Fachanwalt für Verkehrsrecht
Stefan A. Harder
Anwalt Verkehrsrecht
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Ausführliche Informationen zu Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Stefan A. Harder
Beratung und Vertretung in allen Fällen des Verkehrsrechts
Unfallschäden
Bei Unfallschäden übernehme ich für Sie die vollständige Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Sachschäden (insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen) und bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung), insbesondere bei Schwerstverletzungen (multiple Frakturen, Polytrauma, Koma, Dauerschaden), Kontaktaufnahme mit Gegner, gegnerischer Versicherung, Vollkaskoversicherung, Gutachter, Polizei.
Strafverteidigung
In Strafsachen ist es von entscheidender Bedeutung, sehr frühzeitig, im Idealfall unverzüglich nach dem Vorfall, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Bitte machen Sie gegenüber der Polizei und der Versicherung keine Angaben, auch nicht dazu, wer der Fahrer war, um alle Verteidigungsmöglichkeiten zu bewahren ! Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, bei der Polizei Angaben zu machen.
Durch meine fachanwaltliche Vertretung kann aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in vielen Fällen ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden.
Führerscheinangelegenheiten, insbesondere Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis, Alkohol im Straßenverkehr und die rechtlichen Folgen abwenden oder abmildern, insbesondere MPU etc. Verkehrsstrafsachen: Unfallflucht, Alkohol- oder Drogenfahrt, Nötigung, Körperverletzung.
Vertragsrecht
Autokauf und Leasing, Fahrzeugmängel bei Gebraucht- und Neuwagenkauf, Werkstattprobleme Sachmängel am gebraucht oder neu gekauften Fahrzeug fallen oft erst nach einigen Monaten auf. Rechtsanwalt Harder ist spezialisiert im Vertragsrecht für Neufahrzeuge und Gebrauchtfahrzeuge sowie der damit zusammenhängenden Darlehensverträge (Autokredit).
Meine Kanzlei ist an Deutschlands größter juristischer Urteilsdatenbank angeschlossen, so dass ich Ihnen die vorhandene Rechtsprechung zu Ihrer Interessenlage bereits im ersten Beratungsgespräch mitteilen kann.
Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich gern an und vereinbaren unverbindlich einen ersten Beratungstermin. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen.
Fachanwalt Verkehrsrecht Hamburg
Stefan A. Harder
Was wir noch anbieten
Eintragsnummer: 10389775
Letzte Aktualisierung: 19.01.2024
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