Anwalt Arbeitsrecht Dr. Heiko Granzin
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Öffnungszeiten
Montag Mo. 08:30 - 18:00
Montag Mo. | 08:30 - 18:00 |
Dienstag Di. | 08:30 - 18:00 |
Mittwoch Mi. | 08:30 - 18:00 |
Donnerstag Do. | geschlossen (Himmelfahrt: Öffnungszeiten können abweichen.) |
Freitag Fr. | 08:30 - 18:00 |
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Sonntag So. | geschlossen |
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Ausführliche Informationen zu Anwalt Arbeitsrecht Dr. Heiko Granzin
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr – schützen Sie Ihre Existenz
Durch Ihren Arbeitsplatz sichern Sie Ihre Lebensgrundlage. Gerade in der heutigen Zeit kann eine Kündigung existenzgefährde Folgen nach sich ziehen. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist hart umkämpft. Das Arbeitsrecht bietet Ihnen Schutz gegen nicht gerechtfertigte Kündigungen, Abmahnungen oder sonstige Repressalien, z.B. Mobbing. Nehmen Sie mit uns, Ihren (Fach-) Anwälten für Arbeitsrecht in Hamburg und Umgebung, Ihre Rechte wahr.
Warum Sie bei uns gut aufgehoben sind
Die Kanzlei Dr. Granzin Rechtsanwälte betreut seit vielen Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erfolgreich in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir begleiten die Kündigung von Arbeitsverhältnissen und beraten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Aufgrund unserer Spezialisierung umfasst unsere Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts ein vielfältiges Spektrum, so dass wir Ihnen auch in komplizierten Fällen kompetente Ansprechpartner sind.
Das Spektrum unserer Beratungsleistung
- Arbeitsgerichtliche Verfahren
- Kündigungen und Aufhebungsverträge
- Befristungen (befristete Arbeitsverträge)
- Teilzeitregelungen und betriebliche Vereinbarungen
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Verhandlungen mit Betriebsräten einschließlich Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
- Behandlung von Abmahnung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
- Einspruch gegen Änderungskündigung
- Durchsetzen von Urlaubsansprüche
- Verhandeln und Formulieren von Abfindungen
- Arbeitszeugnisse
Beispiel: Kündigungsschutzklage
Sollte Ihnen gekündigt worden sein, stellen Sie sich möglicher Weise folgende Fragen:
Wie kann ich mich hiergegen wehren und wie sind meine Erfolgsaussichten?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung und falls ja, in welcher Höhe?
Diese und weitere Fragen sollten Sie unverzüglich mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt erörtern – verlieren Sie keine Zeit, denn: Nach Zugang der Kündigung müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben!
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Eintragsnummer: 10141643
Letzte Aktualisierung: 22.04.2021
Letzte Aktualisierung: 22.04.2021