Fragen und Antworten

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Themen. Die FAQ werden aufgrund von Hinweisen aus Hamburgs Schulen oder bei häufig gestellten Fragen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder Eltern aktualisiert. Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet geblieben oder nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns gern! 

Aktuelle Themen

FAQ Energiesparen

Wie will Hamburg auch in Schulen Energie einsparen?


(Stand:  10. Oktober 2022 17:00  Uhr)

Seit 11 Jahren investiert Hamburg massiv in seine Schulgebäude mit im Schnitt rund 400 Mio. Euro pro Jahr, in Neubauten aber auch in die Sanierung von Bestandsgebäuden und reduziert so kontinuierlich den Energieverbrauch. Hamburgs Schulgebäude werden sukzessive mit Solardächern, Gründächern, mit Wärmepumpen und einer automatischen Steuerung der Heizungsanlagen ausgestattet, um den Verbrauch zu optimieren. Bis Ende 2022 werden bereits 101 Gründächer mit einer Fläche von rund 84.000 Quadratmetern auf den Schuldächern fertiggestellt. Für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik hat Schulbau Hamburg 2022 eine Kooperation mit Hamburg Energie Solar gestartet. Schon jetzt sind rund 20.000 Quadratmeter Solardachfläche auf den Dächern der Hamburger Schulen installiert. Grundsätzlich werden Neubauten im Standard KfW 40, Sanierungen durchschnittlich in KfW 70 (Flottenverbrauch) realisiert, um insgesamt zu Einsparungen und weniger Emissionen zu gelangen. Eine generelle Anpassung der Raum Temperaturen ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.

An Hamburgs Schulen wird bereits seit Jahren viel Energie eingespart.

Zurzeit prüfen wir alle Möglichkeiten zur weiteren Energiereduzierung in den Schulgebäuden der 376 Hamburger staatlichen Schulen. Dabei soll der Unterricht nicht beeinträchtigt werden und kein Kind oder Jugendlicher soll frieren. In erster Linie werden deshalb jetzt die Heizungsanlagen überprüft, gewartet und optimiert. Frei liegende Rohre werden besser isoliert. Zudem bauen wir bestehende Konzepte zur eigenständigen Energieeinsparung der einzelnen Schulen weiter aus. Beispielsweise wird das Schulprojekt „Energiehoch4“ gestärkt, mit dem sparsame Schulen schon jetzt mit Gutschriften belohnt werden, wenn sie aus eigenem Antrieb klug wirtschaften und sparsam mit Rohstoffen und Energie umgehen.

Darüber hinaus gibt es in Hamburg eine Beratung von Schulen mit hohem Verbrauch zu geeigneten Maßnahmen für die Betriebsoptimierung. Ein Schulungsangebot für die Schulhausmeister erklärt Stromeinsparungsmöglichkeiten, Heizungsregelungen und Lüften. Aktuell läuft auch ein Projekt zur Gebäudeautomatisierung, um zum Beispiel Heizungsanlagen zentral zu steuern und im Verbrauch optimieren zu können.

Schulen werden von der Bundesnetzagentur als besonders schützenswerte Einrichtungen eingestuft. Die Sicherstellung von Präsenzunterricht und Präsenzlehre hat auch aus Sicht der Bundesnetzagentur oberste Priorität und Schulen und Hochschulen gelten als „geschützte Kunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung“. Hierzu Schulsenator Ties Rabe: „Nach den vielen Einschränkungen und Schulschließungen während der Corona-Zeit geht es jetzt darum, die Schulen offen zu halten und das Schulleben möglichst wenig zu beeinträchtigen. Deshalb freue ich mich darüber, dass die Schulen als besonders schützenswerte Einrichtungen eingestuft wurden. Niemand soll im Unterricht mit Handschuhen und Winterjacke sitzen oder frieren.“

Wo können sich Schulklassen informieren?


Auf der folgenden Seite finden Hamburger Schulklassen Materialien, Tipps und auch hilfreiche Videos zum Thema Energiesparen. Es lohnt sich häufiger vorbeizuschauen, denn die Seite wird nach und nach mit weiteren interessanten Hinweise gefüllt.

Spart ganz Hamburg Energie?


