Kanzlei Wrase Anwalt für Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht sowie IT und Datenschutzrecht.
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht, Rechtsanwalt, Anwalt Gewerblicher Rechtsschutz und Anwalt IT Recht
Adresse und Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Sonntag So. geschlossen
Montag Mo. | 08:30 - 20:00 |
Dienstag Di. | 08:30 - 20:00 |
Mittwoch Mi. | 08:30 - 20:00 |
Donnerstag Do. | geschlossen (Reformationstag: Öffnungszeiten können abweichen.) |
Freitag Fr. | 08:30 - 20:00 |
Samstag Sa. | geschlossen |
Sonntag So. | geschlossen |
Telefonnummer
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040 / 228 682-177
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Ausführliche Informationen zu Kanzlei Wrase Anwalt für Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht sowie IT und Datenschutzrecht.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Hamburg bietet auf höchstem Niveau ein umfangreiches Leistungsspektrum in Verbindung mit der Vielzahl der von uns abgedeckten Rechtsgebiete. Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bieten wir von unserem Standort in der Hafencity zudem unabhängig von dem eigenen Wohnsitz oder der eigenen Niederlassung grundsätzlich eine bundesweite Interessenvertretung an.
Wir sind Ihr Ansprechpartner sofern es um Fragestellungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Markenrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht geht. Wir sind eine junge, moderne und dynamische Anwaltskanzlei und bieten eine zielgerichtete und ergebnisorientierte Rechtsvertretung.
Durch unsere Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz wissen wir, worauf es für die Schaffung einer höchstmöglichen Rechtssicherheit ankommt. Weiterhin bieten wir für zahlreiche Leistungen faire Pauschalangebote.
Unser Schwerpunkt liegt dabei auf den folgenden Rechtsgebieten:
Urheberrecht
Die Bearbeitung zahlreicher Sachverhalte aus dem Urheberrecht gehört zu einem unserer Schwerpunkte. Hier geht es insbesondere um die Bearbeitung und den Ausspruch von urheberrechtlichen Abmahnungen. Wir betreuen insofern sowohl Verbraucher, die eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, als auch Agenturen, mittelständische Unternehmen und Berufsfotografen, deren Nutzungsrechte verletzt wurden.
Das Urheberrecht schützt unter gewissen Voraussetzungen an die notwendige Schaffenshöhe geistiges Eigentum und spielt dabei insbesondere im Bereich des Internets eine immer größere Rolle.
Urheberrechtlichen Schutz genießt dabei grundsätzlich das Werk. Dieses kann unterschiedlicher Natur sein. Das Gesetz nennt als Beispiele insbesondere Sprachwerke, Musikwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke und Computerprogramme. Dem Urheber stehen dabei neben den Urheberpersönlichkeitsrechten grundsätzlich auch die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem geschaffenen Werk zu. Er kann damit insbesondere bestimmen, wann und unter welchen Umständen das geschützte Werk in den geschäftlichen Verkehr gebracht wird. Werde die Verwertungsrechte ganz oder teilweise an andere Personen abgetreten, können auch diese entsprechend gegen unerlaubte Nutzungen vorgehen. Nach diesem Prinzip werden auch Verwertungsgesellschaften die Verwertungsrechte an zahlreichen Musikstücken verschiedener Künstler übertragen. Die Verwertungsgesellschaft nimmt dann gebündelt im Auftrag aller vertretenen Künstler die Verwertungsrechte wahr.
Im Internet ereignen sich dabei täglich unzählige Urheberrechtsverletzungen, die den Verursachern häufig gar nicht bewusst sind. Dabei kann bereits die Verwendung im Internet frei zugänglicher Fotografien für ein eigenes Angebot auf einer Auktionsplattform einen entsprechenden Urheberrechtsverstoß darstellen. Auch Fälle des Filesharings sind regelmäßig Gegenstand urheberrechtlicher Streitigkeiten, die in der Folge nicht selten vor Gericht verhandelt werden.
