Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an oder in einem unter Schutz gestellten Denkmal (auch Ensemble) bauliche Maßnahmen durchführen möchten. Hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind. Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung. Auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals können genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (Formular s.u.) mit den Anlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) an
Denkmalschutzamt Hamburg
Große Bleichen 30
20354 Hamburg
Erforderliche Unterlagen (Anlagen zum Antragsformular)
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: In den Antragsunterlagen müssen die geplanten Maßnahmen aussagekräftig und prüffähig dargestellt sein.
- Vollmachten, sofern der Antragsteller nicht Eigentümer ist
- Lageplan mit Darstellung des Bestandes und der Planung (Maßstab 1:1000)
- Bestandsbeschreibung im Bereich der geplanten Maßnahme mit Angaben zu Konstruktion, Material und Ausstattung
- Fotos des Baudenkmals: aktuell, aussagekräftig und zuordnungsfähig (am besten kartiert) von den betroffenen Bereichen, inkl. Detailaufnahmen
- Bestandspläne (Maßstab 1:100 / 1:50), ggf. Details 1:10 / 1:5 / 1:2 für die von den Maßnahmen betroffenen Bereiche.
Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit Angaben zur derzeitigen Nutzung des BaudenkmalsHinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf komplette Bestandsplansätze verzichtet werden
Umbaupläne / Anbaupläne (Maßstab 1 : 100 / 1:50)
(Darstellung: Abbruch=gelb; Neubau=rot)
Grundrisse, Ansichten und Schnitte der überplanten Bereiche mit Angaben zu der geplanten Änderung der Nutzung und des Grundrisses
Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf Umbaupläne verzichtet werden.Bau-/ Maßnahmenbeschreibung der beabsichtigten Veränderung mit Angabe von Materialien, Detaillierungen und Bautechniken; ggf. Angebote bei Einzelmaßnahmen wie z. B. Fensteraustausch, Balkon- oder Fassadensanierung usw.
Die Einreichung weiterer Unterlagen kann zur Prüfung erforderlich sein. Das Denkmalschutzamt kommt in diesem Falle gesondert auf Sie zu.
Gebühren
Die denkmalrechtliche Genehmigung oder Untersagung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 4 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt in der Regel zwischen 80 und 500 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Rechtsgrundlagen
§§8,9 Denkmalschutzgesetz
Steuervergünstigungen
Informationen zu Steuervergünstigungen für den Denkmalerhalt finden Sie hier.