Schule in Hamburg verstehen

Elternratgeber für Zuwanderinnen und Zuwanderer

Elternratgeber

Liebe Eltern, 

wir freuen uns, dass Ihr Kind in Hamburg in die Schule kommt. Die vielen unterschiedlichen Lebensweisen, Ideen, Vorstellungen und kulturellen Hintergründe, die Sie und Ihre Kinder mitbringen, bereichern unser Hamburger Schulwesen. Mit dieser Broschüre stellen wir Ihnen das Schulwesen in Hamburg vor. Dabei beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen. Wir wissen, dass Sie – wie wir – für Ihr Kind das Beste wollen. Damit wir Ihr Kind bestmöglich fördern können und es einen guten Schulabschluss erreicht, möchten wir mit Ihnen gut zusammenarbeiten. Außerdem möchten wir Sie ermutigen, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in die Schule Ihres Kindes einzubringen und aktiv am Schulleben mitzuwirken. Wir wünschen Ihnen eine gute Zusammenarbeit mit der Schule, die Ihrem Kind und auch der ganzen Schule zu Gute kommen wird.  

Die Autoren und die Redaktion

Kontakt: 

Susanne Wunderlich Schulinformationszentrum (SIZ) 
Tel.: +49 (0)40. 428 63 28 97 
susanne.wunderlich@bsb.hamburg.de 

Schule in Hamburg verstehen

Was Sie über die Schule in Hamburg wissen müssen


Gemeinsam den Schulalltag gestalten
Bildung und Ausbildung sind für Mädchen und Jungen von großer Bedeutung. Alle Eltern sind eingeladen, die schulische Bildung ihrer Kinder optimal zu fördern. Die Schulen möchten mit Ihnen einen guten Kontakt haben. Gleichzeitig erwarten deutsche Schulen auch, dass Sie die Lehrerinnen und Lehrer bei der schulischen Bildung und Erziehung Ihres Kindes unterstützen. Alle Schülerinnen und Schüler haben die gleichen Rechte und Pflichten. Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Dementsprechend richten sich Unterricht und Erziehung im Hamburger Schulwesen an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Daher heißt es in § 1 des Hamburgisches Schulgesetzes: „Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung“.

Meilensteine in der Schule 
Viereinhalbjährigen Untersuchung 

Wenn Ihr Kind viereinhalb bis fünfeinhalb Jahre alt ist, gibt es einen sehr wichtigen Termin in der für Sie zuständigen Grundschule: die Vorstellung der Viereinhalbjährigen. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 30. Außerdem untersucht eine Schulärztin oder ein Schularzt alle Kinder in regelmäßigen Abständen. Ziel des ersten Gesundheitschecks ist es, mögliche gesundheitliche Probleme, die das Kind beim Lernen stören könnten, festzustellen. Und, wenn solche Probleme vorhanden sind, sie möglichst schnell zu behandeln. 

Schulpflicht und Einschulung

Alle Kinder ab sechs Jahren sind schulpflichtig. Die Schulpflicht endet mit dem 18. Lebensjahr. Wenn Ihr Kind bis zum 1. Juli eines Jahres sechs Jahre alt wird, muss es ab August dieses Jahres zur Schule gehen. Sie werden von einer Grundschule in dem Stadtteil, in dem Sie wohnen, Anfang des Jahres eingeladen. Dabei ist es unwichtig, welche Staatsangehörigkeit oder welches Aufenthaltsrecht Sie haben. Sie können in der Regel zwischen mehreren Grundschulen in der Nähe ihrer Wohnung wählen. 

Weiterführende Schulen 

Am Ende der Grundschule, in der 4. Klasse, erhalten Sie von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eine Empfehlung über die weitere Schullaufbahn. Sie entscheiden, ob Sie Ihr Kind an einer Stadtteilschule oder an einem Gymnasium anmelden

Welche Kosten kommen auf Sie zu ?


In Hamburg gibt es staatliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Die staatlichen Schulen sind kostenfrei. Hilfsmittel, die Ihr Kind zum Lernen braucht, nennt man Lernmittel. Die meisten Lernmittel stellt die Schule kostenlos zur Verfügung. Diese verbleiben in der Schule und werden im Unterricht genutzt.

Es gibt aber Ausnahmen, Eltern kaufen für ihr Kind zum Beispiel:

  • Hefte, Mal- und Schreibstifte, Tintenfüller, Lineal, Winkeldreieck, Radiergummi, Taschenrechner, USB-Stick;
  • Sportkleidung, Sportschuhe.

