Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Brexit Einigung zwischen der Europäischen Union und Großbritannien

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich weder wirtschaftlich noch politisch Teil der Europäischen Union.

Einigung zwischen der Europäischen Union und Großbritannien

Das Vereinigte Königreich war bereits nach 47 Jahren Mitgliedschaft zum 01.02.2020 politisch aus der Union ausgetreten. Bis zum 31.12.2020 lief eine Übergangsfrist, in der die genauen Bedingungen des Austritts verhandelt wurden.

Einigung

Am 24.12.2020 konnte kurz vor Ablauf der Übergangsfrist eine Einigung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich erzielt werden, und somit verhindert werden, dass auf das Vereinigte Königreich ausschließlich Regeln für einen Drittstaat angewendet werden. Das Abkommen wurde vorläufig in Kraft gesetzt. Nach einer noch erforderlichen Zustimmung durch das Europäische Parlament wird der Vertrag regulär in Kraft gesetzt werden.

Das Abkommen regelt eine Vielzahl an Bereichen, darunter 

  • den Handel mit Waren und Dienstleistungen, 
  • den digitalen Handel, 
  • den Schutz des geistigen Eigentums, 
  • das öffentliche Auftragswesen, 
  • Luft- und Straßenverkehr, 
  • Energie, 
  • Fischerei, 
  • soziale Sicherheit, 
  • Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, 
  • thematische Zusammenarbeit sowie 
  • die Option zur Beteiligung an einer Reihe von EU-Leitprogrammen für den Zeitraum 2021-2027.

Das Abkommen ist eines der Weitestgehendsten, das die Europäische Union jemals mit einem anderen Land abgeschlossen hat. Insbesondere sieht es Zollfreiheit und keine Mengenbeschränkungen vor. Da sich dies jedoch nur auf Waren bezieht, die jeweils ursprünglich aus der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich kommen, wird dies in vielen Fällen mithilfe von Formularen an der Grenze überprüft.

Im Rahmen des umstrittenen Verhandlungsthemas des „Level Playing Field“, d.h. die Vereinbarung gleicher Wettbewerbsbedingungen, wurden weitgehende Bestimmungen zum Umwelt- und Klimaschutz vereinbart, sowie bei den sozialen und Arbeitnehmerrechten, bei der Steuertransparenz und bei den staatlichen Beihilfen.

Sofern eine Partei gegen Bestimmungen des Abkommens verstoßen sollte, können Teile des Vertrags ausgesetzt und Strafzölle erlassen werden.

Bei Differenzen über die Auslegung des Abkommens ist ein Streitschlichtungsverfahren vorgesehen. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren mit einem ad-hoc Schiedsgericht und Kompensationsmöglichkeiten.

Das Vereinigte Königreich nimmt weiterhin an einigen ausgewählten Programmen der EU Teil, darunter Horizon Europe, Euratom und Copernicus. Keine weitere Teilnahme erfolgt am Programm Erasmus +.

Im Bereich der Fischerei wurde vereinbart, dass innerhalb von fünfeinhalb Jahren die EU-Fangquoten schrittweise um 25 % gekürzt werden. Danach werden die Quoten jährlich neu verhandelt.

Keine Regelungen

Keine Regelungen sieht das Abkommen 

  • für die Belange der Außen- und Sicherheitspolitik vor, 
  • für die Anerkennung von Berufsabschlüssen und 
  • für Finanzdienstleistungen.

Die EU wird eine „Brexit Adjustment Reserve“ zur Verfügung stellen, die 5 Mrd. Euro umfasst. Diese soll die größten Härten abfedern, d.h. zum einen die Verluste in der Fischerei, und zum anderen einen Betrag für jeden Mitgliedstaat bereithalten, dessen Höhe sich an der wirtschaftlichen Betroffenheit orientiert.

Themenübersicht auf hamburg.de

Information in English

Anzeige
Branchenbuch