Katholisches Erzbistums schließt sich dem Hamburger 'Religionsunterricht für alle' an

Beitritt des katholischen Erzbistums zum „Religionsunterricht für alle“
29.04.2022

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Das Erzbistum Hamburg hat sich nach einem zweijährigen Modellprojekt an staatlichen Schulen für den Einstieg in den „Religionsunterricht für alle“ (RUfa) ausgesprochen.

Auf der Elbinsel in Hamburgs Süden fiel der Startschuss für die „Geschichtenfinder-Tage“ - einer Woche rund ums Bücher-Entdecken.

Nach Beschluss des Deutschen Bundestages und der Hamburgischen Bürgerschaft endet die Maskenpflicht in Innenräumen am 30. April.  

Die aktuellen Corona-Zahlen von Hamburgs Schülerinnen und Schülern sowie Schulbeschäftigten der vergangenen Woche.

Die Schulbehörde hält bis auf weiteres an der Testpflicht fest. Die einschlägigen Regelungen bleiben unverändert.

Darüber spricht Bildungssenator Ties Rabe in der neuesten Ausgabe seines Videoblogs „Frag den Rabe“.

Die Kinder laufen dabei ein Zehntel der Marathon-Strecke, rund 4,2 Kilometer.

Alljährlich stehen Gesellinnen und  Gesellen, die in der Hansestadt ihre Ausbildung abschließen, auf den Siegertreppchen des Wettbewerbes.

Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse und ihre Lehrkräfte können sich für das Young Waterkant Festival auf Gut Karlshöhe am Mittwoch, 11. Mai, anmelden.

Der Mai steht im Instagram-Kanal der Schulbehörde (@schulbehoerde) unter dem Motto „Hamburg international“.

Unsere Zahl der Woche ist die 354. So viele Tage hat ein islamisches Festjahr. Es richtet sich nach dem Mondkalender. Dementsprechend ist das Fest des Fastenbrechens, das im türkischen Sprachraum auch Zuckerfest (Şeker Bayramı) genannt wird, in jedem Jahr elf Tage früher als im Jahr zuvor. In 2022 ist das Fest vom 2. bis zum 5. Mai. Muslimische Schülerinnen und Schüler erhalten anlässlich des Fastenbrechens auf Wunsch einen Tag schulfrei – und zwar an einem der ersten beiden Tage des jeweiligen Festes. Beamte, Arbeitnehmer sowie Auszubildende dürfen gemäß § 3 Abs. 1 und § 3a des Hamburgischen Feiertagsgesetzes – soweit unabweisliche betriebliche Notwendigkeiten dem nicht entgegenstehen – an den kirchlichen Feiertagen den Gottesdienst ihrer Religionsgemeinschaft besuchen. Die Beschäftigten müssen dies nacharbeiten; das nichtpädagogische Personal kann auch Urlaub nehmen.
Diese Regelungen gelten natürlich auch für die besonderen Anlässe anderer staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften, also beispielsweise auch für Jom Kippur, den jüdische Versöhnungstag, für das buddhistische Vesakh, den evangelischen Buß- und Bettag oder für Allerheiligen in der katholischen Kirche. Mehr dazu in der Broschüre „Vielfalt in der Schule“ vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI).

Sie erreichen uns per E-Mail unter newsletter@bsb.hamburg.de.

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Herausgeber: 
Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
Amt für Bildung
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg

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Internet: www.hamburg.de/bsb/newsletter

Redaktion: Claudia Pittelkow, Michael Reichmann, Peter Albrecht, Sophia Pasternack

Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:

Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack
Leiter Amt für Bildung
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