Diversity
Der Hamburger Senat fördert die Gleichstellung aller Menschen. Die Integration der Belange und Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen sowie von Menschen mit Handicap und jeglicher Religion und Herkunft sind damit selbstverständlicher Teil eines modernen Personalmanagements. Sie bekommen in der BSB gleiche Möglichkeiten und Chancen. Die Vielfalt Hamburgs bereichert die hamburgische Verwaltung und ihre Beschäftigten. Kompetenzen wie Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus den anderen Kulturen sind wertvoll und hilfreich.
Die BSB hat folgende Angebote:
- Beratungsstelle für Krisenbewältigung und Abhängigkeitsprobleme (BST)
- Möglichkeiten entsprechender thematischer Fortbildungen am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Lebensalter
Das Lebensalter steht für gemachte Erfahrungen und eine entwickelte Persönlichkeit. Ihre erlernten Fähigkeiten, Ihr Engagement und Ihre Leistungen ergänzen diese Qualitäten. Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter überzeugen Sie durch die Gesamtheit Ihrer Eigenschaften.
Vereinbarung von privater Lebensgestaltung und Beruf
Der BSB ist es wichtig, dass ihre Beschäftigten die persönliche Lebensplanung und/oder familiäre Verantwortung so gut wie möglich mit den dienstlichen Anforderungen vereinbaren können. Das Hamburger Gleichstellungsgesetz untermauert dieses Anliegen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement zielt mit unterschiedlichen Angeboten darauf ab, die Gesundheit von allen Beschäftigten zu fördern. Während der Einarbeitungsphase und danach steht ein umfangreiches Fortbildungsprogramm zur Verfügung.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Zusätzlich steht der Gleichstellungsplan Schulen zu Verfügung, in dem für Einstellungen, beruflichen Aufstieg und Fortbildungen Ziele und Maßnahmen vorgegeben werden.
Behinderte Menschen
Die Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg möchte mehr schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen in Arbeit bringen. Der Senat hat sich daher durch Selbstbindung mit 6% eine höhere als die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5% auferlegt und ermutigt schwerbehinderte Menschen sich zu bewerben. Die Arbeitsplätze werden den speziellen Bedürfnissen angepasst.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Hamburger Integrationskonzept 2017: Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt: Der Hamburger Senat hat am 5. September 2017 die Fortschreibung des Integrationskonzeptes verabschiedet.
- Charta der Vielfalt
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gleichstellungsgesetz: Gesetz nimmt die Dienststellen stärker in die Pflicht, Arbeit familiengerecht zu gestalten.
- Arbeit für schwerbehinderte Menschen: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) setzt sich besonders für schwerbehinderte Menschen ein.
- Hamburger Integrationskonzept 2017: Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt: Der Hamburger Senat hat am 5. September 2017 die Fortschreibung des Integrationskonzeptes verabschiedet.
- Gleichstellungsplan Schulen 2021-2024