Das Hamburger Sprachförderkonzept wurde im Schuljahr 2005/06 implementiert und verfolgt das Ziel, die sprachlichen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf zu verbessern. Dafür wurden von der Behörde für Schule und Berufsbildung zweckgebundene Ressourcen für Sprachförderung in zusätzlicher Lernzeit bereitgestellt. An dieser nehmen vom Vorschuljahr bis zum Ende der Sekundarstufe I die Schülerinnen und Schüler mit den schwächsten sprachlichen Leistungen teil.
Beim Hamburger Sprachförderkonzept handelt es sich um die Zusammenführung bewährter Ansätze zu einem Gesamtkonzept zur Sprachförderung und durchgängigen Sprachbildung. Zentrale Aspekte des Konzepts sind:
- Qualifizierung von Sprachlernberater/-innen, die für die Umsetzung und Organisation der Sprachförderung in den Schulen verantwortlich sind,
- konsequentes Festhalten am Prinzip der zusätzlichen (additiven) Lernzeit,
- diagnosebasierte Förderung mündlicher und schriftlicher Sprache auf der Grundlage individueller Förderpläne,
- einheitliche Vorgaben für Diagnose, Förderplanung und Durchführung,
- systematisches Monitoring.
Auftrag und Zielsetzung
Auftraggeber: Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
Laufzeit: seit Schuljahr 2005/06
Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Referat BQ 11, ist von der Behörde für Schule und Berufsbildung beauftragt worden, die Umsetzung des Hamburger Sprachförderkonzepts durch ein Monitoring der eingeleiteten Maßnahmen zu begleiten. Unterstützt wird das Monitoring durch das Schulportal www.schulenfoerdern.de, auf dem Informationen und Materialien versammelt sind.
Ziel ist es, den Auftraggebern sowie den an der Umsetzung des Sprachförderkonzepts beteiligten Akteuren durch die Ergebnisse des Monitorings Steuerungswissen zur Verfügung zu stellen.
Anlage der Untersuchung
Mit dem Sprachfördermonitoring werden das Ausmaß des Sprachförderbedarfs, die Zusammensetzung der Gruppe sprachförderbedürftiger Schülerinnen und Schüler sowie die Leistungsstände und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler untersucht.
Die Grundlage des Monitorings bilden soziodemographische Merkmale und regelmäßig erhobene Leistungsdaten. Die Daten sind jeweils anonymisiert und das gesamte Vorgehen ist mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Die Daten werden sowohl im Querschnitt als auch im Längsschnitt analysiert und erlauben neben der Darstellung von systemischen Veränderungen auch die Beurteilung von Fördererfolgen und individuellen Lernentwicklungen.
Publikationen
May, P. & Berger, C. (2014). Diagnostik als Grundlage des Hamburger Sprachförderkonzepts. In D. Fickermann & N. Maritzen (Hrsg.), HANSE – Hamburger Schriften zur Qualität im Bildungswesen. Bd. 13: Grundlagen für eine daten- und theoriegestützte Schulentwicklung. Konzeption und Anspruch des Hamburger Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) (S. 155–177). Münster: Waxmann.
May, P., Bach, S. & Berger, C. (2010). Methoden und Ergebnisse – Evaluation der Sprachförderung. Hamburg macht Schule, 4, 34–35.
Downloads
- Senatsdrucksache zur Sprachförderung (PDF)
- Informationen für Eltern (PDF Broschüre)
- Hamburger Sprachförderkonzept (PDF)
- Übersicht zum Verfahren bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben, für AUL, Nachteilsausgleiche und Sprachförderbedarf nach § 28a (PDF)
Ergebnisse
- Bericht Sprachfördermonitoring Schuljahr 2016/17 (PDF)
- Bericht Sprachfördermonitoring Schuljahr 2017/18 (PDF)
- Bericht Sprachfördermonitoring Schuljahr 2018/19 (PDF)