Axel Pöppel Rechtsanwälte
Kanzlei für Arbeitsrecht
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Ausführliche Informationen zu Axel Pöppel Rechtsanwälte
Pöppel Rechtsanwälte - Experten im Arbeitsrecht mit Durchsetzungskraft
Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag gehört auf den Schreibtisch des Arbeitsrechtlers.
Unsere langjährige Erfahrung einiger tausend Fälle hat uns gezeigt, dass für die meisten von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer eine schnelle, finanziell erfolgreiche und faire Lösung der Sache die Ideallösung ist.
Schneller Termin - Wir lösen zeitnah Ihr Problem im Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht ist ein „schnelles“ Rechtsgebiet. Nach einer Kündigung muss die Klage innerhalb von drei Wochen beim Gericht eingegangen sein. Sonst ist sie wirksam.
- Termine bereits am selben oder nächsten Arbeitstag
Darum bekommen Sie bei uns immer einen Termin am selben oder nächsten Arbeitstag. Wenn es notwendig ist machen wir auch Termine außerhalb der normalen Arbeitszeiten. - Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt muss Klage eingereicht werden
Wir Anwälte im Arbeitsrecht müssen sehr schnell und präzise Arbeiten. Denn insbesondere die Fristen bei Kündigungen sind kurz und versäumt ist vorbei. Daher noch einmal der Hinweis auf die Wichtigkeit der Fristen: Wer drei Wochen nach Erhalt der Kündigung keine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht hat, dessen Kündigung ist dann nicht mehr anfechtbar.
Fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung
Mit der Beauftragung unserer Rechtsanwälte gehen Sie garantiert kein Risiko ein. Dank der jahrelangen Spezialisierung auf das Arbeitsrecht können Sie sich einer fundierten rechtlichen Vertretung Ihrer Interessen sicher sein. Die Kombination aus Erfahrung und Spezialisierung verschafft Ihnen in der Kommunikation mit der Gegenpartei und vor Gericht den entscheidenden Vorteil.
In allen Bereichen aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht dürfen Sie eine schnelle und äußerst zuverlässige rechtliche Betreuung erwarten. „Keine halben Sachen“ – dies ist das Credo Kanzlei, das tagtäglich gelebt wird.
Geben Sie ihre rechtlichen Probleme in sichere Hände und bekommen Sie ihren Kopf wieder frei.
WICHTIG
Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt muss Klage eingereicht werden

Wir Anwälte im Arbeitsrecht müssen sehr schnell und präzise Arbeiten.
Denn insbesondere die Fristen bei Kündigungen sind kurz und versäumt ist vorbei.
Daher noch einmal der Hinweis auf die Wichtigkeit der Fristen:
Wer drei Wochen nach Erhalt der Kündigung keine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht hat, dessen Kündigung ist dann nicht mehr anfechtbar.
Darum bekommen Sie bei uns immer einen Termin am selben oder nächsten Arbeitstag. Wenn es notwendig ist machen wir auch Termine außerhalb der normalen Arbeitszeiten.
Suchwörter: Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Drei Wochen Frist, Arbeitsvertrag, Befristung, Betriebsversammlung, Corona Arbeitsrecht, Corona Kündigung, Kündigungsschutz, Rückzahlung Ausbildungskosten, Sonderkündigungsschutz Mutterschutz, Tarifvertrag, Verfallfrist, Weihnachtsgeld, betriebsbedingte Kündigung
Eintragsnummer: 10372896
Letzte Aktualisierung: 19.04.2023
Letzte Aktualisierung: 19.04.2023