Unter dem Motto „Hamburg dreht das“ haben sich auf Initiative des Senats, der Handelskammer und der Handwerkskammer Unternehmen, Einrichtungen und Vereine zusammengeschlossen, um zum Energiesparen aufzurufen und zu informieren. Ziel der Initiative ist es, Energie in allen Bereichen des Lebens einzusparen. Die Kampagne soll eine Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes darstellen und durch einen einfachen Zugang allen die Möglichkeit geben, mitzumachen. 

>>>Zur Website "Hamburg dreht das"

FAQ Corona

Welche Regelungen gelten ab Februar


(Stand:  1. Februar 2023 07:00  Uhr)

Die Pandemie ist nun in eine Endemie übergegangen. In fast allen Bundesländern und nun auch in Hamburg sind die Rechtsverordnungen für die einschlägigen Corona-Infektionsschutzmaßnahmen ausgelaufen bzw. sie laufen aus. Ab dem 1. Februar 2023 entfällt in Hamburg auch die Maskenpflicht im ÖPNV und die Isolationspflicht für Corona-Infizierte.

Für Schulen heißt das konkret, dass der Muster-Corona-Hygieneplan (MCH) zum 1. Februar 2023 aufgehoben ist. Unbenommen von dieser Entwicklung ist, dass Schulen nach § 36 Infektionsschutzgesetz einen schulischen Hygieneplan haben müssen. Es bleibt ab sofort den Schulen überlassen, ob Sie einzelne Punkte aus dem MCH in den schulischen Hygieneplan übernehmen möchten. Hierzu können das gründliche Händewaschen, die Husten- und Niesetikette und ergänzte Hinweise zur korrekten Quer- oder Stoßlüftung gehören.  

Masken: Es besteht keine Maskenpflicht mehr. Dennoch bleibt es Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften sowie dem gesamten an den Schulen tätigen Personal unbenommen, je nach eigenem Vorsichtsempfinden Masken weiterhin oder temporär zu tragen. 

Tests: Schulen können auch weiterhin vorhandenen Bestände an Schnelltests als Angebot an Schülerinnen und Schüler sowie das an den Schulen tätige Personal zur freiwilligen Testung ausgeben. Es gibt keine Vorgaben mehr dafür, dass Schnelltests zur Verfügung gestellt oder durchgeführt werden müssen. Es ist ein rundum freiwilliges Angebot, das zunächst bis Ende März 2023 weiterhin besteht und bei Bedarf genutzt werden kann.

Lüftung: Die Nutzung der mobilen Luftfilter in den Unterrichtsräumen ist im Ausnahmefall ergänzend möglich, wenn Räume nicht ausreichend gelüftet werden können. Die Luftfilter sind ausdrücklich kein Ersatz für die Quer- oder Stoßlüftung. Ansonsten bleiben die kleineren, sog. Haushaltsgeräte, unter den Luftfiltern bis auf Weiteres abgeschaltet. Die größeren Luftfiltergeräte, die sog. Industriegeräte, laufen weiterhin im „Hygiene-Modus“.

Welche Hygienevorschriften gibt es in der Schule?


(Stand:  1. Februar 2023 07:00  Uhr)

Der Muster-Corona-Hygieneplan (MCH) ist zum 1. Februar 2023 aufgehoben. Unbenommen von dieser Entwicklung ist, dass Schulen nach § 36 Infektionsschutzgesetz einen schulischen Hygieneplan haben müssen. Es bleibt ab sofort den Schulen überlassen, ob Sie einzelne Punkte aus dem MCH in den schulischen Hygieneplan übernehmen möchten. Hierzu können das gründliche Händewaschen, die Husten- und Niesetikette und ergänzte Hinweise zur korrekten Quer- oder Stoßlüftung gehören.  

Welche Regelungen gibt es für Luftfilter


(Stand:  1. Februar 2023 07:00  Uhr)

Die Nutzung der mobilen Luftfilter in den Unterrichtsräumen ist im Ausnahmefall ergänzend möglich, wenn Räume nicht ausreichend gelüftet werden können. Die Luftfilter sind ausdrücklich kein Ersatz für die Quer- oder Stoßlüftung. Ansonsten bleiben die kleineren, sog. Haushaltsgeräte, unter den Luftfiltern bis auf Weiteres abgeschaltet. Die größeren Luftfiltergeräte, die sog. Industriegeräte, laufen weiterhin im „Hygiene-Modus“.​​​​​​​

Gilt aktuell eine Präsenzpflicht?