Weitere Kosten entstehen bei:

  • Klassenfahrten,
  • Theater-/Kino-/Konzertbesuche während des Schuljahres,
  • Schulprojekte (zum Beispiel Schulzirkus).

Wichtig:
Über alle zusätzlichen Kosten wird vorher mit den Eltern gesprochen.
Informationen:
www.hamburg.de/bildungspaket
Schulen in freier Trägerschaft verlangen Schulgeld, über die Höhe entscheidet die Schule selbst.

Dolmetscher für Gespräche in der Schule
Es besteht die Möglichkeit, für ein Elterngespräch in der Schule über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zu engagieren. Die Kosten übernimmt die Schule.

Die drei Schulformen


Grundschule
Die Grundschule umfasst in der Regel die ersten vier Schuljahre. Eine Vorschule kann zu einer Grundschule gehören. Alle Grundschulen haben ein Ganztagsangebot.

Gymnasium
Hamburgs Gymnasien bieten einen einheitlichen achtjährigen Bildungsgang zum Abitur. Leistungsfähige Schülerinnen und Schüler werden in relativ homogenen Lerngruppen besonders gefördert.

Stadtteilschule
In Hamburgs Stadtteilschulen lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Gymnasialempfehlung, mit besonderen und hohen Begabungen sowie Kinde rund Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam. Die Stadtteilschulen bieten die Möglichkeit, alle Schulabschlüsse bis hin zum Abitur in einem neunjährigen Bildungsgang zu erreichen. Sie bereitet sowohl auf die Aufnahme eines Studiums als auch auf den Übergang in eine Berufsausbildung vor.

Abschlüsse
nach Klasse 9: Erster Bildungsabschluss
nach Klasse 10: Mittlerer Bildungsabschluss
nach Klasse 12: Abitur am Gymnasium
nach Klasse 13: Abitur an der Stadtteilschule

Berufsausbildung oder Studium: Was passiert nach der Schule?


In Deutschland können Jugendliche nach der Schule auf zwei Wegen in die Berufswelt einsteigen. Entweder machen sie eine Berufsausbildung oder sie beginnen ein Studium. In Deutschland hat die Berufsausbildung einen hohen Stellenwert und ist ein erfolgreicher Einstieg in den Beruf.

Was alle Eltern wissen sollten:

  1. In Deutschland entspricht eine Berufsausbildung hohen qualitativen Standards und bietet sehr gute Aufstiegschancen in dem jeweiligen Beruf.
  2. Viele Berufe kann man im Gegensatz zu manchen anderen Ländern in Deutschland auch gar nicht an einer Hochschule erlernen, sondern nur im Rahmen einer Berufsausbildung.
  3. Deutschland hat ein weltweit einmaliges Ausbildungssystem, die sogenannte duale Berufsausbildung, entwickelt. Die Jugendlichen erwerben ihre Berufsausbildung in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb. In der Berufsschule lernen sie das theoretische Wissen und im Betrieb wenden sie das Wissen in der Praxis an. Als Auszubildende sind sie schon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb und können ihr Wissen und Können miteinander verbinden. Diese duale Form der Berufsausbildung ist als sehr gute Vorbereitung auf die Berufswelt anerkannt und gilt international als vorbildlich.

In Hamburg gibt es in jedem Bezirk eine Jugendberufsagentur, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jugendlichen und ihre Eltern beim Übergang von der Schule in den Beruf beraten.

www.jba-hamburg.de
www.uebergangschuleberuf.de

Ganztagsunterricht an Hamburger Schulen


Alle staatlichen Grundschulen bieten ein Ganztagsangebot bis 16 Uhr mit einer Mittagsverpflegung für die Kinder an. Wer für sein Kind eine Betreuung bereits vor Unterrichtsbeginn benötigt, kann es an der Grundschule ab6 Uhr oder ab 7 Uhr anmelden (Frühbetreuung). Eine Spätbetreuung von16 bis 18 Uhr ist möglich. Zusätzlich wird an den Schulen auch eine Ferienbetreuung angeboten. Eine Ganztagsschule nutzt das Mehr an Zeit, um für die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Freizeit-, Neigungs- oder Förderangebote zu schaffen. Auf die Talente und Bedürfnisse der Kinder kann so besser eingegangen werden und die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, in der Schule neue Freundschaften aufzubauen und das soziale Miteinander zu lernen. Nicht zuletzt erleichtert der Ganztagsbetrieb den Eltern, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.

