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BQ 21 Monitoring, Evaluation und Diagnoseverfahren Evaluation: Weiterentwicklung Religionsunterricht für alle

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In Hamburg ist der Religionsunterricht seit vielen Jahren als „Religionsunterricht für alle" in evangelischer Verantwortung konzipiert, d.h. seine Inhalte werden allein von der evangelischen Kirche verantwortet, die sich aber im „Gesprächskreis interreligiöser Religionsunterricht“ von Mitgliedern weiterer Religionen beraten ließ. Der Religionsunterricht für alle richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit bzw. fehlenden Religionszugehörigkeit.

Evaluation: Weiterentwicklung Religionsunterricht für alle

Der Hamburger Religionsunterricht unterscheidet sich damit deutlich von dem anderer Bundesländer („Hamburger Weg“), in denen der Unterricht nach Konfessionen getrennt erteilt wird. In den 2012 mit den muslimischen Religionsgemeinschaften DITIB, SCHURA und VIKZ und der alevitischen Gemeinde abgeschlossenen Verträgen haben diese bekundet, den Religionsunterricht fortan gleichberechtigt im Rahmen des Artikel 7 Abs. 3 GG zu verantworten.  So soll „die bestehende dialogische Form des Religionsunterrichts“ erhalten bleiben und die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden. Auch die jüdische Gemeinde beteiligt sich mittlerweile an dieser Weiterentwicklung.

Ergebnisse

Auftrag und Zielsetzungen

Auftraggeber: Behörde für Schule und Berufsbildung
Laufzeit: August 2014 bis August 2017

  • Zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle wurde eine Arbeitsgruppe von BSB und den Religionsgemeinschaften gebildet, die den Religionsunterricht in gemischtkonfessionellen Klassenverbänden mitverantworten möchten („AG zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle“). Zur Konkretisierung des avisierten Unterrichts entwickelte eine Gruppe von Lehrkräften im Auftrag der AG Unterrichtseinheiten für die Jahrgänge 5 und 6. Diese wurden inhaltlich mit den beteiligten Religionsgemeinschaften abgestimmt und sollen exemplarische Grundstrukturen eines weiterentwickelten Religionsunterrichts zeigen. Seit dem Schuljahr 2014/15 werden diese Unterrichtseinheiten an zwei Pilotschulen erprobt. In Absprache mit der AG wurde das IfBQ von der Behörde für Schule und Berufsbildung mit der Evaluation beauftragt. Mit der Evaluation sollen Hinweise zur Weiterentwicklung der Konzepte und förderlichen sowie hinderlichen Bedingungen der Einführung eines weiterentwickelten Religionsunterrichts generiert werden.

Zentrale Fragestellungen

Folgende Fragestellungen werden mit der Evaluation untersucht:

  • Welche Erfahrungen ergeben sich bei der Umsetzung der entwickelten Unterrichtseinheiten und welche Schlüsse lassen sich bezüglich der Weiterentwicklung des Konzepts ziehen?
  • Wie wird der Pilotversuch von den mehr oder weniger direkt Beteiligten der zwei Schulen akzeptiert?
  • Welche Bedingungen scheinen die Einführung dieser Unterrichtskonzeption zu erleichtern, welche erschweren ggf. die Einführung?

Anlage der Untersuchung

Die Evaluation umfasst folgende Erhebungen:

  • schriftliche und mündliche Befragungen der Lehrkräfte im Pilotversuch
  • schriftliche und mündliche Befragungen der Schülerinnen und Schüler der Pilotklassen

Zusätzliche Expertenbegutachtung

Das IfBQ koordiniert überdies die Begutachtung der Unterrichtseinheiten durch vier religionsdidaktische Experten aus je einer Religion bzw. Konfession (evangelisch, katholisch, muslimisch, alevitisch) auf der Grundlage des religionsdidaktischen Kategorienkonzepts learning about / from / in religion. Ziel ist es u.a., bekenntnisorientierte und andere religiöse Lernelemente zu identifizieren. Dies kann für die Überarbeitung der Unterrichtseinheiten – insbesondere für ein Austarieren der Anteile von learning about, learning from und learning in religion – genutzt werden. Darüber hinaus liefert es eine Grundlage, um den Bekenntnischarakter des Religionsunterrichts für alle in der fachdidaktischen und (kirchen-)politischen Diskussion sowie in einer von der Nordkirche in Auftrag gegebenen verfassungsrechtlichen Begutachtung einzuschätzen.

Ansprechpartnerin:

Jutta Wolff

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