Nach § 16 HmbGleiG sind die Dienststellen alle 4 Jahre verpflichtet, einen Gleichstellungsplan aufzustellen.
Für die staatlichen Schulen gilt eine Ausnahmeregelung (§ 16 Abs. 4 HmbGleiG):
Es werden durch die Behörde für Schule und Berufsbildung jeweils ein schulformübergreifenden Gleichstellungsplan für die Beschäftigten an den staatlichen Schulen und ein Gleichstellungsplan für die Verwaltung erstellt.
Diese Regelung soll den Ansatz der strategischen Gleichstellungsförderung sicherstellen, der zentral in der zuständigen Behörde definiert und verfolgt wird.
In der Begründung des Gesetzes ist für den Gleichstellungsplan Schulen ausgeführt, dass „dieser (…) für die Lehrkräfte, die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen“ gilt. Darüber hinaus gilt er selbstverständlich für das gesamte pädagogische Personal an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen.
Der Gleichstellungsplan Schulen 2018 – 2020 enthält nach einem hamburgweit einheitlichen Mindeststandard Personalstrukturanalysen und eine Fluktuationsanalyse. Diese dienen als Grundlage für die Festlegung von Zielen und Zielvorgaben sowie für die zu ergreifenden Maßnahmen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Dienststelle voranzutreiben.
So umfasst er folgende Aufgabenfelder:
- Verbesserung in der Ausschreibungspraxis (Attraktivität für Männer steigern, sich als pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal zu bewerben; Vereinbarkeit von Beruf und privater Lebensgestaltung als Attraktivitätsfaktor für Frauen und Männer)
- gendergerechte Durchführung von Auswahlverfahren
- Erhöhung des Anteils von Männern in Grundschulen
- Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen
- Gendergerechte, qualitative Entwicklung des mittleren Managements als Erprobungsfeld für Führungsnachwuchs
- Karrierewege für das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal und das schulischen Verwaltungspersonals/Stärkung der Büroleitung als Vorgesetzte
- männliche Beschäftigte und Elternzeit/Pflegezeit
- Sensibilisierung der Folgen von Teilzeitbeschäftigung insbesondere auf die Renten- bzw. Pensionsbiographie
Der Gleichstellungsplan Schulen 2018 – 2020 legt folgende Oberziele fest:
• Umsetzung des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes
• Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Information über die berufliche Gleichstellungsförderung
• Weiterentwicklung von genderspezifischen Kennzahlen
• Festlegung von Zielen und Zielvorgaben
Unter Punkt 4.1 Realisierung sind u.a. Hinweise auf die Zuständigkeiten und unter 4.4 Zusammenfassung die Ziele und Maßnahmen in einer Übersicht zu finden.
Zielgruppe des Gleichstellungsplans Schulen sind Schulleitungen und alle Instanzen der BSB, die Verantwortung für den Schulpersonalkörper haben. Die Gleichstellungsbeauftragte wird an der Erstellung des Gleichstellungsplans beteiligt. Die Erstellung selbst erfolgt durch die BSB.