(Stand:  1. Februar 2023 07:00  Uhr)

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt ohne Einschränkung die Schulpflicht. Sollten Sorgeberechtigte ihre Kinder davon befreien wollen, gelten die üblichen Regelungen nach den §§ 28, 39 und 40 des Hamburgischen Schulgesetzes.​​​​​​​

FAQ zum Schulbesuch für Schutzsuchende

Wo können geflüchtete Kinder für den Schulunterricht angemeldet werden? / Чи мусить моя дитина йти у школу?


(Stand:  15. März 2022 17:00  Uhr)

Чи мусить моя дитина йти у школу?

In Deutschland gilt die Schulpflicht, das betrifft in Hamburg auch alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren. 

Eltern und Sorgeberechtigte können ihre Kinder entweder direkt in den Schulen oder im SchulInformationsZentrum anmelden. Bei der Suche nach einem Schulplatz hilft ebenfalls das SchulInformationsZentrum (SIZ). Dort wird eingeschätzt, in welche Jahrgangsstufe und welche Schule die Kinder oder Jugendlichen eingeschult werden sollen. Die Schulbehörde ermöglicht auch eine unkomplizierte Anmeldung für Sorgeberechtigte oder die Schule per Mail unter schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de.

Ein zweisprachiges Informationsblatt speziell für ukrainische Schutzsuchende mit Schulkindern informiert über den Anmeldeprozess. Alle wichtigen Informationen auf Ukrainisch: Інформація щодо відвідування школи для українських дітей та підлітків - hamburg.de

Allgemeine Informationen für geflüchtete Familien mit Schulkindern (u.a. in Deutsch, Englisch und Russisch): "Schule in Hamburg verstehen" - Elternratgeber (mehrsprachig) - hamburg.de

Wie wird der Schulunterricht organisiert?


(Stand:  4. April 2022 11:30  Uhr)

Größere Kinder und Jugendliche lernen an den Schulen zunächst in Willkommensklassen - die so genannten IVK-Kassen. Hier werden vor allem Deutsch sowie schrittweise weitere Schulfächer unterrichtet, ehe die Kinder und Jugendlichen spätestens nach einem Jahr in eine Regelklasse wechseln. Für sie haben die Schulen und die Schulbehörde zusätzlich zu den bereits vor den Märzferien bestehenden 237 Willkommensklassen bis jetzt 68 weitere Klassen eingerichtet, weitere 42 Klassen sind bereits organisiert und starten in den nächsten Tagen. 

Zusätzlich werden jüngere Schülerinnen und Schüler, die aus dem Ausland nach Hamburg kommen und noch nicht Deutsch können, direkt in die Vorschule oder die Klassenstufen 1 und 2 eingeschult, lernen dort mit den Hamburger Kindern zusammen und werden darüber hinaus besonders in Deutsch gefördert.

Was ist eine IVK-Klasse?


(Stand:  4. April 2022 11:30  Uhr)

Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland, deren Sprachkenntnisse den Besuch einer Regelklasse ausschließen, werden für die Dauer von 12 Monaten in Vorbereitungsklassen eingeschult. Bildungsziel der Internationalen Vorbereitungsklassen ist die Integration der Schülerinnen und Schüler. Dafür sollen alle Schülerinnen und Schüler gut Deutsch lernen, um möglichst schnell Anschluss an den Unterricht der Regelklassen zu finden. Eine gelungene Integration basiert zusätzlich auch darauf, die Vielfalt von Herkunft, Sprachen, Kulturen und Religionen an Hamburgs Schulen angemessen zu berücksichtigen. Deshalb gibt es an vielen Schulen herkunftssprachlichen Unterricht. Dort bekommen die Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine bereits von Anfang an vier bis fünf Stunden Unterricht pro Woche in ukrainischer Sprache.

Wo gehen Kinder zur Schule, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind ?


(Stand:  4. April 2022 11:30  Uhr)

Kinder im Grundschulalter, die zunächst in Erstaufnahmen unterkommen, können auch vor Ort ein schulisches Angebot bekommen, das eine nahegelegene Grundschule organisiert. Sobald der endgültige Wohnort feststeht, wechseln die Kinder in IVK-Angebote (oder Regelklassen) in den Grundschulen in der Nähe des Wohnortes. Ältere Kinder und Jugendliche ab Jahrgangsstufe 5 werden in IVK in der Nähe der Erstaufnahmeeinrichtung beschult. Bei einem Wohnortwechsel soll ihnen möglichst ein Schulwechsel erspart werden, sie können daher in der IVK verbleiben, wenn sie von ihrem neuen Wohnort in ihre IVK nicht länger als 40 Minuten mit dem ÖPNV zurückzulegen haben. Ansonsten erfolgt eine Umschulung in eine altersgemäße IVK in der Nähe des Wohnorts.

