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Lehrerin in einer Klasse

Vertretungsaufgaben

Zu den Ausschreibungstexten/zum zentralen Bewerbungsverfahren

In Hamburg werden ständig Lehrkräfte für eine befristete Beschäftigung für Vertretungsaufgaben benötigt. Die Annahme eines Vertretungsangebots schließt Sie nicht von der Möglichkeit einer unbefristeten Beschäftigung im hamburgischen Schuldienst aus.

  1. Schulleitungen veröffentlichen hier konkrete Vertretungsbedarfe in Form einer Ausschreibung, so dass eine direkte Bewerbung möglich ist (schulgenaues Verfahren).

  2. Interessentinnen und Interessenten können hier an erster Stelle (Zentrales Verfahren) ihre Bewerbung einstellen, so dass sie von Schulleitungen gefunden werden.

Voraussetzungen für die Übernahme eines Lehrauftrages (Vertretungsaufgabe) sind

  • eine abgeschlossene Lehrerausbildung oder
  • ein erstes Staatsexamen oder
  • eine vergleichbare Qualifikation

Vertretungstätigkeit stellt daher auch für Absolventinnen und Absolventen einer Ersten Staatsprüfung eine Möglichkeit dar, Unterrichtserfahrung zu sammeln. Bedarfe bestehen das ganze Jahr über, erfahrungsgemäß ganz besonders viele direkt nach den Sommerferien und in den Monaten November bis Februar.

Hinweis
Bewerber, die die 2. Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben, können bei der Einstellung für Lehraufträge nicht berücksichtigt werden!

Neue Anforderungen durch das Masernschutzgesetz:

Ab dem 2. März 2020 müssen alle neuen Beschäftigten, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren worden sind und an Schulen tätig werden wollen, einen gültigen Impfschutz gegen Masern vorweisen. Alternativ kann auch ein ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität oder eine gesundheitliche Kontraindikation bescheinigt, vorgelegt werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann das Beschäftigungsverhältnis nicht aufgenommen werden.


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