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Hausverwaltung / Grundstücksverwaltung im Bezirk Wandsbek
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Hausverwaltung / Grundstücksverwaltung Volksdorf
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Heinsonweg 64g, 22359 Hamburg
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Heegbarg 10, 22391 Hamburg
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Classenweg 46, 22391 Hamburg
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Deliusweg 5, 22391 Hamburg
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Raamfeld 31, 22397 Hamburg
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Eichberg 59a, 22143 Hamburg
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Fabriciusstraße 87, 22177 Hamburg
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Bramfelder Chaussee 41, 22177 Hamburg
Schließt in Kürze Di.: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00- Telefon
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Treudelberg 39a, 22397 Hamburg
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040 / 608 87 60
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Hausverwalter in Hamburg finden
Sie sind auf der Suche nach einem Hausverwalter oder einem Grundstücksverwalter? Engagieren Sie einen professionellen Verwalter, der sich kompetent um die Belange der Eigentümer kümmert.
Nicht nur ist die Verwaltung mitunter sehr komplex und es können bei Eigenverwaltung Interessenkonflikte bestehen: bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt außerdem eine gesetzliche Verwalterpflicht nach §20 des Wohnungseigentumsgesetz. Auch für Besitzer eines Miethauses kann die Zusammenarbeit mit einem Profi sinnvoll sein.
Welche Aufgaben übernimmt aber ein Hausverwalter? Der Hausverwalter betreut eine Immobilie und organisiert alles um sie herum. Er übernimmt traditionell die kaufmännische und technische Verwaltung, überwacht dabei auch die Tätigkeit eines Hausmeisters, ohne diese Arbeiten selbst zu machen. Der WEG-Verwalter organisiert auch die jährliche Eigentümerversammlung inklusive der Tagesordnungspunkte, die beispielsweise anstehende Reparatur- oder Sanierungsarbeiten enthalten, protokolliert Beschlüsse der Eigentümer und hält sie in einer Beschlusssammlung fest.
Je nach Größe und Art eine Immobilie und den Interessen des Auftraggebers können die Aufgaben des Verwalters stark variieren. Manche Hausverwaltungen sind daher auf Mietverwaltung spezialisiert, andere auf die Verwaltung von WEG mit ihren besonderen Anforderungen.
Die genauen Leistungen werden individuell abgestimmt und im Verwaltervertrag festgelegt, sie sind nicht gesetzlich geregelt gemäß der Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.
Studieren Sie also als Auftraggeber genau die Details des Vertrags und fragen Sie nach ohne zu zögern!
Möglich ist auch, dass der Verwalter nur Teilleistungen erbringt (zum Beispiel, dass er sich bei einer Mietshausverwaltung nur um Neuvermietungen kümmert) und anderes vom Eigentümer selbst erledigt wird.
Übrigens: Wenn ein Wohnungseigentümer die Nebenkosten mit seinem Mieter abrechnet, gibt er nicht alle Kosten, die der Verwalter in Rechnung stellt an den Mieter weiter, sondern trägt die Kosten wie die Instandhaltungsrücklagen oder Verwalterkosten selber.
Finden Sie hier einen geeigneten Hausverwalter / Grundstücksverwalter in Hamburg und Umgebung!