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Schutz/Management

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Auszug aus der Entscheidung des UNESCO Welterbekomitees

Schutz und Management des Hamburger UNESCO Welterbes

Das Gut, das sich teils im öffentlichen, teils im privaten Besitz befindet, liegt innerhalb eines in der Hamburger Denkmalliste aufgeführten Gebietes. Die Speicherstadt wurde 1991 unter den Schutz des Hamburger Denkmalschutzgesetzes gestellt, das Kontorhausviertel 1983 und 2003. Das Gesetz enthält nach einer Novellierung im Jahre 2012 eine Pflicht zur Einhaltung des Welterbe-Übereinkommens. Die Zuständigkeit für die Einhaltung des Gesetzes liegt beim Denkmalschutzamt der Hamburger Kulturbehörde, das von einem Denkmalrat, bestehend aus Sachverständigen, Bürgern und Institutionen, beraten wird. Ein Managementplan zur Sicherung des außergewöhnlichen universellen Wertes, der Authentizität und der Integrität des Gutes sowie zum Schutz seiner Pufferzone ist im Jahr 2013 in Kraft getreten. 

Die langfristige und nachhaltige Bewahrung der Speicherstadt und des Kontorhausviertels erfordert den Erhalt der historischen Bauten, der charakteristischen Gesamtwirkung des Speicherstadt- und Kontorhausviertel-Ensembles sowie seines charakteristischen Erscheinungsbildes in der Stadtlandschaft; sie erfordert die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität der Hamburger durch die Bewahrung dieses einzigartigen Zeugnisses der kulturellen und historischen Entwicklung Hamburgs, das eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung seiner Identität spielte, und sie erfordert die Sensibilisierung und Vermittlung von Informationen.

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Kontakt

Dr. Uta K. Mense

Welterbekoordinatorin / World Heritage Coordinator

Behörde für Kultur und Medien
Denkmalschutzamt
Große Bleichen 30
20354 Hamburg
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