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Anwalt Strafrecht in Hamburg

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Anwalt für Strafrecht in Hamburg

Sie brauchen Rechtsbeistand in einem strafrechtlichen Prozess? Speziell auf dem Gebiet der Strafverteidigung, ist es wichtig, ein Gegengewicht zu den gut ausgebildeten Staatsanwälten und Richtern zu schaffen. Es sollte also unbedingt ein erfahrener Experte her, der sich für Ihr Recht einsetzt! Den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ darf man nur tragen, wenn mehrere Jahre strafprozessuale Erfahrung und besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden können. Fachanwälte für Strafrecht müssen sich darüber hinaus regelmäßigen Leistungskontrollen und jährlicher Fortbildungen unterziehen.

Die Frage nach den Kosten eines Anwalts für Strafrecht lässt sich nicht eindeutig beantworten und muss sich vielmehr danach richten, was den Klienten eine Vertretung seiner Interessen durch einen Anwalt im konkreten Fall kostet. Neben dem Renommee und der Qualifikation des jeweiligen Strafrechtsanwalts hängen die Kosten vor allem von der Schwierigkeit des individuellen Falles und dem Umfang der zu leistenden Verteidigung ab. Bei einer Strafverteidigung in der Hauptverhandlung ist ein Faktor, ob das Gericht in der Nähe des Kanzleisitzes des Anwalts gelegen ist. Beim schriftlichen Verfahren einer Revision ist dieser Punkt dagegen unwesentlich.

Sparen Sie nicht am falschen Ort, denn Qualität und Gewissenhaftigkeit zahlen sich auf diesem Gebiet besonders aus: In der Regel lohnt sich die Investition in einen Anwalt für Strafrecht, da eine Reduzierung der Strafe sich auch wirtschaftlich auszahlt, schließlich können Sie in der Zeit Ihrem Job nachgehen. Ein Freispruch sorgt sogar dafür, dass der Staat die Kosten übernimmt.

TIPP: Der Anwalt sollte direkt nach Erhalt der polizeilichen Vorladung beantragt werden, denn vielfach kann so durch geschickte Verteidigung bereits eine Anklage abgewendet werden.

ACHTUNG: Auch Opfer von Straftaten sollten sich durch einen Anwalt für Strafrecht vertreten lassen. Bei einer Verurteilung zahlt der Angeklagte die Kosten.

So gehen Sie vor: Schildern Sie dem Anwalt / der Kanzlei Ihren Fall und Ihre Situation, dann können diese Ihnen häufig schon eine grobe Schätzung der Kosten mitteilen. Wenn noch keine Anklage oder ein Urteil vorliegt, kann der Anwalt für Sie die Akten von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht anfordern und so den Umfang der Verteidigung abschätzen. Eventuell kann alternativ zur Abrechnung nach Stundensatz ein Pauschalpreis für einzelne Abschnitte des Strafverfahrens angeboten werden. Mit dieser Transparenz können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie die Kanzlei beauftragen möchten.

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