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UNESCO-Welterbebewerbung Jüdischer Friedhof Hamburg Altona

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Jüdischer Friedhof Hamburg Altona

Am 1. Februar 2017 hat die Bundesrepublik Deutschland den Hamburger Welterbe-Antrag „Jüdischer Friedhof Hamburg-Altona“ beim UNESCO-Welterbezentrum eingereicht.

Der knapp 1,9 Hektar große jüdische Friedhof Hamburg-Altona an der Königstraße ist aus zwei räumlich benachbarten, aber ehemals voneinander getrennten eigenständigen Friedhöfen hervorgegangen: Dem 1611 eingerichteten Friedhof der portugiesisch-sephardischen und dem 1616 in Nutzung genommenen Friedhof der aschkenasischen Juden. Ein herausragendes historisches, kunst- und kulturhistorisches Dokument stellt vor allem der portugiesisch-sephardische Friedhofsbereich dar.

Hier ist in einer weltweit einzigartigen Unversehrtheit und Echtheit/Authentizität die ganz außergewöhnliche portugiesisch-sephardischen Grabmalkunst erhalten, die in ausdrucksstarker Weise die Diaspora- bzw. Religionswechselerfahrung der portugiesischen Sepharden und deren Geschichte widerspiegeln. Die Grabmale auf diesem Friedhof stellen den Prototyp der ganz besonderen portugiesisch-sephardischen Grabmalkunst dar.

Die ca. 8160 erhaltenen Grabmale auf beiden Teilen des jüdischen Friedhofs in Hamburg-Altona dokumentieren zudem im unmittelbaren und in dieser Form seltenen Nebeneinander von sephardischen und aschkenasischen Begräbnisstätten die unterschiedlichen Ausprägungen jüdischer Grabmalkunst des 17. bis 19. Jahrhunderts. Darüber hinaus sind sie herausragende Beispiele der nordeuropäischen Steinmetzkunst des 17. bis 19. Jahrhunderts.

Im Laufe des Jahres 2017 wurde im Auftrag der UNESCO der „außergewöhnliche universelle Wert“ durch Experten von ICOMOS International geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde Hamburg in einem Zwischenbericht des UNESCO World Heritage Panels vom 24.01.2018 mitgeteilt.

Das ICOMOS-Gremium würdigte in seinem Bericht sowohl die Idee einer Nominierung, die sich auf kulturelle jüdische Ausdrucksformen konzentriert, als auch die sehr frühen Bemühungen um die Bewahrung dieses wichtigen jüdischen Erbes in Hamburg. Es ist jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass die Bedeutung der Diaspora für die Entwicklung der portugiesisch-sephardischen Kultur nicht in der Nominierung einer einzigen Stätte und nicht allein in der Grabmalkunst widergespiegelt werden könne.

Eine erfolgreiche Nominierungsstrategie müsse laut ICOMOS umfassender die historischen und künstlerischen Errungenschaften reflektieren, die sich aus den Prozessen und dem Austausch in der Diaspora der Sephardim insgesamt ergeben haben. Erst die Verbindungen und die gegenseitigen kulturellen und künstlerischen Bezüge zwischen den Stätten in Europa, Amerika und der Karibik, die mit portugiesisch-sephardischen religiösen- und Bestattungstraditionen in Zusammenhang stehen, hätten das Potenzial, eine Berücksichtigung in der Welterbeliste zu rechtfertigen. Hierzu gehören zum Beispiel Mikwen, Synagogen, Plantagen und andere Elemente. Die Grabmalkunst des jüdischen Friedhofs Hamburg-Altona allein könne dies nicht leisten.

ICOMOS vertritt damit eine Strategie, die in ähnlicher Weise ursprünglich auch Hamburg geplant hatte, nämlich eine sogenannte transnationale serielle Bewerbung mehrerer sephardischer Friedhöfe in Hamburg, Amsterdam/Ouderkerk, Curacao, Surinam und Barbados. Nachdem Mitte 2014 die Kultusministerkonferenz (KMK) entschieden hatte, dass Hamburg den Antrag für den jüdischen Friedhof Hamburg-Altona bereits 2017 einreichen solle, wurde diese Strategie aufgegeben, da es unmöglich gewesen wäre, eine so komplexe transnationale Bewerbung in einer solch kurzen Zeit abzustimmen und umzusetzen. Da der von der KMK beauftragte nationale Expertenbeirat dem jüdischen Friedhof Hamburg-Altona auch für sich allein einen „außergewöhnlichen universellen Wert“ zuerkannt hatte, hat Hamburg deshalb den Versuch einer alleinigen Hamburger Bewerbung gewagt.

Um die Chance zu wahren, in Zukunft eine neue, erweiterte Bewerbung vorlegen zu können, hat Hamburg mit Schreiben vom 26.1.2018 seinen aktuellen Antrag bei der UNESCO zurückgezogen und prüft nun, ob sich für eine erweiterte transnationale serielle Bewerbung sephardischer Stätten, wie sie das ICOMOS Gremium vorgeschlagen hat, internationale Partner gewinnen lassen. Auch muss sorgfältig geprüft werden, ob eine solch umfangreiche internationale Nominierung, die laut deutscher Tentativliste frühestens ab 2025 eingereicht werden könnte, eine realistische Chance einer Umsetzung und damit Aussicht auf Erfolg haben könnte.

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