Wie sieht die Betreuung und Beschulung von Kindern im Vorschulalter aus?


(Stand:  12. April 2022 11:30  Uhr)

Kinder im vorschulischen Alter können im Rahmen der Möglichkeiten sowohl in eine Kita oder in eine neue Vorschulklasse ab Sommer 2022 aufgenommen werden. In Einzelfällen, je nach Entwicklungsstand des Kindes, kann auch die Betreuung in eine bestehende Vorschulklasse zur Überbrückung sinnvoll sein. Für den Besuch einer Kita entscheidet die Sozialbehörde, ob die Kita-Gutscheine für einen bestimmten Zeitraum auf sechs Stunden erhöht werden. Generell erfolgt eine Ausstellung für eine fünfstündige Betreuung.

Gibt es für Schülerinnen und Schüler auch in den Ferien ein Betreuungsangebot?


(Stand:  12. April 2022 11:30  Uhr)

Die Ferienbetreuung steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern bis 14 Jahre offen. Sie wird insbesondere von Kindern im Grundschulalter gern genutzt. Sicherlich ist es für geflüchtete Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten im passenden Alter ein gutes Angebot, um weiter anzukommen, Freundschaften zu schließen und Kraft zu sammeln. Die Anmeldung erfolgt über das Schulbüro.

Wie viele ukrainische Schüler und Schülerinnen besuchen bereits den Hamburger Schulunterricht?


(Stand:  15. September 2022 11:00  Uhr)

An Hamburgs Schulen wurden seit Kriegsbeginn 5.427 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine aufgenommen. 552 von ihnen lernen in den Berufsschulen, 4.875 an den allgemeinbildenden Schulen.

Wo können sich Lehrkräfte melden ?


(Stand:  5. Juli 2022 13:00  Uhr)

Die Behörde für Schule und Berufsbildung sucht vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine verstärkt Lehrkräfte für den Einsatz in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK), Basisklassen oder Lerngruppen in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) der Hansestadt Hamburg. Diese Klassen sind jeweils einer Schule zugeordnet.
Insgesamt 149 Lehrkräfte und 72 weitere Beschäftigte an Hamburgs Schulen haben ukrainische Sprachkenntnisse. Darüber hinaus gibt es aktuell 192 Lehrkräfte sowie 86 weitere Pädagogen, die zwar keine ukrainischen, aber russische Sprachkenntnisse haben und diese vermittelnd einsetzen können. Seit Kriegsbeginn wurden unter anderem 164 qualifizierte Pädagogen mit Deutsch oder „Deutsch als Zweitsprache DaZ“ als Fach sowie Unterrichtserfahrung neu eingestellt, darunter 46 neu eingestellte ukrainische Lehrkräfte.

Bei Interesse an einer Tätigkeit als Lehrkraft in einer solchen Klasse wenden Sie sich bitte an:
  
E-Mail: ukraine-ivk@bsb.hamburg.de
Frau Michaela Töde
Tel. +49 40 428 63-2786 


Weitere Informationen: Lehrkräfte für Internationale Vorbereitungsklassen

Wie kann das Thema "Krieg in der Ukraine" im Unterricht behandelt werden ?


Viele Schülerinnen und Schüler sind verunsichert und besorgt durch den Krieg. Die Schulbehörde stellt auf dem Hamburger Bildungsserver (HBS) eine Übersichtsseite zum Thema Krieg in der Ukraine für Schulen und Schulkinder und deren Sorgeberechtigte bereit. Damit dieses aktuelle Ereignis gut im Unterricht aufgegriffen werden kann oder in der Familie besprochen werden kann, finden Lehrkräfte hier Hintergrundinformationen und Materialien und auch Sorgeberechtigte und Schülerinnen und Schüler finden hier Rat und Hilfe für Gespräche und Fragen über das Thema Krieg.​​​​​​​

Wo können sich ukrainische Frauen und Kinder in Notsituationen melden?


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