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Merkmale & Besonderheiten
Notar in Hamburg
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Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg
Geschlossen Fr.: geschlossen
Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen.- Telefon
040 / 369 810 67
- Telefon
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Tibarg 48, 22459 Hamburg
Geschlossen Fr.: geschlossen
Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen.- Telefon
040 / 540 087-0
- Telefon
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Bergstraße 11, 20095 Hamburg
Geschlossen Fr.: geschlossen
Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen.- Telefon
040 / 302 00 60
- Telefon
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Blankeneser Bahnhofstraße 35, 22587 Hamburg
Geschlossen Fr.: geschlossen
Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen.- Telefon
040 / 866 002-0
- Telefon
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Dormienstraße 1, 22587 Hamburg
- Telefon
040 / 861 656
- Telefon
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Mittelweg 157, 20148 Hamburg
- Telefon
040 / 646 040-46
- Telefon
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Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg
Geschlossen Fr.: geschlossen
Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen.- Telefon
040 / 308 008-0
- Telefon
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Neuer Wall 41, 20354 Hamburg
Geschlossen Fr.: geschlossen
Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen.- Telefon
040 / 369 899-0
- Telefon
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Hohenesch 13, 22765 Hamburg
- Telefon
040 / 248 220 40
- Telefon
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Spitalerstraße 4, 20095 Hamburg
- Telefon
040 / 323 24 20
- Telefon
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Wandsbeker Marktstraße 97-99, 22041 Hamburg
Geschlossen Fr.: geschlossen
Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen.- Telefon
040 / 684 747
- Telefon
Notar Hamburg
Sie benötigen Beglaubigungen von Tatsachen und Beurkundungen von Dokumenten, wollen eine Geldübergabe unabhängig und rechtskräftig bestätigen lassen, Geld oder Besitztümer seriös hinterlegen oder bei einem Geschäftsabschluss abgesichert sein? Dann sollten Sie sich an einen Notar wenden. In vielen Bereichen, wie zum Beispiel dem Ehevertrag oder der Grundstücksaufteilung bei einer Scheidung, ist es sogar rechtlich vorgeschrieben ein Notariat zu konsultieren. Gleiches gilt vielfach beim Erbrecht, hier tritt im Rahmen des Erbvertrags der Testamentsvollstrecker in Erscheinung.
Die qualifizierten Volljuristen der Hansestadt stehen Ihnen mit individueller Beratung, Vertragsgestaltung und präziser Abwicklung zur Seite. Die Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und werden vom zuständigen Justizminister ernannt. Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht erlaubt einen besonders persönlichen und vertraulichen Umgang. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten sind sie zu Neutralität verpflichtet.
Die Notarkosten (Gebühren und Auslagen) sind in Deutschland gesetzlich festgeschrieben.
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