Die Grundschulen arbeiten nach verschiedenen Ganztagsmodellen. Die Mehrzahl der Grundschulen arbeitet nach dem Modell der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS).
GBS-Schulen bieten ein Ganztagsangebot in Zusammenarbeit mit einem Jugendhilfeträger an. Am Vormittag findet von 8 bis 13 Uhr der Unterricht statt. Vor Unterrichtsbeginn, nach Unterrichtsschluss sowie in den Ferien wird auf Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts in der Schule eine Betreuung durch den Partner der Jugendhilfe angeboten. Dazu gehören in der Regel eine Schulaufgabenhilfe, musische, künstlerische und sportliche Aktivitäten sowie Zeiten zum Ausruhen und Spielen.

An GBS-Schulen arbeiten im Rahmen des Unterrichts Lehrkräfte und in der Betreuung am Nachmittag Erzieherinnen und Erzieher mit den Kindern.

Daneben gibt es offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsschulen (GTS), die von der Schule in alleiniger Verantwortung organisiert werden. Die offenen, teilgebundenen und gebundenen Ganztagsschulen unterscheiden sich in der Art und Weise, wie verbindlich die Teilnahme am Ganztag für die Schülerinnen und Schüler ist.

An den offenen Ganztagsschulen findet vormittags der Unterricht nach der Stundentafel statt und nachmittags gibt es Angebote, zu denen sich die Schülerinnen und Schüler freiwillig anmelden können. Wenn sie angemeldet sind, ist die Teilnahme verbindlich. 

In der gebundenen Ganztagsschule wird der Unterricht nach der Stundentafel über den Tag bis 16 Uhr verteilt. Daher sind alle Schülerinnen und Schüler auch verpflichtet, am Nachmittag zu bleiben. 

In der teilgebundenen Ganztagsschule ist es verpflichtend, an den von der Schule festgelegten Tagen bis 16 Uhr zu bleiben. Unterrichts-, Entspannungs- und Spielphasen sowie Schulaufgabenhilfe oder spezielle Kurse wechseln sich den gesamten Schultag über ab, angepasst an die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit der Kinder. An diesen Ganztagsschulen sind neben den Lehrkräften auch andere pädagogische Fachkräfte tätig. 

Die Betreuung zwischen 8 und 16 Uhr ist an allen ganztägig arbeitenden Grundschulen kostenlos. Für eine Früh-, Spät- und Ferienbetreuung werden nach Einkommen und Familiengröße gestaffelte Gebühren erhoben. Diese Regelung gilt auch für das Mittagessen.

Weitere Informationen:
www.hamburg.de/ganztagsschule

Schule in Hamburg: Alle Kinder sind willkommen!


Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch – mit oder ohne körperliche Einschränkungen– hier in Hamburg überall dabei sein kann. Deshalb arbeitet die Behörde für Schule und Berufsbildung daran, dass Hamburgs Schulen Orte ohne Hindernisse werden:

  • Alle Räume sind mit dem Rollstuhl erreichbar. Bei der Einrichtung neuer Schulen wird von Anfang an darauf geachtet, dass es keine Hindernisse gibt.
  • In den Schulen arbeiten Menschen aus vielen Berufen gemeinsam. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und anderes Fachpersonal unterstützen alle Kinder beim Lernen.
  • Ihr Kind wird so gefördert, dass seine Fähigkeiten gestärkt und gestützt werden.

In Hamburg haben alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Grund- oder weiterführenden Schule(§12 HmbSG). Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass das Kind eine Sonderschule besucht. Die Eltern können über die Schulform entscheiden. Beratung und Unterstützung in diesen Fragen erhalten Sie

  • in der Schule, die Ihr Kind derzeit besucht,
  • in der von Ihnen gewünschten Schule,
  • in den zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren,
  • in den speziellen Sonderschulen,
  • in der Beratungsstelle Autismus.

Anmeldung an allgemeinbildenden Schulen
Wenn Ihr Kind einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung hat, können Sie es an jeder weiterführenden Schule anmelden.

Wenn Ihr Kind einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung oder Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen hat, stehen Ihnen personell und sachlich entsprechend ausgestattete allgemeine Schulen offen, die über Vorerfahrung in der Förderung dieser Schülerinnen und Schüler verfügen.

Anmeldung an den Sonderschulen

Wenn Sie für Ihr Kind bei den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung eine Sonderschule wünschen, melden Sie es direkt an der Sonderschule an.

Bei den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache – auch in Kombination mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung – können Sie Ihr Kind direkt an einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum anmelden.

Der sonderpädagogische Förderplan
Dieses ist ein individueller Förderplan nur für Ihr Kind. Er wird gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Kind und den Fachkräften der Schule erstellt. Im Förderplan finden Sie Angaben über die Art und den Umfang der Förderung. Der Plan wird regelmäßig überprüft. Sie erhalten das sonderpädagogische Gutachten und auch den Förderplan in Papierform.

