
Bild: © Denkmalschutzamt Archiv
Kernzone und damit Welterbe: 26.80 Hektar
Pufferzone: 57.08 Hektar
Total: 83.88 Hektar
Das Welterbe Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus wird durch die Kernzone gebildet. Die Pufferzone dient, ähnlich dem Umgebungsschutz bei Denkmälern, einem erweiterten geografischen Betrachtungsraum, der verhindern soll, dass durch dort stattfindende Veränderungen das Welterbe an sich, also die Kernzone, nicht etwas von ihrer Wirkung und den verbundenen Werten verliert. Die Pufferzone ist nicht Teil des Welterbes, trägt aber bestimmend zum Schutz bei. So ist als Beispiel die Wirkung des Schiffbugs des Chilehauses zu nennen. Eine wesentliche Veränderung der Situation in der Pufferzone, die dem Chilehaus die Wirkung nehmen würde, ist demnach nicht zu genehmigen.
Beschreibung der Grenzen in Textform:
Das Kerngebiet, das die für das Welterbe relevanten Teile der Speicherstadt und des Kontorhausviertels umfasst, befindet sich im südlichen Teil der Hamburger Altstadt, an der Elbe gelegen.
Die Hamburger Speicherstadt liegt, zentral im Hamburger Hafen, auf einer langgestreckten, schmalen Inselgruppe, den Brookinseln. Das Welterbe Speicherstadt wird im Norden und Osten durch den östlichen Teil des Binnenhafens, den Zollkanal und den Oberhafen begrenzt. Die westliche Grenze bildet der Kehrwiedersteg, die südliche Grenze des nominierten Teils der Speicherstadt wird von den Straßen Am Sandtorkai und Brooktorkai gebildet.
In direkter Nachbarschaft der Speicherstadt, nördlich des Zollkanals, liegt das Hamburger Kontorhausviertel. Die Grenzen der Kernzone des nominierten Kontorhausviertels folgen von Nordosten dem Mittelstreifen der Altstädter Straße von der Straße Johanniswall bis zum Burchardplatz, dann weiter entlang der Nordseite des Burchardplatzes, entlang der Burchardstraße bis zur Kattrepel, dieser nach Süden folgend. An der Kreuzung Kattrepel und Schopenstehl schließt das Welterbe mit dem Miramarhof ab und die Westgrenze läuft dann über die Niedernstraße zur Ecke Niedernstraße / Depenau. Von dort die Westseite Straße Depenau bis Südseite Straße Klingberg, dann östlich entlang der Südseite Straße Klingberg. Über die westliche Grenze des Meßbergs nach Süden bis zur Nordseite des Zollkanals.
Die Grenze verläuft dann schräg in Richtung Nordosten über die Willy-Brandt-Straße bis zur Südostecke des Gebäudes Meßberghof, in Richtung Norden entlang der Ostgrenze des Gebäudes Meßberghof bis zur Südgrenze der Straße Pumpen.
Anschließend nach Osten entlang der Südgrenze der Straße Pumpen und der Burchardstraße bis zur Nordostspitze des Gebäudes Burchardstraße 1, schräg über die Burchardstraße in Richtung Norden bis zur Westseite der Straße Johanniswall. Dann wiederum von der Westseite der Straße Johanniswall Richtung Norden folgend bis zur Höhe des Mittelstreifens der Altstädterstraße.