppen werden für diese Position 2.000 Euro angesetzt.

Termine und Einreichung der Unterlagen

Eine Förderung kann jährlich im Frühjahr beantragt werden.
Anträge konnten bis zum 29. Februar 2024 gestellt werden.

Für analoge Anträge auf Papier gilt der Poststempel (Adresse siehe unten).

Die Jury

Eine unabhängige Fachjury entscheidet über die Anträge auf Förderung.

Ergebnis der Jurysitzung 
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller werden zeitnah nach der Jury-Entscheidung per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Ihre eingereichten Unterlagen erhalten Sie erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse zurück.

Nachweis

Nach Ablauf des Projekts muss ein inhaltlicher Sachbericht sowie eine rechnerische Aufstellung über die Verwendung der Fördergelder eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Fall einer Förderung.

Antragsverfahren

Der Jury werden nur Anträge vorgelegt, die den folgenden Voraussetzungen entsprechen.
Der Antrag muss enthalten:

  1. Ausgefülltes Antragsformular bzw. Antrag über den Online-Dienst (siehe unten)
  2. Darstellung des künstlerischen Werdegangs als tabellarische Auflistung
  3. Kurzbeschreibung des Vorhabens im Rahmen des Antragsformulars bzw. Online-Dienstes. Es kann zusätzlich eine ausführlichere Darstellung mit Abbildungen eingereicht werden. Bitte beschränken Sie sich hier auf max. zwei Seiten
  4. Portfolio bzw. Dokumentations-/Informationsmaterial über bisherige künstlerische Arbeit. Kataloge ersetzen nicht das Portfolio!
  5. Detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan

Hinweise

Im Portfolio sollten abgeschlossene Arbeiten auf etwa 15 Seiten dargestellt werden, die eine Beurteilung der künstlerischen Entwicklung und Arbeitsweise ermöglichen. Bei zeitbezogenen Medien (Video, Film, Performance, Sound und Ähnliches) sollten im Portfolio Standbilder und eine kurze Beschreibung der Arbeit inklusive aufrufbarer Links angegeben werden. Analogen Bewerbungen kann ein USB-Stick hinzugefügt werden.

Kataloge können ergänzend zur Bewerbung per Post (Adresse siehe unten) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die BKM keine Haftung für die Kataloge übernimmt und kein Rückversand vorgesehen ist. Normalerweise gilt: Die Kataloge können persönlich wieder abgeholt werden. Die Jury wird die Kataloge erst vor Ort sehen, während die Jury das Portfolio und die Projektbeschreibung vorab zur Vorbereitung erhalten.

Im Kosten- und Finanzierungsplan werden die Gesamtkosten sowie die zusammengefassten Posten der Ausgaben (zum Beispiel Transport, Material, Technik,…) aufgelistet und den geplanten Einnahmen (beantragte Fördersumme bei der BKM, gegebenenfalls Stiftungsgelder, Sponsorengelder, finanzieller Anteil von Kooperationspartnern, Eigenmittel – also die eigene finanzielle Beteiligung) gegenüber gestellt. Die geplanten Einnahmen müssen die geplanten Ausgaben decken. Bei analogen Anträgen ist der Kosten- und Finanzierungsplan Teil des Antragsformulars. Bei digitalen Bewerbungen über den Online Dienst verwenden Sie gerne die dort hinterlegte Vorlage.

Der Jury werden nur Anträge vorgelegt, die den genannten Voraussetzungen entsprechen.

Online-Antrag
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Online-Antragsverfahren
Der Link zum Online-Dienst wird Ihnen hier rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und planen Sie auch die entsprechende Bearbeitungszeit ein. Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Sorge dafür tragen, dass Ihr Antrag rechtzeitig und vollständig eingeht.

Bitte beachten Sie, dass digitale Anträge ausschließlich über den entsprechenden offiziellen Online-Dienst eingereicht werden können. E-Mail Zusendungen werden nicht berücksichtigt. Außerdem ist Ihr Antrag nur gültig, wenn Sie das nach Erstellen des Antrages generierte Unterschriftenblatt (erste Seite im PDF, das nach Einreichen des Antrages erstellt wird) unterschrieben an die Behörde für Kultur und Medien senden.

Analoger Antrag (auf Papier)
Sollten Sie den Online Dienst nicht nutzen wollen oder können, ist die Antragsstellung auf Papier weiterhin möglich. Verwenden Sie dazu bitte das Bewerbungsformular „Analoger Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Projekte aller Kunstsparten“ - zu erreichen über folgenden Link: 

Bitte verzichten Sie auf jede Art der Klammerung von Unterlagen, da diese für die Jury gescannt werden. Das Einreichen von Originalen ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet!

Rückfragen

Frank Hänke
Tel.: +49 40-42824-282, frank.haenke@bkm.hamburg.de


Kontakt

Nelly Kuch

Referentin Kunst und Kreativwirtschaft

Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Adresse speichern

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