Wie können Sie Ihr Kind beim Lernen in der Schule unterstützen?


Sie können Ihr Kind unterstützen, indem Sie

  • dafür sorgen, dass Ihr Kind jeden Tag frühstückt, pünktlich zur Schule kommt, sein Pausenbrot dabei hat und abends so früh zu Bett geht, dass es am nächsten Morgen ausgeschlafen hat.
  • der Schule gleich morgens vor 8 Uhr Bescheid geben, wenn Ihr Kind aus einem wichtigen Grund wie Krankheit nicht zur Schule kommen kann.
  • mit Ihrem Kind über seinen Schulalltag, seine Erfolge und seine Schwierigkeiten sprechen.
  • kontrollieren, ob Ihr Kind regelmäßig seine Hausaufgaben erledigt und es dabei unterstützen.
  • die Lehrerin oder den Lehrer Ihres Kindes kennenlernen und Sie mit ihr oder ihm über die Lernentwicklung Ihres Kindes sprechen.
  • in die Schule kommen, wenn Sie Fragen oder Probleme zur Lernentwicklung Ihres Kindes haben.
  • Elternabende, Elternsprechtage bzw. Lernentwicklungsgespräche und andere Veranstaltungen in der Schule Ihres Kindes besuchen. Wenn Sie ein Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer wünschen, vereinbaren Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich einen Termin.

Wie werden Sie über den Leistungsstand Ihres Kindes informiert?


Mindestens einmal im Schuljahr findet ein Lernentwicklungsgespräch nur für Ihr Kind statt. An diesem Gespräch nehmen Sie, Ihr Kind und die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer teil. Die Teilnahme an diesem Gespräch ist für alle verpflichtend. Wenn Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher brauchen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

In diesem Gespräch treffen Sie mit Ihrem Kind und der Lehrerin oder dem Lehrer Vereinbarungen zu den nächsten Lernschritten und -zielen Ihres Kindes. Diese Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten. Spätestens beim nächsten Lernentwicklungsgespräch überprüfen Sie gemeinsam, ob die vereinbarten Lernschritte umgesetzt wurden.

Natürlich können Sie die Lehrerin oder den Lehrer auch vorzeitig um ein Gespräch zur Entwicklung Ihres Kindes bitten.

Wie bereiten Sie sich am besten auf dieses Lernentwicklungsgespräch vor?
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Antworten auf diese Fragen:

  • Wie kommt Ihr Kind mit seinen Mitschülerinnen und Mitschülern aus?
  • Wie kommt Ihr Kind mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer aus?
  • Was fällt Ihrem Kind eher leicht oder eher schwer im Unterricht?
  • Wie gut ist Ihr Kind in den verschiedenen Fächern?
  • Wobei braucht Ihr Kind noch Hilfe?
  • Wie kann Ihr Kind seine Arbeit besser organisieren?
  • Woran soll Ihr Kind im nächsten Zeitraum intensiv arbeiten?
  • Worauf freut sich Ihr Kind im nächsten Schul- bzw. Halbjahr?
  • Wie wohl fühlt sich Ihr Kind in der Schule?

Spricht und versteht Ihr Kind noch kein Deutsch?


Hamburg ist eine internationale Stadt mit ganz unterschiedlichen Menschen und einer Vielfalt von Sprachen und Kulturen. In vielen Hamburger Familien wird eine andere Sprache als Deutsch gesprochen. In der Schule ist Deutsch die Unterrichtssprache. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Ihr Kind die deutsche Sprache so schnell wie möglich verstehen kann und sprechen lernt.

Spricht Ihr Kind noch kein Deutsch und kommt bald in die Schule?
Wenn Ihr Kind zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahre alt ist, gibt es einen sehr wichtigen Termin in der Grundschule: die „Vorstellung der Viereinhalbjährigen“. Sie werden mit Ihrem Kind zu diesem Termin eingeladen. Sie sind verpflichtet, Ihr Kind dort vorzustellen. Bei dem Termin in der Schule wird festgestellt, ob Ihr Kind entsprechend seinem Alter entwickelt ist und ob es die deutsche Sprache sprechen und verstehen kann.

Wenn Ihr Kind die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen kann, ist es verpflichtet, vor der Einschulung in eine Vorschule zu gehen. Wenn Sie es beantragen, kann Ihr Kind auch in einen Kindergarten gehen. Zusätzlich erhält Ihr Kind jede Woche vier Stunden Deutschunterricht, um seine Sprachkenntnisse zu verbessern. Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Vorstellungstermin in der Schule.

