Die Behörde für Kultur und Medien vergibt - unter Einbeziehung einer Jury - Projektmittel an Privattheater mit fester Spielstätte, um ihnen die Möglichkeit zu geben, besondere Projekte an Ihren Häusern zu inszenieren.
ABGABETERMIN FÜR ANTRÄGE: 31. Januar eines jeden Jahres für die folgende Theatersaison (1. August bis 31. Juli des Folgejahres)