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Fragen und Antworten Hamburger Boys' Day

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Immer wieder gibt es Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Aktionstages. Bereits hier möchten wir Ihnen darauf antworten, das erspart Ihnen Kosten und Zeit. Wenn Sie eine Frage/Antwort vermissen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

Fragezeichen und Ausrufezeichen

Fragen Antworten FAQ "’Was für Jungs!’ Hamburg / Boys Day"

Sind die Jungen während ihres Erkundungsbesuches versichert?
Ja. Sobald die Schule den Hamburger Boys' Day unterstützt und Jungen die Teilnahme an den Erkundungen ermöglicht, handelt es sich um eine schulische Veranstaltung und es gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der geltenden Regelungen.

Damit sind die Jungen sowohl auf dem Hin- und Rückweg als auch in Ihrer Einrichtung über die Schule versichert.

Gibt es für die Jungen Anmeldefristen für einen Erkundungsplatz?
Nein, eine generelle Anmeldefrist gibt es nicht (außer: eine Einrichtung mit Erkundungsplätzen teilt dies gesondert mit), da es auch davon abhängt, wann die Lehrkräfte das Thema im Unterricht behandeln bzw. wann Jungen vom Boys’ Day erfahren.

Beides kann unter Umständen sehr spät stattfinden und es kann daher sein, dass ein Junge erst kurz vor dem Aktionstag wegen eines Platzes nachfragt. Wünschenswert für alle Beteiligten ist jedoch: je früher, desto besser – damit genug Zeit ist, Einzelheiten zur Erkundung miteinander zu besprechen.

Wie lange sollen oder müssen die Jungen am Aktionstag bei uns in der Einrichtung bleiben?
So lange, wie Sie sie bei sich aufnehmen möchten. Das Stichwort ist: „Sie müssen nicht, sie dürfen“. Sie vereinbaren mit den Jungen, die sich bei Ihnen melden, wann Arbeitsbeginn und wann Arbeitsende ist und was sie gegebenenfalls, außer Neugier und guter Laune, noch mitbringen sollen zur Arbeit.

Sie sind frei darin, den Tag mit den Jungen zu gestalten, wie Sie es für sinnvoll halten und auf Ihre Arbeitsabläufe abstimmen wollen. Sie legen die Zeiten fest, wobei die Arbeitszeit der Jungen nicht unbedingt über Ihre gesamte Öffnungszeit gehen muss. Machen Sie aber deutlich, dass der vereinbarte Arbeitsbeginn eingehalten werden soll.

Was machen wir, wenn einem Jungen die Arbeit nicht gefällt und er früher gehen will?
Wenn ihm die Arbeit nicht gefällt oder Sie miteinander nicht gut zurecht kommen, können Sie die vereinbarte Zeit abkürzen. Sie sollten aber deutlich machen, dass es sich um eine berufliche Erkundung handelt, wo zwar manches Spaß machen kann, aber nicht alles unproblematisch sein muss.

Wichtig: Sprechen Sie eine Verkürzung der Anwesenheit des Schülers in seinem Beisein telefonisch mit den Eltern ab, damit diese wissen beziehungsweise mitentscheiden, wo sich ihr Sohn anschließend aufhält.

Zweck der Erkundung ist, dass Jungen einen Einblick in den beruflichen Alltag bekommen – und der besteht nun mal aus netten und aus schwierigen Momenten. Ermuntern Sie ihn durchzuhalten, wenn er vielleicht zu früh aufgeben will!

Gibt es Vorgaben, was die Jungen lernen sollen?
Nein. Sie allein gestalten gemeinsam mit ihnen die Erkundung und Sie zeigen oder erklären ihnen, worauf es ankommt. Hilfreich ist, am Ende etwas Zeit miteinander einzuplanen, wo jeder sagen kann, was gut oder weniger gut an der Erkundung war, wenn also Zeit dafür ist, den Besuch „rund“ zu machen und sich gut voneinander zu verabschieden.

Kommen auf uns als Einrichtung irgendwelche Kosten zu, wenn wir am Projekt teilnehmen (zum Beispiel Honorare, Spendengesuche...)?
Nein, es entstehen Ihnen keine Kosten.

Wir brauchen noch mehr Aktions-Faltblätter. Wo bekommen wir die?

Die Faltblätter (Flyer) bekommen Sie (solange der Vorrat reicht) in der gewünschten Anzahl beim Materialcenter des Boys Day. Bitte rechnen Sie einige Tage Lieferzeit ein.

Wo erhalten wir Anmeldebögen und Teilnahmebescheinigungen?
Vordrucke bzw. beschreibbare Formulare finden Sie unter „Downloads, Materialien & Links“ oder auch im Boys Day Materialcenter.

Welche Regelungen des Jugendarbeitsschutzes müssen beachtet werden?
Es gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in seiner aktuell gültigen Fassung.

Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes haben Anspruch auf Ruhepausen, die bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden 30 Minuten und von mehr als 6 Stunden 60 Minuten betragen müssen (§ 11).

Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Die Pausen müssen innerhalb der täglichen Arbeitszeit zu einer angemessenen Zeit gewährt werden, das heißt frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als 4,5 Stunden darf ein Jugendlicher ohne Ruhepause nicht arbeiten. Über weitere Fragen informiert das Amt für Arbeitsschutz auf der Seite Jugendarbeitsschutz.

Wir haben in unserer Einrichtung mit der Verarbeitung von Lebensmitteln zu tun. Wie können wir entsprechend des Infektionsschutzgesetzes sicher gehen, dass die Schüler, die zu uns kommen, gesund sind?

Mit Schülern, die in solchen Einrichtungen hospitieren möchten, muss zuvor eine „Kleine Gesundheitsbelehrung“ durchgeführt werden. Das können Lehrkräfte, aber auch die Eltern machen.

Nähere aktuelle Auskünfte erteilt das Fachamt Gesundheit im Bezirksamt Eimsbüttel.

In unserer Einrichtung gibt es gelegentlich erkrankte Kinder. Was können wir tun, damit sich Schüler, die bei uns hospitieren, nicht anstecken?

Die Kinder- und Jugendhilfe gGmbH des DRK Hamburg empfiehlt allen Schülern mit einer Zusatzinformation grundsätzlich eine Impfung gegen Kinderkrankheiten, da eine Ansteckungsgefahr nicht prinzipiell ausgeschlossen werden kann und die Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe hierfür keine Haftung übernehmen können.

Das bedeutet: Es sollte in allen Kinderbetreuungseinrichtungen vor dem Aktionstag nachgefragt werden, ob eine vorherige Impfung des Schülers notwendig ist, bzw. weisen Sie bitte als Einrichtung die Schüler, die sich bei Ihnen bewerben, auf diesen Impfschutz hin, wenn Ihnen das wichtig erscheint.

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