
Bild: © Denkmalschutzamt Hamburg, BKM
Am 5. Juli 2015 hat das UNESCO Welterbekomitee auf seiner 39. Sitzung in Bonn das Hamburger Ensemble „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ in die Liste des UNESCO Welterbes aufgenommen. Alle 21 stimmberechtigten Mitglieder des Welterbekomitees stimmten der Eintragung zu. Ein langer formaler Eintragungs-Prozess, der insgesamt 17 Jahre - von 1998 bis 2015 - dauerte, hatte damit zu unserer großen Freude ein erfolgreiches Ende gefunden. Allen Personen und Institutionen, die an der Erstellung der Antragsunterlagen beteiligt waren und natürlich auch allen Eigentümern, die die Arbeiten über den gesamten Zeitraum unterstützt haben, sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt.
Das Chilehaus war bereits 1998 mit dem Nominierungsjahr 2014 von der Kultusminister-konferenz auf Platz 22 in die deutsche Tentativliste aufgenommen worden. Am 20. September 1999 erfolgte die offizielle Meldung dieser Tentativliste bei der UNESCO. Im Februar 2007 wurde die Hamburger Stätte auf der deutschen Tentativliste bei der UNESCO um Speicherstadt und Kontorhausviertel erweitert. Im Frühjahr 2010 hat schließlich der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Hamburger Kulturbehörde beauftragt, die für die Welterbe-Nominierung im Jahr 2014 erforderlichen Antragsunterlagen zu erarbeiten und die sonstigen nötigen Vorbereitungen hierfür zu treffen.

Bild: © Elisa Schweitzer, Senatspressestelle
Es war ein großes Paket, das im Dezember 2013 losgeschickt wurde. Es bestand aus einem 300seitigen Nominierungsdossier, einem 100seitigen Managementplan, einem 100seitigen Speicherstadt Hamburg Entwicklungskonzept, aus Dokumenten, Kartenmaterial, einer umfangreichen Fotodokumentation und der Veröffentlichung der im Herbst 2012 in Hamburg veranstalteten internationalen Tagung „Stadtentwicklung zur Moderne – Die Entstehung großstädtischer Hafen- und Bürohausquartiere“.
Die von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten Hamburger Antragsunterlagen wurden vom UNESCO Welterbezentrum an ICOMOS International weitergereicht, die diese an internationale ICOMOS Experten mit der Bitte verteilte, die Antragsunterlagen zu evaluieren.
Im Zuge der Evaluierung kam es zu geringfügigen Erweiterungen der Kernzone der nominierten Stätte und der sie umgebenden Pufferzone. Nach Abschluss des umfänglichen Evaluierungsprozesses erstellte das Expertengremium von ICOMOS International ein Gutachten für die UNESCO. Dieses Gutachten, das Grundlage der Entscheidung des UNESCO Welterbekomitees war, weicht in seinem Urteil in einigen Punkten von der Argumentation der Hamburger Antragsunterlagen ab. So erkennt es die Kriterien (i), (ii) und (iii), die Hamburg für die Begründung des außergewöhnlichen universellen Wertes angeführt hatte, nicht an und empfiehlt die Eintragung in die UNESCO Welterbeliste lediglich auf der Basis des Kriterium (iv). Das Welterbekomitee hat sich die Argumentation von ICOMOS International zu Eigen gemacht und, wie im folgenden Kapitel nachzulesen, „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ auf der Basis des Kriteriums (iv) in die Liste des UNESCO Welterbes aufgenommen.
Den Abschluss des Verfahrens bildete am 27. Juni 2016 die Übergabe der UNESCO Welterbe Urkunde durch den Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier an den Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz.