Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Kultusministerkonferenz Rabe: Digitalpakt ist gut verhandelt – zuversichtlich bei Nachverhandlungen mit dem Bund

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Kultusministerkonferenz (KMK) beschließt #Digitalpakt Schule

Die Kultusministerkonferenz hat heute auf ihrer Plenarsitzung in Berlin den Digitalpakt Schule beschlossen. Dazu erklärt Schulsenator Ties Rabe, zugleich Sprecher der SPD-geführten Kultusministerien der Länder:

Digitalpakt Schule von links nach rechts: Senator Rabe, KMK-Präsident Holter, Ministerin Eisenmann (Baden-Württemberg), Bundesbildungsministerin Karliczek, KMK-Generalsekretär Michallik.

Rabe: Digitalpakt ist gut verhandelt – zuversichtlich bei Nachverhandlungen mit dem Bund

„Die Kultusminister der Länder haben heute noch einmal deutlich gemacht, dass der Digitalpakt gut verhandelt und eine tragfähige Grundlage dafür ist, um Deutschlands Schulen voran zu bringen bei der digitalen Bildung. Dazu gab es einen ausgesprochen konstruktiven Verhandlungsprozess der Kultusministerien und des Bundesbildungsministeriums (BMBF). Es ist zu einer guten Bund-Länder-Vereinbarung gekommen, die eigentlich jetzt in Kraft gesetzt werden könnte. Die dafür erforderliche Grundgesetzänderung ist allerdings für uns ein Problem, und zwar weniger im Hinblick auf ein Thema, das aktuell die öffentliche Debatte bestimmt, dass nämlich die Länder nicht wollten, dass der Bund sich in Bildungsthemen einbringt.

Viel wichtiger ist, dass die Länder zukünftig sehr viel mehr Gelder in die Finanzierung von Bund-Länder-Projekten einbringen müssten. Konkret: Dieser Digitalpakt wäre in Zukunft nie wieder möglich, wenn die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung am Ende auch käme, da dort eine grundsätzliche 50/50-Finanzierung von Bund und Ländern vorgeschlagen ist. Das hat es in der Vergangenheit nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gegeben. Der Digitalpakt etwa sieht eine 90/10-Finanzierung von Bund und Ländern vor. Wir wenden uns dagegen, dass so etwas wie der Digitalpakt zukünftig nicht mehr möglich sein soll.

Deshalb sollte die Öffentlichkeit und gerade die Schulwelt ein Interesse daran haben, dass die jetzt geplante Grundgesetzänderung so nicht Wirklichkeit wird. Zukünftig würden Bund-Länder-Programme nur im Ausnahmefall zustande kommen würden, weil viele Länder sich nicht in der Lage sehen, einen solch hohen zusätzlichen Finanzierungsanteil aufzubringen. Es geht hier weniger um Einmischung, sondern mehr um die enorm hohe Kofinanzierung, die vor allem finanzschwache Länder nicht leisten könnten. Wir wollen diese Zusammenarbeit, wie sie beim Digitalpakt vorbildlich gelöst ist.

Ich bin trotzdem zuversichtlich, dass - nach den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat - im kommenden halben Jahr der Digitalpakt realisiert werden kann. Wir Kultusminister unterstützen den jetzt von den Ministerpräsidenten eingeschlagenen Weg über den Vermittlungsausschuss.“

Hintergrund: Erklärung der KMK zum weiteren Vorgehen „Digitalpakt Schule“

Die Kultusministerkonferenz begrüßt den zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Digitalpakt Schule. Die KMK hat bereits im Sommer 2017 entsprechende Eckpunkte für den Digitalpakt verabschiedet. Auf dieser Basis haben die Länder in den vergangenen Monaten intensiv und konstruktiv mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung verhandelt. Der Digitalpakt ermöglicht Investitionen des Bundes in Ländern und Kommunen unter Wahrung der Kultushoheit der Länder und wird wesentlich dazu beitragen, die digitale Bildung an den Schulen auszubauen und Schülerinnen und Schüler in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Schulen erhalten damit Planungssicherheit, wann und wie digitale Bildung flächendeckend in Deutschland umgesetzt werden kann. 

Der vom Bundestag verabschiedete Vorschlag für eine Änderung des Grundgesetzes ist in seiner vorliegenden Form keine tragfähige Basis für die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Die Verschiebung der bisherigen Finanzverteilung zu Lasten der Länder für alle künftigen gemeinsamen Projekte gefährdet jede künftige Kooperation von Bund und Ländern und die verfassungsrechtlich festgelegte Aufgabenverteilung zwischen Ländern und Kommunen. 

Die Länder stehen nach wie vor zum Digitalpakt Schule. Im Ziel besteht Einigkeit. Nun gilt es, alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um eine zügige Inkraftsetzung des Digitalpakts zu gewährleisten.


Kontakt

Peter Albrecht

Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Adresse speichern

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch