Arbeit in Teilzeit wird häufig von Frauen geleistet. Dabei ist der häufigste Grund, die Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen wie der Kinderbetreuung bzw. Pflege und dem Beruf zu realisieren.
Wird Teilzeitbeschäftigung Auswirkungen auf die spätere Alterssicherung (Rente bzw. Pension) haben?
Ja. Ein großer Nachteil der Teilzeit ist in erster Linie der geringere Verdienst und somit auch der sich minimierende Anspruch auf Rente bzw. Pension.
Zahlen aus den Jahresberichten der Deutschen Rentenversicherung verdeutlichen, dass es deutliche Unterschiede in der Rentenhöhe für Männer und Frauen gibt, die größtenteils in ihrer Biographie begründet sind.
§ 13 Abs. 4 des HmbGleiG enthält daher eine Hinweispflicht der Dienststelle auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen von Teilzeit und Beurlaubung sowie Befristungsmöglichkeiten einer Teilzeittätigkeit. Der Hinweispflicht ist vor einer Entscheidung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers nachzukommen.
Aufgrund der Individualität und Komplexität der Thematik kann bei auftretenden Fragen nur eine persönliche Beratung bzw. individuelle Berechnung der zuständigen Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin verlässliche Daten liefern.
Wer kann dazu Auskünfte geben?
Die Deutsche Rentenversicherung (ehemals: BfA - Bundesversicherung für Angestellte) vergibt Beratungstermine und hält regelmäßig Vorträge, die Sie kostenfrei bundesweit besuchen können. Parallel erhalten Sie regelmäßig eine schriftliche Renteninformation über Ihre bereits angesparten Rentenbeiträge mit der Hochrechnung auf die zu erwartende Rentenzahlung bei gleichbleibenden Voraussetzungen. So können Sie für sich überprüfen, ob Sie Ihre Arbeitszeit verändern wollen bzw. müssen, um Ihre finanzielle Alterssituation ggf. zu verbessern.
Die FHH bietet außerdem eine Versorgungsberatung für die Beschäftigten an, die Zusatzversorgungsansprüche geltend machen können.
Als Beamtin oder Beamter steht Ihnen als Beratungsinstitution in Hamburg das ZPD zur Seite, dass Ihnen zu Ihrer zu erwartenden Pension eine schriftliche Auskunft erteilt.