Sie haben Fragen zu Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit im Schulbereich und Familienaufgaben?
Sie möchten sich mit Möglichkeiten vertraut machen, Ihre schulische Tätigkeit mit familiären Aufgaben in Einklang zu bringen?
Sie möchten sich über rechtliche Rahmenbedingungen informieren?
Abschnitt 3 des HmbGleiG widmet sich ausschließlich dem Handlungsfeld der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Hierin sind geregelt im
- § 12 Familiengerechte Arbeitsgestaltung
- § 13 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
- § 14 Erhöhung der Arbeitszeit, beruflicher Wiedereinstieg
- § 15 Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubte.
Das Gesetz zeigt hier sowohl Möglichkeiten auf, erwähnt daneben aber auch Nachteile, über die die Beschäftigte aufgeklärt werden sollen.
Z. B. verpflichtet das Gesetz die Dienststelle verstärkt zu einem aktiven Angebot familiengerechter Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Außerdem legt das Gesetz fest, dass alle Arbeitsplätze, auch diejenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, grundsätzlich für die Wahrnehmung in Teilzeit geeignet sind.
Häufig ist die Wahrnehmung von Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen mit einer Reduzierung der Arbeitszeit verbunden. Das Gesetz verpflichtet hier die Dienststelle, ihre Beschäftigten vor Inanspruchnahme von Teilzeit oder Beurlaubung auf Folgen wie z.B. Verschlechterungen in der Alterssicherung oder Hindernisse im weiteren beruflichen Fortkommen hinzuweisen.