Das Staatsarchiv verschafft Ihnen zum einen Zugang zu historischen Aufzeichnungen der hamburgischen Behörden und Einrichtungen, die als Archivgut für Sie bereitstehen. Zum anderen erhalten Sie auch Zugang zu Registraturgut des Staatsarchivs selbst, also zu laufenden Akten. Indem das Staatsarchiv mit der Bereitstellung sowohl von Archivgut als auch von Registraturgut Transparenz und jederzeitige Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln sicherstellt und Behördenwillkür verhindert, trägt es entscheidend zur Sicherung unserer Demokratie bei.
Während Sie Archivgut nach den Bestimmungen des Hamburgischen Archivgesetzes benutzen können, regelt das Hamburgische Transparenzgesetz die Bereitstellung von Registraturgut der hamburgischen Verwaltung, darunter auch des Staatsarchivs.
Wenn Sie laufende Aufzeichnungen des Staatsarchivs nach den Bestimmungen des Hamburgischen Transparenzgesetzes einsehen wollen, richten Sie Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen (§11 HmbTG) gerne elektronisch an
Jasper Gehlmann
Telefon: 040 428 31 3132
E-Mail: office-staatsarchiv@bkm.hamburg.de
Bitte machen Sie im Betreff Ihrer Email deutlich, dass es sich um einen Antrag nach Hamburgischem Transparenzgesetz (z. B. „Antrag auf Zugang zu Informationen nach HmbTG“) handelt. Beachten Sie gerne auch die "häufig gestellten Fragen" zur Antragstellung.