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Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

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Anträge auf Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Sabbatjahr

Beschäftigte an allgemeinbildenden Schulen und am HIBB, die eine Teilzeitbeschäftigung, eine Beurlaubung oder ein Sabbatjahr zum 01. August 2023 wahrnehmen möchten, werden aufgefordert etwaige Anträge 

                                                     bis zum 31.03.2023

über die Schulleitung an das jeweils zuständige Personalsachgebiet zu richten.

Achtung: Die Schulleitungen werden gebeten die Anträge von Lehrkräften via PPS (Personalplanungssystem) zu generieren! Den übrigen Beschäftigten stehen die entsprechenden Anträge im Intranet der BSB (A-Z / Vordrucke: Personal) und am Ende dieser Seite (s. u.) zur Verfügung.

Bitte achten Sie darauf, dass die oben genannte Frist ebenfalls für Verlängerungsanträge von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen gilt. Beschäftigte, bei denen bereits eine Teilzeitbeschäftigung über den 31.07.2023 hinaus bewilligt wurde, brauchen keinen erneuten Antrag stellen. 

Des Weiteren ist vor dem Hintergrund einer optimalen Ausnutzung von Stellenkapazitäten an Ihren Schulen auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten. 

Sollten sich bei Ihnen Fragen zu Ihren Teilzeitbeschäftigungs- und Beurlaubungsmöglichkeiten ergeben, steht Ihnen Ihre zuständige Personalsachbearbeitung jederzeit zur Verfügung.

Die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Beamte können Sie dieser Übersicht sowie den gesetzlichen Vorschriften entnehmen.

Antragsformulare für Nichtlehrkräfte:

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