Letzte Mahnung! Ein Kunde zahlt nicht, obwohl er etwas gekauft oder eine Leistung in Anspruch genommen hat? Zum Schulden-Eintreiben empfiehlt sich als letzter Schritt das Inkasso-Büro.
Bei offenen Forderungen und Rechnungen zieht sich spätestens mit dem Beauftragen eines Inkasso-Unternehmens und der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens per Mahnbescheid für den Säumigen die Schlinge zu. Die Konditionen sollten überprüft werden, aber es gilt: Der beauftragende Kunde zahlt nicht, im Idealfall, denn die Schuldner müssen dem Geldeintreiber, die sich mit jeder neuen Rechnung erhöhenden Inkassokosten erstatten.
Um ausbleibende Zahlungen im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt sich im übrigen eine Bonitätsprüfung, mit der die Zahlungsfähigkeit des Kunden im Vorfeld überprüft wird.
Inkasso-Unternehmen arbeiten für Firmen aber auch für Privatpersonen. Für das Eintreiben von Forderungen im Ausland gibt es Auslandsinkasso-Firmen, die sich auf diese komplexe juristische Situation spezialisiert haben.
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