Hierbei gibt es zahlreiche Kanzleien, die sich auf die Vertretung der Rechteinhaber spezialisiert werden. Oftmals werden dabei massenhaft Abmahnungen an die vermeintlich ermittelten Verursacher von Rechtsverletzungen im Bereich des Filesharings verschickt. Die Abmahnungen enthalten dabei zu unterzeichnende Unterlassungserklärungen und kommen den Adressaten häufig teuer zu stehen, da nicht nur die Kosten für die Erstellung der Abmahnung, sondern in der Regel auch ein entsprechender Schadensersatz berechnet wird.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt unser Kanzlei. Hier geht es insbesondere um den Ausspruch und die Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund des Fehlverhaltens von Mitbewerbern. Aber auch die Absicherung von Online-Shops und Webseiten durch die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrung, Impressum (Anbieterkennzeichnung) und Datenschutzbestimmungen bildet eine unserer Kernkompetenz.
Das Wettbewerbsrecht schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Wettbewerb zwischen Unternehmen und stellt einen staatlichen Eingriff in das Prinzip der freien Marktwirtschaft dar.
Als Oberbegriff steht das Wettbewerbsrecht dabei für das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und das Kartellrecht. Letzteres betrifft dabei insbesondere die Preisabsprachen von Unternehmen sowie die Bildung von Monopolen und ist damit im geschäftlichen Verkehr seltener anzutreffen.
Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb ist hingegen häufig im geschäftlichen Verkehr von Relevanz und stellt dabei auf den Schutz von Verbrauchern und der Konkurrenz vor irreführenden und falschen Angaben ab. Hiervon ist insbesondere der Schutz vor falschen oder unwahren Angaben in der Werbung, jedoch auch vor unzulässiger Werbung als solche erfasst.
Als unzulässige Werbung kommt dabei einerseits die mit den Produkten der Konkurrenz vergleichende Werbung in Betracht, andererseits aber auch die ohne ausdrückliche Einverständnis des Adressaten grundsätzlich unzulässige Werbung per Telefon oder E-Mail. Hierbei soll sowohl der Kunde vor unzumutbaren Belästigungen, als auch der Geschäftsverkehr vor fragwürdigen Praktiken hinsichtlich der Gewinnung von Kontaktdaten geschützt werden.
Zu dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb gehören jedoch abhängig von der jeweiligen Branche auch zahlreiche Informationspflichten für die innerhalb der Branche tätigenden Unternehmen. Auch ein unvollständiges Impressum auf der eigenen Internetpräsenz kann in diesem Zusammenhang bereits als wettbewerbsrechtlicher Verstoß qualifiziert werden. Die Folge ist in der Regel eine kostenpflichtige Abmahnung innerhalb derer Unterlassungsund Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht werden. Sind sich die Unternehmen hingegen über den Rechtsverstoß nicht einig, sind nicht selten kostspielige Gerichtsprozesse die Folge.
Internetrecht
Das Internetrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets und stellt damit ein verhältnismäßig neues Rechtsgebiet dar. Da das Internet inzwischen durch seine Beschaffenheit in nahezu alle Lebensbereiche vorgedrungen ist, sind auch zahlreiche „traditionelle“ Rechtsgebiete mit der Schaffung rechtlicher Bedingungen mit Berücksichtigung der Besonderheiten des Internets beauftragt. Insbesondere stellt das Internet jedoch aufgrund seiner Dynamik und Schnelllebigkeit die traditionellen Rechtsgebiete regelmäßig vor enorme Herausforderungen.
Im Bereich des Zivilrechts regelt das Internetrecht dabei insbesondere die Besonderheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs. Zwar ist ein Vertragsschluss im Internet auch ohne Probleme ohne besondere Regelungen des Internetrechts mittels Zugriff auf das klassische Zivilrecht nachvollziehbar. Das Internet stellt dennoch zahlreiche Herausforderungen insbesondere an die Geltung von Angeboten und Annahmen im elektronischen Geschäftsverkehr. Typische Problemfälle sind dabei die Fragen nach der Rechtsbindung abgegebener Angebote auf Auktionsplattformen oder der vorzeitige Abbruch von ganzen Auktionen auf solchen.
Auch problematisch kann dabei die Gestaltung der Webseite zum Vertrieb entsprechender Produkte im Internet sein. Das Gesetz erfordert in diesen Fällen von dem entsprechenden Betreiber der Webseite im Rahmen eines direkt zugänglichen Impressums, einer fehlerfreien Widerrufsbelehrung, gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche Informationen. Sind diese nicht oder nur fehlerhaft vorhanden, setzt sich der Betreiber der Webseite der Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnungen oder teurer Gerichtsprozesse aus.
Hohe Geldbußen drohen zudem bei einem Verstoß gegen die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes.
