Am 01. Januar 2015 ist das novellierte Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) in Kraft getreten, dass beide Geschlechter (Frauen und Männer) in den gesetzlichen Blick nimmt. Trotz des Perspektivwechsels zeigt die Realität des Arbeitslebens, dass es Bereiche gibt, in denen Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt sind.
Darüber hinaus müssen im Alltag auch Fragen der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten gesehen werden, die den Begriff des Geschlechts unscharf werden lassen.
Durch die im Gesetz verankerten Maßnahmen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden.
Im Wesentlichen verpflichtet es u. a. die Dienststellen eine gleichmäßige Verteilung von Frauen und Männern in den Bezahlungsgruppen, in den einzelnen Berufsgruppen und bei den Führungsfunktionen zu erreichen und zu einem aktiven Angebot familiengerechter Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
2013 hat der Hamburger Senat ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (2013-2015) beschlossen. Es bildet die Basis für die gleichstellungspolitische Arbeit in den Behörden der Stadt und wird regelmäßig evaluiert sowie fortgeschrieben.
Anfang 2017 wurde es um einen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt erweitert.
Im aktuell gültigen Koalitionsvertrag (2015-2020) werden - bezogen auf das Gleichstellungsgesetz - Frauen in Führungspositionen sowie die verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Männer genannt (S. 93 f.).