E-Roller stehen nebeneinander aufgereiht

E-Roller im Bezirk Altona

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E-Roller Hamburg


Eine gesonderte Fahrprüfung oder Zulassung bedürfen elektrobetriebene Roller nicht. Sie unterliegen aber der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Diese legt für das Fahren lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren fest.  Darüber hinaus muss der E-Tretroller über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen, die meist bereits vom Hersteller eingeholt wurde, und mit einer Versicherungsplakette, einer Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie einem Fabrikschild gekennzeichnet sein. Als verkehrssicher gilt Ihr E-Scooter, wenn er mit einer funktionierenden Lichtanlage, zwei Bremsen, Rückstrahlern und einer Klingel ausgestattet ist.

Fahren dürfen Sie mit Ihrem E-Tretroller auf allen Fahrradwegen oder –streifen und, wenn diese nicht vorhanden sind, auch auf der Straße. Keinesfalls sollten Sie Ihren kleinen Flitzer aber über Gehwege lenken und auch keine anderen Personen mitnehmen. Beim Verstoß gegen diese Bestimmungen, ist mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro zu rechnen.

Wenn Sie noch unentschlossen sind, ob Sie einen E-Roller kaufen möchten, können Sie neben der Möglichkeit einer Probefahrt beim Händler auch günstig einen Roller mieten.

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