Doch auch im Bereich des Strafrechts erfordert die Entwicklung des Internets regelmäßige rechtliche Anpassungen. Das Internetrecht erfasst hier inzwischen neben dem Straftatbestand des Angriffs auf fremde informationstechnische Systeme insbesondere auch moderne Erscheinungen des Mobbings. Da auch ein im Internet verbreitetes Bild aus der Privatsphäre des Betroffenen unter Umständen bereits den Tatbestand des Mobbings erfüllen kann, führt dies in der Praxis regelmäßig zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Abgrenzung und Einordnung.
Das Internet als neuere Technologie hat dabei auch entsprechenden Einfluss auf zahlreiche andere Rechtsbereiche wie dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Markenrecht. Es stellt die genannten Rechtsgebiete dabei regelmäßig vor große Voraussetzungen, da sich wesentliche Grundgedanken des jeweiligen Rechtsgebiets nicht immer mit der Realität des Internets vereinbaren lassen. Durch die ständigen Neuerungen fällt es dem Recht zudem schwer, stets auf die sich verändernden Rahmenbedingungen zeitnah zu reagieren.
Hierbei bieten wir als spezialisierte Kanzlei sowohl Erfahrung als auch notwendiges Fachwissen, um die rechtlichen Fragestellungen umfassend bearbeiten zu können.
Markenrecht
Marken sind ein wesentlicher Bestandteil der modernen Geschäftskultur, da sie Produkte und Unternehmen im Geschäftsverkehr eindeutig kennzeichnen und in manchen Fällen durch geschicktes Marketing sogar zum Inbegriff ganzer Produktarten werden können. Umso wichtiger ist der rechtliche Schutz der eigenen Marken, da nur so deren exklusive Verwendung gesichert werden kann.
Grundsätzlich zu unterscheiden ist dabei zwischen geschriebenen Namen, den sogenannten Wortmarken, und den grafischen Darstellungen, den Bildmarken. Diese stellen zwar die häufigsten Markenformen dar, werden jedoch noch durch dreidimensionale Marken, Hörmarken und Kennfarbenmarken ergänzt. Weiterhin ist ein Markenschutz in der Regel nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch europäisch oder gar weltweit möglich. Der jeweilige Schutz beginnt jedoch unabhängig von der Art der Marke erst mit der entsprechenden kostenpflichtigen Eintragung bei den jeweils zuständigen Markenämtern.
Rechtliche Probleme können sich dabei insbesondere bei der unerlaubten Verwendung fremder Marken sowie im Kollisionsfall ergeben. Letzterer tritt dabei auch immer häufiger im Bereich der Vergabe von Domains im Internet auf. Hierbei kann der Markenrechtsinhaber bei Identität von Wortmarke und Domain unter Umständen sogar die Verwendung dieser verhindern.
Forderungsmanagement und Inkasso
Ständig alle offenen Forderungen im Überblick zu behalten kann innerhalb eines Unternehmens wichtige Ressourcen binden und damit von anderen wichtigen Tätigkeiten abhalten. Die Ausgliederung der Bearbeitung von Forderungen im Rahmen des Forderungsmanagements erfreut sich daher steigender Beliebtheit.
Durch die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei kann dabei das Ausfallrisiko so gering wie möglich gehalten werden.
Doch auch wenn eine Forderung unstreitig besteht, kommt es in der Praxis immer wieder zum Verzug der fälligen Leistung durch den Schuldner. Durch Mahnverfahren und Mahnschreiben können dabei offene Forderungen effizient durchgesetzt werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens liegt dabei insbesondere in der im Vergleich zum gewöhnlichen Prozess deutlich schnelleren gerichtlichen Bearbeitung des Anliegens. Durch Erlangung eines entsprechenden Vollstreckungsbescheids im Erfolgsfall kann dann die Forderung direkt vollstreckt werden.
Durch Kombination von Forderungsmanagement und Mahnverfahren kann dabei ein höchst effizientes System zur Verwaltung und schnellen Geltendmachung von offenen Forderungen geschaffen werden. Als spezialisierte Kanzlei klären wir sehr gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung das beste Vorgehen und stimmen es mit den jeweiligen individuellen Bedürfnissen hinsichtlich des Forderungsmanagements ab.
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Eintragsnummer: 10398592
Letzte Aktualisierung: 18.01.2024
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