Schulsenator Ties Rabe: „Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung einen Rechtsanspruch für die ganztägige Betreuung im Grundschulalter einführen will. Hamburg hat diesen Rechtsanspruch bereits verwirklicht. Der Bund wird zur Unterstützung der Länder diesen Rechtsanspruch mit Bundeszuschüssen fördern. Wir dürfen darauf hoffen, dass dank dieser Bundeszuschüsse der Ausbau insbesondere der Kantinen und Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten an Hamburgs Grundschulen zusätzlich finanziert wird. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Denn in vielen Bundesländern müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um diesen Rechtsanspruch zu gewährleisten. Die Länder erwarten deshalb von der Bundesregierung weitere Zuschüsse, einerseits für die Investitionen in den Schulbau, und andererseits für die hohen Betriebskosten, die ein solches Ganztagsangebot nach sich ziehen wird.“
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Nach dem Starke-Familien-Gesetz und dem Gute-Kita-Gesetz ist der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter ein weiterer Meilenstein einer guten Kinder- und Familienpolitik. Ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter bietet viele Vorteile: Familien können die Berufstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren und Kinder werden am Nachmittag pädagogisch gut betreut und können in Schulen Bildungs- und Freizeitangebote wahrnehmen. Das ist auch eine Frage von Chancengerechtigkeit, um Bildungserfolg von sozialer Herkunft abzukoppeln. Ich bin sicher, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ein wesentlicher Schritt sein wird, um das Leben von Familien mit Kindern in Deutschland zu verbessern. Bis dahin liegen noch große Aufgaben vor uns, die wir gemeinsam mit den Bundesländern lösen wollen.“
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist vereinbart, im Jahr 2025 allen Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter eine ganztägige Betreuung zu garantieren. Die Teilnahme an dieser Betreuung ist keine Pflicht, sondern ist freiwillig. Aber jeder, der ein solches Angebot in Anspruch nehmen möchte, hat das Recht, dass das eigene Bundesland diese Angebote aufbaut und bereithält. Bis zur Umsetzung des Rechtsanspruches bleibt in den meisten Bundesländern noch viel zu tun. Erste Untersuchung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (dkjs) gehen davon aus, dass bundesweit gerade für knapp die Hälfte aller Grundschulkinder ein Betreuungsangebot am Nachmittag gewährleistet ist. Deswegen rechnen die Experten damit, dass bundesweit mehr als eine Millionen zusätzlicher Betreuungsplätze an den Grundschulen oder auch in entsprechenden Horten geschaffen werden müssen, um den Anspruch sicher zu erfüllen.
In den letzten Monaten haben Bund und Länder sich darauf verständigt, diesen Anspruch genauer zu beschreiben. Er soll ab dem Jahr 2025 aufwachsend eingeführt werden, beginnend mit der 1. Klasse. Der Anspruch umfasst das Recht auf eine Nachmittagsbetreuung an allen Werktagen bis 16 Uhr. Er umfasst zusätzlich auch das Recht auf eine Ferienbetreuung für 48 Wochen im Jahr. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung hat auch errechnet, wie viel Investitionsmittel und zusätzliche Betriebsmittel bundesweit aufzuwenden sind, um diesen Rechtsanspruch zu realisieren. Die Stiftung geht davon aus, dass insgesamt rund 7,5 Milliarden. Euro investiert werden müssen, um Schulen oder Horte fit zu machen für die Betreuung. Darüber hinaus müssten 4,5 Milliarden Euro im Jahr an Betriebskosten bereitgestellt werden.
Schulsenator Ties Rabe: „Auch wenn Hamburg diesen Rechtsanspruch bereits allen Schülerinnen und Schülern bietet und in Hamburg keine Plätze fehlen, so bleibt der Ausbau der Ganztagsbetreuung doch in vielen Ländern eine sehr große Aufgabe. Einzelne Länder haben zurzeit nur für rund 25 Prozent aller Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot am Nachmittag. Bund und Länder stehen deshalb vor einer großen Aufgabe, die nur dann gelingen kann, wenn beide Seiten auch einen Weg finden, die hohen Investitionssummen und die hohen zu erwartenden Betriebskosten dieses wichtigen Reformschrittes zu finanzieren. In einem ersten Schritt wird die Bundesregierung zwei Milliarden Euro für die ersten Investitionen bereitstellen. Heute hat uns die Bundesfamilienministerin zugesichert, dass dieses Geld bereits im Bundeshaushalt vorgemerkt wird. Auch wenn über die Auszahlungsmodalitäten noch zu entscheiden ist, so bedeuten zwei Milliarden Euro auch für Hamburg eine gute Portion Rückenwind. Wir würden nach den bisherigen Berechnungen rund 50 Millionen Euro von diesem Startkapital erhalten. Diese Mittel können wir gut gebrauchen, um insbesondere unsere Kantinen weiter auszubauen. Hamburg hat in den letzten acht Jahren rund 270 Schulkantinen neu eingerichtet oder ausgebaut. Wir haben dafür mehr als 270 Millionen Euro investiert. Das zeigt, welche gewaltigen Kosten allein mit einer vernünftigen und qualitativ hochwertigen Mittagessenversorgung verbunden sind. Einige Kantinen aus der Anfangszeit sind heute bereits zu klein, denn in Hamburg nimmt über 80 Prozent der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot in Anspruch. Wir können mit den zusätzlichen Bundesmitteln die Kantinen deutlich ausbauen und erweitern und damit die Qualität im Ganztag zusätzlich sichern."
Rabe weiter: "Trotzdem bleibt noch viel zu tun, damit sich die Länder und der Bund auf ein vernünftiges und tragfähiges Konzept für die zukünftige Zusammenarbeit einigen. An einer Stelle dagegen haben wir die bisherigen Probleme bereits bewältigt. Lange Zeit gab es Diskussionen über die Frage, ob die zusätzliche Ganztagsbetreuung an einem Hort oder in der Schule stattfinden soll. Hier haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Länder selbständig diese Frage entscheiden können. Hamburg hat diese Frage bereits entschieden: Wir bieten ins sämtlichen 192 Grundschulen sowie zwölf weiteren Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen ein Ganztagsbetreuungsangebot an. Vor diesem Hintergrund bedarf es in Hamburg keiner zusätzlichen Hortplätze, im Gegenteil haben wir die früheren Horte so ausgebaut, damit dort mehr Krippenbetreuung stattfinden kann. Damit gilt in Hamburg, dass alle Kinder im Grundschulalter die entsprechenden Ganztagsangebote an ihrer Schule wahrnehmen können.
Die Anmeldezahlen für den Ganztag zeigen, dass Eltern und Kinder den Ganztagsangeboten an Schulen großes Vertrauen entgegen bringen. Ich hoffe sehr, dass die Hamburger Entwicklung auch anderen Ländern Mut macht, diesen wichtigen Schritt zu gehen, der dazu beiträgt, dass die Familien Berufstätigkeit und Kindererziehung miteinander verbinden können, aber auch Kindern einen gut betreutes qualitativ hochwertiges Nachmittagsangebot macht und dabei auch dazu beiträgt, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft nachmittags gut betreut in der Schule zusammen spielen und Freundschaften schließen können.“