Bildungssenator Ties Rabe: „2023 darf es noch ein letztes Mal Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen geben. Gleichzeitig kündigen wir jedoch entsprechend des KMK-Beschlusses an, dass im nächsten Schuljahr 2023/24 die Abschlussprüfungen in allen Schulabschlüssen wieder entsprechend den vor Corona geltenden Regeln durchgeführt werden.“
Laut KMK-Beschluss können die Abschlussprüfungen am Ende dieses Schuljahres noch einmal genauso gestaltet werden wie die Prüfungen der Jahre 2021 und 2022. Die erworbenen Abschlüsse sind dabei denen früherer und späterer Jahrgänge gleichwertig und werden von allen Ländern gegenseitig anerkannt – so hatte es die KMK im Januar 2021 beschlossen. Laut aktuellem KMK-Beschluss sollen die Corona-bedingten Erleichterungen ab 2024 entfallen.
Rabe sprach den Prüflingen für die bevorstehenden Prüfungen Zuversicht zu: „Vertrauen Sie auf Ihr Wissen und die Kompetenzen, die Sie in den vergangenen Schuljahren mit Unterstützung Ihrer Lehrkräfte erworben und ausgebaut haben. Sie haben sich intensiv vorbereitet und können jetzt mit der nötigen Konzentration in die Prüfungen gehen. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern für die bevorstehenden Abiturprüfungen alles Gute und viel Erfolg!"
Die entsprechenden Regelungen bei den Abiturprüfungen betreffen unter anderem die Arbeitszeit, die für alle schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten verlängert wird. Die Verlängerung trägt dem Umstand Rechnung, dass den Schülerinnen und Schülern in der Vorbereitung im Unterricht der letzten Jahre Übungszeit gefehlt hat. Die zusätzliche Arbeitszeit soll ermöglichen, in Ruhe Lösungswege zu entwickeln. Außerdem sollen sich die Jugendlichen vor dem Hintergrund der erschwerten unterrichtlichen Rahmenbedingungen gezielter vorbereiten können. Dafür wurden die Lehrkräfte und Schulen noch genauer über die Abiturthemen informiert. Diese Präzisierung ermöglicht es Schülern sowie Lehrkräften, sich zielgerichteter vorzubereiten. Darüber hinaus gibt es im Fach Mathematik erneut eine Auswahlmöglichkeit. Weil aufgrund der Einschränkungen des Unterrichts nicht alle Themengebiete in Mathematik in der üblichen Tiefe gelernt werden konnten, bekommen die Schulen in diesem Jahrgang eine Wahlmöglichkeit. Die vier Aufgabenteile werden um einen weiteren Aufgabenteil zur Analysis ergänzt und die Lehrkräfte streichen für ihren Kurs je nach Unterrichtsvorbereitung entweder den Aufgabenteil zur Linearen Algebra/Analytischen Geometrie oder den Aufgabenteil zur Stochastik oder den ergänzten Aufgabenteil zur Analysis. Dadurch können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Prüfungsvorbereitungszeit gezielter nutzen und sich passgenauer vorbereiten.
Jeder Abiturient und jede Abiturientin wird in drei Fächern schriftlich geprüft. Den Auftakt macht am ersten Tag (19. April) das Fach PGW, gefolgt von den Fächern Biologie, Informatik, Physik, Chemie und Sport am zweiten Tag. Die Prüfungen in den Kernfächern finden am 26. April (Deutsch), 28. April (Englisch), 3. Mai (Mathematik) und am 5. Mai (Französisch) statt. Gleichzeitig ist der 5. Mai der letzte Tag der diesjährigen schriftlichen Abiturprüfungen. Zwischen dem 1. und 9. Juli folgen dann die mündlichen Prüfungen, entweder in Form einer Präsentationsprüfung oder einer klassischen mündlichen Prüfung. Abiturprüfungen werden an Hamburgs Gymnasien und Stadtteilschulen sowie an beruflichen Gymnasien, Berufsoberschulen und Abendgymnasien abgenommen. Bis zum 12. Juli werden die Abiturzeugnisse ausgeteilt.
Moderate Erleichterungen gibt es auch bei den Abschlussprüfungen für den Ersten und Mittleren Schulabschluss. Die Zahl der Prüfungen beim Mittleren Schulabschluss (MSA) wird von sechs auf drei Prüfungen halbiert. Normalerweise absolvieren die Schülerinnen und Schüler beim MSA drei Abschlussklausuren und drei mündliche Prüfungen in den Kernfächern. Stattdessen müssen wie im Vorjahr zwei Abschlussklausuren und eine mündliche Prüfung absolviert werden. Die Noten aus den Prüfungen bilden zusammen mit den normalen Noten aus dem Abschlussjahr das Abschlusszeugnis.
Beim Ersten Schulabschluss (ESA) sollen wie in den beiden letzten Jahren die zusätzlichen Abschlussklausuren und die mündlichen Abschlussprüfungen entfallen. Das Abschlusszeugnis besteht dann aus den im Abschlussjahr erreichten normalen Noten in allen Fächern. Viele Bundesländer verfahren bereits seit Jahren so und haben die zusätzlichen Abschlussprüfungen beim Ersten Schulabschluss grundsätzlich abgeschafft. Die durch den Wegfall der aufwändigen Prüfungen gewonnene Arbeitszeit soll zur Intensivierung des Unterrichts genutzt werden, um Lernrückstände aufzuarbeiten.
Senator Rabe: „Der Entscheidung sind intensive Gespräche mit Vertretern aller Schulformen vorangegangen. Sie berichten über eine nach wie vor angespannte Lage an den Schulen. Die monatelangen Schulschließungen haben nicht nur zu Lernrückständen geführt, sondern belasten die Schülerinnen und Schüler auch in der Konzentration und in ihrem Lernverhalten. Es ist deshalb nur fair, wenn diese besondere Lernsituation maßvoll berücksichtigt wird. Es gibt nichts geschenkt, aber Dank der Anpassungen können sich die Schülerinnen und Schüler gezielter auf ihren Schulabschluss vorbereiten.“