Oft ist diese Vorstellung der erste Kontakt, den Sie mit der Schule aufnehmen.
Mit diesen Fragen können Sie sich auf den wichtigen Termin vorbereiten:

  • Welche Sprache sprechen Sie zu Hause oder sind es vielleicht mehrere Sprachen?
  • Welche Sprache spricht Ihr Kind in der Kindertagesstätte (KiTa)?
  • Versteht und spricht Ihr Kind alles in der Muttersprache oder auch in Deutsch?
  • Was kann Ihr Kind besonders gut? (Sport, Musik, Basteln, Malen... )

Wichtig

Spätestens in der Grundschule muss Ihr Kind die deutsche Sprache so gut gelernt haben, dass es anschließend in der Stadtteilschule oder im Gymnasium erfolgreich lernen kann. Je früher ein Kind einen Kindergarten besucht und mit dem Erlernen der deutschen Sprache beginnt, desto besser.

Aus dem Ausland nach Hamburg

Kinder und Jugendliche, deren Deutschkenntnisse für den Besuch einer Regelklasse nicht ausreichen, werden über das Schulinformationszentrum (SIZ) und das Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (IZHIBB) in eine Internationale Vorbereitungsklasse (IVK) oder Basisklasse (BK) eingeschult bzw. in ein vergleichbares Angebot im beruflichen Schulwesen.

Basis- und Internationale Vorbereitungsklassen


Bildung und Sprache sind zentrale Schlüssel zur Integration von Zuwanderern und deren Kindern. Damit sich Kinder und Jugendliche ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen möglichst schnell in Deutschland eingewöhnen können erhalten sie von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ein umfangreiches Bildungs- und Betreuungsangebot. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gilt für alle Kinder die Schulpflicht.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in einer Erstaufnahmeeinrichtung(EA) wohnen, werden in kleinen Lerngruppen vor Ort oder in nahegelegenen Schulen von Lehrerinnen und Lehrern auf den Schulalltag in Hamburg vorbereitet. Neben ersten Deutschkenntnissen wird ihnen ein Orientierungswissen für das Leben in Deutschland vermittelt.

Beim Umzug einer Familie aus einer EA in eine öffentlich rechtliche Unterkunft (örU) gibt die Lehrkraft auf einem Dokumentationsbogen (EA-Bogen) eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab.

Mit dem Umzug in eine Wohnunterkunft erhalten die Kinder und Jugendlichen einen Schulplatz an einer allgemeinbildenden Schule: Damit das Erlernen der deutschen Sprache besonders gefördert werden kann, gehen die Kinder und Jugendlichen zunächst in Basisklassen (BK) oder Internationale Vorbereitungsklassen (IVK). Dies gilt ebenso für zugewanderte Familien, deren Kinder über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen.

Alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre werden vom Schulinformationszentrum (SIZ) an eine Schule vermittelt: Schülerinnen und Schülerwerden je nach Alter und Vorbildung entweder einer BK oder einer IVK zugewiesen. Kinder und Jugendliche, die noch nicht in der lateinischen Schrift oder noch gar nicht alphabetisiert sind, besuchen zunächst eine BK. Nach spätestens einem Jahr folgt der Wechsel auf eine IVK. Bei der Zuweisung eines Schulplatzes wird, insbesondere bei jüngeren Kindern, die Länge des Schulwegs berücksichtigt. Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen durch die Schulen erfolgt das ganze Jahr über.

In den ersten sechs Monaten in den IVK wird intensiv die deutsche Sprache unterrichtet. Im Anschluss kommen weitere Fächer hinzu. Der Fachunterricht (an der Grundschule in Mathematik, Sport, Sachkunde, in der Sekundarstufe in Mathematik, Sport, Gesellschaft und Englisch) bereitet die Kinder und Jugendlichen auf den Übergang in eine Regelklasse vor.

Jugendliche ab 15 Jahren haben zudem die Möglichkeit, in einer zweijährigen IVK den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) zu erwerben oder sich auf den mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss (MSA) und den Übergang in die Studienstufe vorzubereiten.

Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren werden durch das Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (IZ-HIBB) dem zweijährigen Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) zugewiesen. Jugendliche mit wenig Grundbildung, die noch nicht in der lateinischen Schrift oder noch gar nicht alphabetisiert sind, besuchen vorher eine einjährige Alphabetisierungsklasse.

