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Berichterstattung Tätigkeitsberichte

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Tätigkeitsberichte

In § 20 des HmbGleiG heißt es:

„(3) Die Gleichstellungsbeauftragten erstatten den Beschäftigten ihrer Dienststelle gegenüber einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht. …“

Diese Berichterstattung erfolgt schriftlich.

Sie wird zusätzlich zur Bekanntmachung unter hamburg.de auch über das Hamburgische Transparenzportal veröffentlicht.

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