vom 30.09.2008
Anweisung bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die nach der Abmeldung keine Schule im Geltungsbereich des Hamburgischen Schulgesetzes besuchen sollen. (PDF, 15,12 KB) (PDF, 15 Bytes)