Im AvM-Dual lernen die Jugendlichen nach einer mehrmonatigen Ankommensphase jede Woche drei Tage in der Schule und zwei Tage in einem Betrieb. Im Betrieb werden die Jugendlichen kontinuierlich von Betrieblichen Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern betreut, die die Verbindung mit den schulischen Unterrichtsinhalten sicherstellen. Im Rahmen des Bildungsganges AvM-Dual können die Jugendlichen sich auf den Erwerb des ersten oder mittleren Schulabschlusses vorbereiten.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter: 

www.hamburg.de/steigerung-der-bildungschancen

zuschulung@bsb.hamburg.de

Schulinformationszentrum 
Tel.: +49 (0)40. 428 99 22 11 
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg

Informationszentrum-HIBB
Tel.: +49 (0)40. 428 63 42 36
Hamburger Straße 125a
 22083 Hamburg

Welche Bedeutung hat die Muttersprache für Ihr Kind?


Für die persönliche Entwicklung Ihres Kindes ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind viel sprechen, mit ihm Bücher anschauen und daraus vorlesen, und zwar in der Sprache, in der Sie sich wohl fühlen. Vermitteln Sie Ihrem Kind mit Reden und Vorlesen ein Gefühl für Sprache und schaffen so eine gute Grundlage, Deutsch zu lernen. Für Ihr Kind ist es von Vorteil, wenn es seine Herkunftssprache gut beherrscht und in ihr lesen und schreiben kann.

Kann mein Kind in der Muttersprache unterrichtet werden? 
In einigen Hamburger Schulen können Kinder auch in ihrer Muttersprache unterrichtet werden, und zwar in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Dari, Farsi, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Russisch und Türkisch. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ihres Kindes.

Finden sich in einer Schule mindestens 15 Schülerinnen und Schüler, die gemeinsam Unterricht in ihrer Herkunftssprache erhalten wollen, kann die Schule auf Vorschlag der Eltern ein entsprechendes Angebot bei der Schulbehörde beantragen. Wenn nicht genügend Schülerinnen und Schüler an Ihrer Schule die gewünschte Sprache lernen möchten, informieren Sie sich in Ihrer Schule über Angebote anderer Schulen und Einrichtungen in Ihrer Umgebung.

Schulen mit bilingualen (zweisprachigen) Klassen
In bilingualen Klassen werden die Schülerinnen und Schüler vom ersten Schultag an in zwei Sprachen unterrichtet. Es gibt in Hamburg Grundschulen mit deutsch-italienischen, deutsch-portugiesischen, deutsch-spanischen und deutsch-türkischen Klassen. Die deutsch-portugiesischen, deutschspanischen und deutsch-türkischen Angebote werden auch bis zur 10. Klasse oder sogar bis zum Abitur fortgesetzt.

Hinweis:
Broschüre „Fremdsprachenunterricht”
www.hamburg.de/bsb/publikationen

Was tun, wenn Schwierigkeiten in der Schule auftreten?


Manchmal läuft in der Schule nicht alles so gut, wie Sie es sich für Ihr Kind wünschen. Wenn Schwierigkeiten in der Schule auftreten, im Unterricht oder im Zusammenleben, müssen bei der Lösung die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einbezogen werden. Nehmen Sie gern alle Gesprächsmöglichkeiten wahr, damit Konflikte gelöst und gemeinsam Lösungen gefunden werden können. 

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Wenn es aus Ihrer Sicht bei Ihrem Kind oder in der Klasse einen Konflikt gibt, ist Ihre erste Ansprechperson die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
  • Wenn es Konflikte in einer Klasse gibt, können die Schülerinnen und Schüler diese im Klassenrat ansprechen und diskutieren. Der Klassenrat gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, gemeinsam Themen aus dem Schulalltag zu besprechen. Sie können als Mutter oder Vater in einem Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ein Konfliktthema für den Klassenrat oder für den Elternabend anregen.
  • Wenn Ihr Kind mit einer Lehrerin oder einem Lehrer einen Konflikt oder ein Problem hat, können Sie eine Person in der Schule, der Sie vertrauen (wie die Elternvertretung), für ein Gespräch hinzuziehen. Konflikte in der Klasse können auch mit der Beratungslehrerin oder dem Beratungslehrer oder der Schulleitung besprochen werden.
  • Wenn Ihr Kind selbstständig einen Konflikt lösen möchte, kann es die
  • Klassen- und die Beratungslehrkräfte sowie die Streitschlichter ansprechen.

Mehr Informationen finden Sie im Elternratgeber „Wir reden mit“, dem Handbuch für die Mitwirkung in der Schule.
www.hamburg.de/bsb/ratgeber

Wie können Sie sich als Mutter oder Vater weiterbilden?


