E-Roller stehen nebeneinander aufgereiht

E-Roller in Ottensen

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Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektroroller auf deutschen Straßen zugelassen und erfreuen sich hierzulande immer größerer Beliebtheit.  Das dürfte unter anderem an der leichten Handhabung der wendigen E-Scooter liegen und daran, dass sie im Vergleich zum Moped deutlich weniger Lärm und CO2-Emissionen verursachen. Dabei erreichen die Akku-betriebenen-Elektromotoren eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h und kommen mit einer Aufladung, die durchschnittlich vier bis fünf Stunden dauert, etwa 15 bis 25 Kilometer weit.

Eine gesonderte Fahrprüfung oder Zulassung bedürfen elektrobetriebene Roller nicht. Sie unterliegen aber der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Diese legt für das Fahren lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren fest.  Darüber hinaus muss der E-Tretroller über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen, die meist bereits vom Hersteller eingeholt wurde, und mit einer Versicherungsplakette, einer Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie einem Fabrikschild gekennzeichnet sein. Als verkehrssicher gilt Ihr E-Scooter, wenn er mit einer funktionierenden Lichtanlage, zwei Bremsen, Rückstrahlern und einer Klingel ausgestattet ist.

Fahren dürfen Sie mit Ihrem E-Tretroller auf allen Fahrradwegen oder –streifen und, wenn diese nicht vorhanden sind, auch auf der Straße. Keinesfalls sollten Sie Ihren kleinen Flitzer aber über Gehwege lenken und auch keine anderen Personen mitnehmen. Beim Verstoß gegen diese Bestimmungen, ist mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro zu rechnen.

Wenn Sie noch unentschlossen sind, ob Sie einen E-Roller kaufen möchten, können Sie neben der Möglichkeit einer Probefahrt beim Händler auch günstig einen Roller mieten.

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