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Karriere Lehrkraft im Justizvollzug

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An den Standorten Hahnöfersand (Jugendvollzug), Billwerder (Kurzstrafenvollzug Männer und Frauenvollzug in der angegliederten Teilanstalt für Frauen) sowie Fuhlsbüttel (Langstrafenvollzug Männer) verfügt der Justizvollzug Hamburg über anstaltseigene Schulen.

Justizvollzugsanstalt Billwerder Justizvollzugsanstalt Billwerder

Lehrkraft im Justizvollzug

Den Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere Grundkenntnisse in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften vermittelt werden, die sie benötigen, um in einem zweiten Schritt eine geeignete berufliche Qualifizierung oder Ausbildung in der Anstalt oder in Freiheit aufnehmen zu können.

Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen und ist gekennzeichnet durch den hohen Grad an Gestaltungsfreiheit, den die Lehrkräfte der Justizvollzugsanstalten bei der Konzeptionierung und Durchführung ihres Unterrichts haben. Die Lehrinhalte orientieren sich vornehmlich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Weiterhin bestimmen konzeptionelle, organisatorische und administrative Aufgaben die Arbeit im pädagogischen Bereich, ebenso wie die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen in der Justizvollzugsanstalt und die Teilnahme an anstalts- oder länderübergreifenden Arbeitsgruppen.

Das Schulleben in einer Justizvollzugsanstalt beschränkt sich auf die Unterrichtserteilung zu den dafür vorgesehenen Zeiten. „Schultypische“ Nebenaufgaben, wie Elternabende, Klassenreisen oder Ausflüge entfallen.

Die Arbeit im Rahmen einer Justizvollzugsanstalt-Schule ist für die abgeordneten Lehrkräfte stets ein Gewinn an Erfahrung. Neuen Lehrkräften fällt oft die Disziplin, die im Klassenraum herrscht, positiv auf. Gewaltsame Auseinandersetzungen unter den Schülerinnen und Schülern oder gar Angriffe auf Lehrpersonal an den Schulen der Justizvollzugsanstalten sind bislang ausgeblieben. Die Gefangenen empfinden den Unterricht vielmehr als Privileg und Chance und sind dementsprechend um ein ordnungsgemäßes Verhalten bemüht.

Die Abordnung für mindestens ein Jahr bis maximal sechs Jahre erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung, die zwischen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und der Behörde für Schule und Berufsbildung geschlossen wurde.

Fragen fachlicher Art zum Einsatz an den Justizvollzugsanstalten beantwortet Ihnen bei der Justizbehörde

Herr Dr. Behnam Heidenreuter,
Tel. 42839 – 31 67,
E-Mail: Behnam.Heidenreuter@Justiz.Hamburg.de

und bei der Schulbehörde

Frau Christian Krümel,
Tel. 42863 – 2640,
E-Mail: christian.kruemel@bsb.hamburg.de

 

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