Angebote für...AngeboteWas erwartet mich ?
Mütter und Väter von
Vorschulkindern und
Erstklässlern
Family
Literacy (FLY)
In diesem Projekt erfahren Eltern, wie sie ihr Kind beim Lesen- und Schreiben lernen – auch in ihrer Herkunftssprache – unterstützen können. Fragen Sie in Ihrer Schule nach, ob das Projekt dort angeboten wird.
Wo erfahre ich mehr:
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) www.li.hamburg.de/family-literacy
Mütter mit geringen
oder keinen Kenntnissen
der deutschen Sprache
MüttersprachkurseDie Volkshochschule (vhs) bietet an mehr als 40 Grundschulen für Mütter von Kindern aus Vorschul- und ersten Klassen Sprachkurse an. Hintergrund ist, dass Mütter mit guten Deutschkenntnissen ihr Kind in der Schule besser unterstützen können.
Wo erfahre ich mehr:
Volkshochschule Hamburg (vhs)
www.vhs-hamburg.de
Mütter und Väter mit
Grundkenntnissen der
deutschen Sprache
Von der Sprache zur MitspracheAn einigen Schulen findet während der Unterrichtszeit Ihres Kindes ein Deutschkurs statt. Der Sprachkurs nimmt Themen aus dem Schulalltag Ihres Kindes auf und bereitet zum Beispiel auf ein Elterngespräch oder einen Elternabend vor.
Wo erfahre ich mehr:
Volkshochschule Hamburg (vhs)
www.vhs-hamburg.de
Mütter und Väter mit guten bis sehr guten Kenntnissen der deutschen Sprache
Ausbildung zur Mentorin
oder
zum Mentor
Das Hamburger Projekt Schulmentoren – Hand in Hand für starke Schulen bietet eine Ausbildung zur Elternmentorin/zum Elternmentor an, um andere Eltern in der Schule über das Hamburger Schulwesen zu informieren und regelmäßig zu Elterntreffen einladen zu können. Mit der Teilnahme an einem Elternkurs erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um die Themen Schule, Ausbildung, Beruf und Sprachen. Und Sie lernen, wie Sie diese Kenntnisse an andere Eltern weitergeben können.
Wo erfahre ich mehr:
KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e. V. www.schulmentoren.de
www.hamburg.de/schulmentoren
Mütter und Väter, die gewählte Elternvertreter sind oder es werden wollen
Fortbildung für Elternvertretungen
Als Elternvertreter können Sie an einem speziellen Fortbildungsangebot teilnehmen. Das Programm der Elternfortbildung unterstützt Eltern bei der Arbeit, im Elternrat und in den schulischen Gremien. Die Fortbildungen werden von dem Elternrat einer Schule angemeldet und finden kostenlos in der jeweiligen Schule statt.
Wo erfahre ich mehr:
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI): Elternfortbildung

Wie können Sie in der Schule Ihres Kindes mitmachen?


In jeder Schule gibt es für Sie als Mutter und Vater verschiedene Möglichkeiten mitzuwirken und die Lehrkraft Ihres Kindes zu unterstützen.

Was regelt das Schulgesetz?

Nach dem Schulgesetz muss jede Schule die Eltern in die schulische Arbeit einbeziehen und an Entscheidungen teilhaben lassen. Dafür wählen die Eltern ihre Vertretungen.
Jede Klasse wählt Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter. Was machen die Klassenelternvertretungen?

  • Sie vertreten die Interessen aller Eltern der Klasse.
  • Sie informieren die anderen Eltern alleine oder gemeinsam mit der Klassenlehrkraft über aktuelle Themen und Entscheidungen der Schule.
  • Sie vermitteln bei Konflikten oder Problemen zwischen Eltern und Lehrkräften.
  • Sie wählen den Elternrat, der in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule mit entscheidet.

Weitere Informationen zu „Klassenelternvertretung – Elternarbeit für Einsteiger“ in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch und Türkisch finden Sie unter:

www.hamburg.de/bsb/elterninfo

Wie können Sie sich sonst noch in der Schule Ihres Kindes engagieren?


Alle Eltern können sich an verschiedenen schulischen und außerschulischen Aktivitäten beteiligen:

  • bei Bedarf Nachhilfeunterricht organisieren oder selbst geben
  • die Klasse zum Schwimmunterricht begleiten
  • in der Bibliothek mitarbeiten oder selbst Geschichten in der Muttersprache vorlesen
  • die Klasse beim Ausflug begleiten
  • etwas Selbstgekochtes zum Schulfest mitbringen
  • Schiedsrichter beim Fußballturnier in der Schule sein
  • am Elterncafé in der Schule teilnehmen
  • Elternmentorin oder Elternmentor werden und andere Eltern über das Schulsystem informieren
  • ein internationales Fest organisieren oder
  • Kurse anbieten. 

