Bildung und Sprache sind zentrale Schlüssel zur Integration von Zuwanderern und deren Kindern. Damit sich Kinder und Jugendliche ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen möglichst schnell in Deutschland eingewöhnen können erhalten sie von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ein umfangreiches Bildungs- und Betreuungsangebot. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gilt für alle Kinder die Schulpflicht.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in einer Erstaufnahmeeinrichtung(EA) wohnen, werden in kleinen Lerngruppen vor Ort oder in nahegelegenen Schulen von Lehrerinnen und Lehrern auf den Schulalltag in Hamburg vorbereitet. Neben ersten Deutschkenntnissen wird ihnen ein Orientierungswissen für das Leben in Deutschland vermittelt.
Beim Umzug einer Familie aus einer EA in eine öffentlich rechtliche Unterkunft (örU) gibt die Lehrkraft auf einem Dokumentationsbogen (EA-Bogen) eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab.
Mit dem Umzug in eine Wohnunterkunft erhalten die Kinder und Jugendlichen einen Schulplatz an einer allgemeinbildenden Schule: Damit das Erlernen der deutschen Sprache besonders gefördert werden kann, gehen die Kinder und Jugendlichen zunächst in Basisklassen (BK) oder Internationale Vorbereitungsklassen (IVK). Dies gilt ebenso für zugewanderte Familien, deren Kinder über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen.
Alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre werden vom Schulinformationszentrum (SIZ) an eine Schule vermittelt: Schülerinnen und Schülerwerden je nach Alter und Vorbildung entweder einer BK oder einer IVK zugewiesen. Kinder und Jugendliche, die noch nicht in der lateinischen Schrift oder noch gar nicht alphabetisiert sind, besuchen zunächst eine BK. Nach spätestens einem Jahr folgt der Wechsel auf eine IVK. Bei der Zuweisung eines Schulplatzes wird, insbesondere bei jüngeren Kindern, die Länge des Schulwegs berücksichtigt. Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen durch die Schulen erfolgt das ganze Jahr über.
In den ersten sechs Monaten in den IVK wird intensiv die deutsche Sprache unterrichtet. Im Anschluss kommen weitere Fächer hinzu. Der Fachunterricht (an der Grundschule in Mathematik, Sport, Sachkunde, in der Sekundarstufe in Mathematik, Sport, Gesellschaft und Englisch) bereitet die Kinder und Jugendlichen auf den Übergang in eine Regelklasse vor.
Jugendliche ab 15 Jahren haben zudem die Möglichkeit, in einer zweijährigen IVK den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) zu erwerben oder sich auf den mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss (MSA) und den Übergang in die Studienstufe vorzubereiten.
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren werden durch das Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (IZ-HIBB) dem zweijährigen Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) zugewiesen. Jugendliche mit wenig Grundbildung, die noch nicht in der lateinischen Schrift oder noch gar nicht alphabetisiert sind, besuchen vorher eine einjährige Alphabetisierungsklasse.
Im AvM-Dual lernen die Jugendlichen nach einer mehrmonatigen Ankommensphase jede Woche drei Tage in der Schule und zwei Tage in einem Betrieb. Im Betrieb werden die Jugendlichen kontinuierlich von Betrieblichen Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern betreut, die die Verbindung mit den schulischen Unterrichtsinhalten sicherstellen. Im Rahmen des Bildungsganges AvM-Dual können die Jugendlichen sich auf den Erwerb des ersten oder mittleren Schulabschlusses vorbereiten.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter:
www.hamburg.de/steigerung-der-bildungschancen
zuschulung@bsb.hamburg.de
Schulinformationszentrum
Tel.: +49 (0)40. 428 99 22 11
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg
Informationszentrum-HIBB
Tel.: +49 (0)40. 428 63 42 36
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg