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Wie ist die Rechtslage?

„Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift“ (§ 11 HmbGleiG).

1995 hat der Senat Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- und Verwaltungssprache der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen:

„ In Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Die Benutzung männlicher Bezeichnungen auch für Frauen ist zu vermeiden. Es ist eine geschlechterbezeichnende Sprache zu verwenden, d.h. Frauen und Männer müssen ihren Beruf, ihre Stellung, ihr Amt usw. mit einem Wort wiederfinden können, das auch ihr Geschlecht bezeichnet. Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehen, wird empfohlen, entsprechend dieser Grundsätze zu verfahren.

Im einzelnen gilt folgendes:

1. Sind Regelungen gleichermaßen auf Frauen und Männer bezogen und ist eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht angebracht, sind weibliche und männliche Bezeichnungen in voll ausgeschriebener Form zu verwenden. Die Bezeichnungen sind je nach Sinngehalt durch ein „und“ oder ein „oder“ in Ausnahmefällen auch durch „und/oder“ oder „bzw.“ zu verbinden. Ist inhaltlich eine Personenbezeichnung im Plural möglich, so soll diese verwendet werden, wenn sie geschlechtsneutral ist.

2. Kurzformen wie Schrägstrich- oder Klammerausdrücke und das große Binnen-I sollten nicht verwendet werden.

3. Bestehende Rechts-und Verwaltungsvorschriften sowie amtliche Vordrucke sind bei geeigneter Gelegenheit an die vorstehenden Grundsätze anzupassen.

Rechtsverordnungen werden bei einer auch aus anderen Gründen notwendigen und fälligen Neubekanntmachung angepasst. Die Anpassung von Verwaltungsvorschriften erfolgt bei ihrer Neufassung.“

Warum braucht es eine gendergerechte Sprache?

Luise Pusch (Sprachwissenschaftlerin, Schriftstellerin und Publizistin) schrieb 1990: „Männer werden fast immer richtig eingeordnet, Frauen fast nie, denn in unserer Sprache gilt: 99 Sängerinnen und ein Sänger sind 100 Sänger.“

Sprache durchdringt alle Aspekte des menschlichen Lebens. Zwischen Denken und Sprachverhalten bestehen enge Wechselwirkungen. Vorstellungen fließen in sprachliche Äußerungen ein und die verwendeten Sprachformen beeinflussen wiederum das Denken, sowohl das eigene wie auch das der Person gegenüber.

In einer gendergerechten Sprache fühlen sich beide Geschlechter gleichermaßen respektvoll angesprochen. Eine geschlechtergerechte Formulierung ist deshalb ein wichtiger Beitrag, um die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen.

Wenn Sie einen Text verfassen und beide Geschlechter meinen, sollten Sie das sichtbar machen. Ob es um Webseiten oder Texte in Schulbüchern geht, die Sprache beeinflusst, wer sich angesprochen fühlt und mitgedacht wird.

Dabei lässt sich Lesefreundlichkeit und geschlechtsbewusste Sprache vereinbaren.

Zukünftig wird sich gendergerechte Sprache noch weiter entwickeln. Denn Vielfalt heißt mehr als Frauen und Männer.

Praktische Beispiele:

  • Statt Lehrerzimmer: das Zimmer/der Raum für das schulische Personal
  • Statt Lehrerinnen und Lehrer: Lehrkräfte
  • Statt die Lehrerin, der Lehrer, die Lehrerinnen und Lehrer: die Lehrende, der Lehrende, die Lehrenden
  • Statt die Erzieherinnen und Erzieher: das Erziehungspersonal
  • Statt die Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen: das pädagogische Fachpersonal
  • Statt die Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Therapeutinnen und Therapeuten: das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal

Weiterführende Informationen:
Ein Genderwörterbuch: http://geschicktgendern.de/

        

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