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zur KWB e.V. auf:

KBW (Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.),
Tel.: +49 (0)40. 334 24 10 oder

info@kwb.de

Häufig gestellte Fragen


Es kann immer wieder Situationen geben, in denen Sie als Mutter oder Vater nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen. Hier finden Sie Antworten auf einige Ihrer Fragen:

Kann mein Kind während der Schulzeit aus wichtigen religiösen Gründen der Schule fernbleiben?
Schülerinnen und Schüler können an hohen religiösen Feiertagen ihrer Religion für einen Tag freigestellt werden. Sprechen Sie unbedingt rechtzeitig mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes.

Muss mein Kind an einer Klassenreise/Schulfahrt teilnehmen?
Eine Klassenreise/Schulfahrt ist keine Freizeit, sondern Unterricht, der außerhalb der Schule verpflichtend stattfindet. Die Klassenreise/Schulfahrt fördert die Gemeinschaft in der Klasse und sichert ein soziales Lernen. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ist für die Vorbereitung und Durchführung zuständig. Auf einem Elternabend werden Sie über den Ablauf und die anfallenden Kosten rechtzeitig informiert und haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Wenn Sie trotzdem Bedenken haben, sprechen Sie mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.

Kann mein Kind von Sexualerziehung befreit werden, wenn diese den kulturellen und religiösen Wertvorstellungen meiner Familie widerspricht? 

Sexualerziehung wird fächerübergreifend unterrichtet. In Hamburg ist Sexualerziehung ein Bildungs- und Erziehungsziel der Schule. Daher ist es grundsätzlich nicht möglich, Kinder oder Jugendliche vom Unterricht zu befreien. Eltern haben das Recht, über den Unterricht und die dazu gehörigen Materialien zum Beispiel auf einem Elternabend informiert zu werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes.

Müssen Mädchen und Jungen gemeinsam am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen?
Auch der gemeinsame Sport und das Schwimmen gehören zum Unterricht. Eine Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht ist deswegen grundsätzlich nicht möglich. Fragen dazu können Sie über die Hotline zum Schulschwimmen unter der Hamburger Telefonnummer 040. 188 89 55 stellen. Sie können selbstverständlich auch die Lehrerin oder den Lehrer Ihres Kindes ansprechen.

Weitere Information zu den Themen Klassenreisen/Schulfahrten, Sportunterricht, Bekleidungsvorschriften, religiöse Feiertage, Gebetsräume erhalten Sie in dem mehrsprachigen Elternratgeber „Vielfalt in der Schule“​​​​​​​

Können wir mit unserem Kind während der Schulzeit verreisen?
In Hamburg ist eine Reise mit Ihrem Kind außerhalb der Schulferien grundsätzlich nicht erlaubt. Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr Kind während der Schulzeit zur Schule geht. Ein Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht muss von der Schule genehmigt werden, sonst wird es als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Dies kann sich negativ auf das Zeugnis – und später die Ausbildungsplatzsuche – auswirken.

Wichtige Kontakte


Schulinformationszentrum
School Information Centre, (SIZ)
Hamburger Str. 125a
22083 Hamburg
Tel.: + 49 (0)40. 428 99 22 11
schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de
www.hamburg.de/bsb/siz


Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (IZ-HIBB)
Hamburger Str. 125a
22083 Hamburg
Tel.: + 49 (0)40. 428 63 42 36

informationszentrum@hibb.hamburg.de
www.hibb.hamburg.de


Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)
Felix-Dahn-Str. 3
20357 Hamburg
Tel.: + 49 (0)40. 428 84 26 74
li@li.hamburg.de
www.li.hamburg.de


KWB e.V. / Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Tel.: + 49 (0)40. 334 24 10
www.kwb.de

Websites

www.hamburg.de/weiterfuehrende-schulen
www.hamburg.de/grundschulen
www.schulrechthamburg.de
www.hamburg.de/bildungsplaene
www.bildungsserver.hamburg.de
www.hamburg.de/jiz
www.hamburg.de/rebbz
www.hamburg.de/bsb/broschueren

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Kontakt

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Schulinformationszentrum

Öffnungszeiten

TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:

mittwochs und donnerstags von 10 - 12 Uhr

dienstags von 14 - 16 Uhr

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung selbstverständlich möglich

Kontakt

Behörde für Schule und Berufsbildung

Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
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Telefon:
115
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