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Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern

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Lehrertauschverfahren

Auch wenn Sie sich im Schuldienst eines anderen Bundeslandes befinden und über eine abgeschlossene Lehrerqualifikation verfügen, können Sie sich über das zentrale Einstellungsverfahren oder über die schulbezogenen Stellenausschreibungen bewerben.

Ihre Bewerbung kann jedoch nur angenommen werden, sofern Sie eine Freigabeerklärung Ihrer Schulbehörde beifügen. (Siehe KMK-Beschluss zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern (PDF) sowie die dazugehörige Durchführungsvereinbarung (PDF)).

Lehrertauschverfahren

Sind Sie unbefristet als Angestellter oder Beamter im Schuldienst eines anderen Landes beschäftigt, können Sie einen Wechsel nach Hamburg auch über das Lehrertauschverfahren beantragen. Beurlaubte Lehrkräfte können nur einbezogen werden, wenn sie sofort nach ihrer Versetzung im Schuldienst der Freien und Hansestadt Hamburg den Dienst antreten.
Weitere Voraussetzung einer Teilnahme am Lehrertauschverfahren ist u. a. die Einbeziehung in das Tauschverfahren durch das abgebende Land (= Freigabe).

>> Zum Lehrertauschverfahren 

Der Besoldung der Beamten wird in den Besoldungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Bedenken Sie daher bitte, dass es mit der Versetzung nach Hamburg  zu einer Veränderung des Einkommens kommen kann.

Bei Fragen zu dem Lehrertauschverfahren wenden Sie sich an die zuständige Personalreferentin/den zuständigen Personalreferenten.

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