Anders als die Abiturprüfungen werden die Abschlussprüfungen für den Ersten (ESA) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) von Schule zu Schule unterschiedlich festgelegt. Die Schulen haben daher die Möglichkeit, diese Termine selbst zu bestimmen. Die zentral für Hamburg festgelegten schriftlichen Abiturprüfungen werden hingegen für alle Schulen um fünf Tage verschoben und sollen in der Zeit vom 21. April bis 6. Mai stattfinden. Hamburg übernimmt damit die Zeitplanung von Schleswig-Holstein. Die neue Planung eröffnet den Schülerinnen und Schüler mehr Zeit für die Vorbereitung.
Bereits in dieser Woche sollen die Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern Kontakt aufnehmen und die Einzelheiten der Abiturprüfungen besprechen. Auch die häusliche Vorbereitungszeit für das Abitur soll bereits in dieser Woche eingeleitet werden. Dazu sollen die Schulen ihre Zeitpläne für das laufende Semester anpassen. Insgesamt stehen den Schülerinnen und Schülern damit bis zu 20 Tage Abiturvorbereitungszeit zur Verfügung, doppelt so viel wie ursprünglich geplant.
Die Hamburger Schulbehörde will genau wie die anderen Bundesländer auf Schülerinnen und Schüler besondere Rücksicht nehmen, die krankheitsbedingt oder aufgrund besonderer Umstände an den Hauptprüfungen nicht teilnehmen können. Deshalb werden anstelle der üblichen fünf Nachschreibetermine insgesamt elf Nachschreibetermine im Mai angeboten. Falls auch diese Termine von einzelnen Schülerinnen und Schülern krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden können, werden im Juni erstmals noch einmal fünf weitere Nachschreibetermine angesetzt.
Viele Schülerinnen und Schüler haben für die mündliche Prüfung eine aufwendige digitale Präsentation vereinbart. Falls einige Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer häuslichen Situation diese Präsentation nicht fertigstellen können, können sie sich bis zum 8. Mai neu entscheiden und alternativ auch eine herkömmliche mündliche Prüfung absolvieren.
Um den Schulen die Arbeit zu erleichtern, sollen die Zweitkorrekturen der rund 27.000 schriftlichen Abiturarbeiten in diesem Jahr nur im Ausnahmefall stattfinden. Für die Lehrkräfte ist das eine ganz erhebliche Arbeitsentlastung. Zudem gewinnen im Gegenzug je nach Terminplan auch einzelne Erstkorrektoren etwas mehr Zeit für die Korrektur.
Darüber hinaus dürfen die Schulen zur besseren Organisation der vielen Prüfungen dann, wenn der Schulbetrieb wieder angelaufen sein sollte, an bis zu drei Tagen den Unterricht der anderen Schülerinnen und Schüler aussetzen.
Wenn die Schulschließungen und die Infektionsrisiken anhalten, sollen alle Abschlussprüfungen unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. So sollen die Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler mit zwei Metern Abstand aufgestellt werden und auf höchstens zehn pro Klassenraum begrenzt werden. Alle Klassenräume und WC-Anlagen werden unmittelbar vor Beginn der Prüfung intensiv gereinigt. Zusätzlich sollen in den Prüfungsräumen Desinfektionsmittel für die Hände griffbereit aufgestellt werden. Darüber hinaus sollen die Prüfungen eines jeden Tages jeweils zeitlich um 15 Minuten versetzt gestaffelt werden, damit sich die Schülerinnen und Schüler beim Ankommen und Weggehen nicht begegnen.
Senator Rabe sowie Vertreterinnen und Vertreter der Schulbehörde haben in den vergangenen Tagen verschiedene Alternativen für die Planung der Abschlussprüfungen mit den Sprechergruppen der Stadtteilschulen und Gymnasien erörtert. Deren Anregungen wurden in die Planung eingebunden.
Die Hamburger Schulbehörde stimmt die Maßnahmen zur Durchführung der Abschlussprüfungen mit der Gesundheitsbehörde ab und orientiert sich unter anderem an den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz, wo die Schülerinnen und Schüler bereits in der letzten Woche das Abitur geschrieben haben.