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Forschung Der Brexit und die Wissenschaft

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Motivbild Wissenschaft: Frau am Mikroskop

Der Brexit und die Wissenschaft

Seit dem 1. Januar 2021 gelten aufgrund des Brexit die Bestimmungen des Trade and Cooperation Agreement (der „TCA“) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Dies bedeutet für den Bereich Wissenschaft und Forschung unter anderem Folgendes:

Studium

  • Studierende, die bis zum 31. Dezember 2020 eingeschrieben waren, können ihr Studium in Großbritannien noch beenden, allerdings muss bis zum 30. Juni 2021 ein sogenannter „Settled Status“ beantragt worden sein
  • Im Vereinigten Königreich erworbene Studienleistungen werden auch nach dem Brexit weiter anerkannt
  • Studiengebühren: die britische Regierung hat zugesagt, dass für europäische Studierende auf Bachelor-Niveau, die im Herbst 2019 ihr Studium an englischen Universitäten beginnen, wie bisher (gedeckelte) Gebühren in der Höhe anfallen, die auch britische Studienanfänger zahlen werden (maximal GBP 9.250 pro Jahr). Gleiches hat Schottland bereits zugesichert: EU-Studierende werden ab 2019 weiterhin wie schottische Landeskinder behandelt. Sie zahlen daher keine Gebühren. Dieselbe Regelung gilt auch für EU-Studierende auf Masterniveau, die im Herbst 2019 das Studium aufnehmen. Die britische Regierung hat zwischenzeitlich verkündet, dass der sog. „Home-Fee Status“ mit den gedeckelten Studiengebühren für EU-Studierende auch für das akademische Jahr 2020/2021 gelten soll. Die britische Regierung hat verkündet, dass ab dem akademischen Jahr 2021/2022 EU-Studierende keinen Anspruch mehr auf den Home-Fee-Status haben. Dies gilt neben England ebenfalls für Schottland, Wales und Nordirland. Damit gelten für EU-Studierende die gleichen Gebühren wie für andere internationale Studierende.

Erasmus

  • Das Vereinigte Königreich verlässt nach 33 Jahren das Austauschprogramm Erasmus
  • dieses sei laut Boris Johnson extrem teuer, Großbritannien plant ein Alternativprogramm für britische Studierende, die im europäischen Ausland studieren wollen
  • es ist davon auszugehen, dass das Studium in Großbritannien für nicht-britische Studierende mit dem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm teurer werden wird.

Weitere EU-Programme

  • Das Vereinigte Königreich nimmt weiterhin an den folgenden fünf EU-Programmen - unter noch im Detail auszuhandelnden Drittstaat-Bedingungen - teil und trägt auch weiterhin finanziell bei:
  1. dem Forschungsprogramm Horizon Europe: Der Beitrag des Vereinigten Königreichs soll anhand des Bruttoinlandsprodukts des Landes bemessen werden. Erhalten Forschende aus dem EU-Topf mehr als eingezahlt, soll die britische Regierung nachzahlen. Sie soll aber kein Geld zurückbekommen, wenn WissenschaftlerInnen weniger Geld einwerben als eingezahlt. Johnson hatte das verhindern und einen zunächst auch angedachten Schutzmechanismus einführen wollen, der sichert, das Großbritannien nicht mehr einzahlt als es letztlich bekommt.
  2. dem Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
  3. dem Kernfusionsreaktorprojekt ITER
  4. dem Erdbeobachtungssystem Copernicus
  5. sowie dem Satellitenüberwachungssystem SST
  • Horizon 2020 (2014-2020):
    • Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich bleiben bis zum Ende der Laufzeit der individuellen Projekte teilnahme- und förderfähig, dies gilt sowohl für die Verbund- als auch für die Einzelfördermaßnahmen

Visa für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

  • die EU und das Vereinigte Königreich haben im Partnerschaftsabkommen Kurzaufenthalte in der EU bzw. im Vereinigten Königreich von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen von der Visumspflicht befreit, das heißt dass von nun an nicht-britische WissenschaftlerInnen und Studierende, die länger als sechs Monate in Großbritannien forschen wollen, ein Visum brauchen
  • Forschende, die an einer britischen Universität beschäftigt sind, müssen sich von nun an nach dem britischen Einwanderungssystem richten; Stipendiatinnen und Forschende, die im Rahmen eines Drittmittelprojekts im Vereinigten Königreich sind, können über das vereinfachte Visa-Verfahren „Global Talent Visa Route“ einreisen
  • Studierende aus einem EU-Mitgliedstaat können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate visumsfrei eine Universität im Vereinigten Königreich besuchen; außerdem können Kurzaufenthalte ohne Visum angetreten werden, wenn Lehrende in Auswahlkommissionen mitwirken oder Prüfungen im Vereinigten Königreich abnehmen wollen
  • Das Vereinigte Königreich war im Bereich Wissenschaft und Forschung vor dem Brexit ein zentraler Akteur in der Europäischen Union (EU). Im Ende 2020 ausgelaufenen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ profitierte das Vereinigte Königreich mit insgesamt 4,6 Milliarden Euro an eingeworbenen EU-Fördermitteln überproportional. An den fünf Spitzenuniversitäten Cambridge, Oxford, Edinburgh, dem University College London und dem Imperial College machten EU-Mittel rund 20 Prozent der öffentlichen Finanzierung aus.

Quellen:

Nützliche weiterführende Links lt. BMBF:

Auswirkungen für die Hamburger Wissenschaft

Alle oben genannten Aspekte treffen auch auf die Hamburger Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu.

Um sich im Vorfeld des Brexit vor Ort aktuell zu informieren, reiste Wissenschaftssenatorin Fegebank begleitet von einer großen Wissenschaftsdelegation, im Oktober 2017 nach Großbritannien. Neben Besuchen an der Cambridge University, dem Imperial College London und dem Francis Crick-Institute standen auch intensive Gespräche mit der britischen Regierung und britischen Hochschulverbänden auf dem Programm. Senatorin Katharina Fegebank machte bei allen Terminen in Großbritannien deutlich, dass sie mit ihrem Besuch ein „Signal der Solidarität“ setzen und deutlich machen wolle, dass Hamburg auch in Zukunft eng mit der britischen Wissenschaft zusammenarbeiten wolle. 

Britische Hochschulen sind und bleiben wichtige Partner für die Hamburger Wissenschaftseinrichtungen. 

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