In Hamburg erhalten Schülerinnen und Schüler unter dem Schlagwort „Fördern statt Wiederholen“ nach § 45 HmbSG seit 2011 kostenlose Lernförderung, wenn sie das Lernziel in (mindestens) einem Unterrichtsfach nicht erreichen.
Auftrag und Zielsetzung
Auftraggeber: Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
Laufzeit: seit Schuljahr 2014/15
Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Referat BQ 11, ist von der Behörde für Schule und Berufsbildung beauftragt worden, die Umsetzung der ergänzenden Lernförderung nach § 45 HmbSG durch ein Monitoring zu unterstützen. Ziel ist es, beschreibende Informationen zu generieren und der zuständigen Behörde als Steuerungswissen zur Verfügung zu stellen.
Die Datenerhebung für das Monitoring erfolgt in einem passwortgeschützten Bereich im Lernförderportal sowie über die Schulverwaltungssoftware „Digitale Verwaltung in Schulen“ (DiViS).
Anlage der Untersuchung
Untersucht werden Art, Umfang und Durchführung der Förderangebote, Ressourcenverwendung und Konzeptumsetzung sowie Ausmaß der Fördererfolge.
Die Schulen machen jeweils zum Ende eines Schulhalbjahrs Angaben über die Anzahl der geförderten Schülerinnen und Schüler sowie über Organisation und Umsetzung der Förderung. An einer repräsentativen Stichprobe wurden zudem über vier Schulhalbjahre schülerbezogene Daten zur Art und Dauer der Lernförderung erhoben. Das gesamte Vorgehen ist mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Ergebnisse
- Bericht Lernfördermonitoring Schuljahr 2016/17 (PDF)
- Bericht Lernfördermonitoring Schuljahr 2017/18 (PDF)
- Bericht Lernfördermonitoring Schuljahr 2018/19 (PDF)
Bericht Sprach- und Lernfördermonitoring Schuljahre 2019/20 bis 2021/22 (PDF)