Das Tauschverfahren für Lehrkräfte zwischen den Ländern dient vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung im Sinne der Zusammenführung von Ehegatten, die aus beruflichen Gründen getrennt leben oder deshalb nicht getrennt leben, weil sich ein Ehepartner unter Inkaufnahme finanzieller Einbußen hat beurlauben lassen.
Können nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, so erfolgt die Auswahl der Bewerber in der Regel nach folgenden Gesichtspunkten:
- Soziale Situation (Familienzusammenführungen mit minderjährigen Kindern werden bevorzugt berücksichtigt)
- Wartezeit
- Bedarf
- Eignung
Hier können sich sowohl Lehrkräfte aus dem hamburgischen Schuldienst, die in ein anderes Bundesland wechseln möchten als auch Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die gerne in den hamburgischen Schuldienst übertreten möchten, online für die Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte bewerben.
Die Besoldung der Beamten wird in den Besoldungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Bedenken Sie daher bitte, dass es mit der Versetzung nach Hamburg zu einer Veränderung des Einkommens kommen kann.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im » KMK-Beschluss zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern (PDF) und der dazugehörigen » Durchführungsvereinbarung (PDF).
Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die nach Hamburg wechseln möchten
Der Antrag auf Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte ist in dem jeweiligen Heimat-Bundesland zu stellen. Aus einigen Bundesländern werden die Tauschanträge online übermittelt. Zur Zeit sind dies
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
Die Erfassung der Tauschanträge ist in diesen Bundesländern unterschiedlich geregelt und bei der zuständigen Behörde zu erfahren. Die Daten aus dem Heimat-Bundesland werden dem von der Lehrkraft gewünschten Bundesland elektronisch zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte aus Bundesländern, die nicht am Online-Verfahren teilnehmen, müssen sich hier
» Tauschverfahren für Lehrkräfte online für einen Wechsel nach Hamburg anmelden. Das Verfahren ermöglicht einen Ausdruck des bereits ausgefüllten Antrages auf Papier, der dann im Heimat-Bundesland bei der zuständigen Dienststelle schriftlich eingereicht werden muss. Auch wenn Sie schon in Ihrem Heimat-Bundesland schriftlich einen Antrag auf Teilnahme am Lehrertauschverfahren gestellt haben, so müssen Sie sich bitte hier noch einmal online anmelden.
- Nur mit Zusage einer Hamburger Schule können Sie getauscht werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, frühzeitig direkt Kontakt mit »Hamburger Schulen aufzunehmen, die für Sie in Frage kommen.
Lehrkräfte aus Hamburg, die in ein anderes Bundesland wechseln möchten
» Hinweise zur Einstellung/Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern in den öffentlichen Schuldienst des Landes Berlin
Antragsfristen
Lehrkräfte, die im Hamburgischen Schuldienst unbefristet beschäftigt sind, können hier » Tauschverfahren für Lehrkräfte online einen Antrag auf einen Wechsel in ein anders Bundesland im Rahmen des Tauschverfahrens für Lehrkräfte stellen und dann einen unterschriebenen Ausdruck dieses Antrags beim zuständigen Personalsachbearbeiter einreichen.
Für diesen Antrag gelten folgende Fristen:
- Antrag auf Wechsel zum 1. August: = 31. Januar des Jahres
- Antrag auf Wechsel zum 1. Februar: = 31. Juli des Vorjahres
Bitte beachten Sie hierbei, dass sich gegenwärtig folgende Länder nicht am Halbjahresverfahren zum 1. Februar beteiligen:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
Eine Antragstellung in diese Länder ist zum Halbjahr also nicht möglich.
Bitte reichen Sie bei uns einen Ausdruck des online ausgefüllten Antrags mit Ihrer Unterschrift ein!
Die Tauschverhandlungen finden in der Regel in der letzten Woche im März bzw. September diesen Jahres statt. Sollten Sie bis Ende der ersten Woche im April bzw. Oktober diesen Jahres keine Mitteilung erhalten haben können Sie davon ausgehen, dass Ihr Tauschantrag nicht erfolgreich war.
Sollten Sie zum gewünschten Tauschtermin nicht berücksichtigt werden, können Sie Ihren Tauschantrag 2 Monate vor der Einreichfrist des darauf folgenden Tauschtermins (ab 1. Dezember bzw. 1. Juni) wieder reaktivieren und erneut einreichen.
Kontakte:
Hotline/Softwaretechnischer Anwendungssupport für LTV
Bei Fragen zur Anwendung erreichen Sie den Fachsupport des Kundenzentrums Schul-IT über den dataport UHD unter 040 42846-3990.
Bitte nennen Sie dabei das Stichwort „LTV“.Außerhalb der UHD Servicezeiten (Montag – Donnerstag von 6:30 - 18 Uhr, Freitag bis 17 Uhr)
erreichen Sie den Fachsupport über E-Mail: pbon@bsb.hamburg.de
Fragen zu personalwirtschaftlichen Angelegenheiten:
Grundschulen
Frau Wiebke Gensch (B 22-1), Telefon: 040 42863-2091
E-Mail Wiebke.Gensch@bsb.hamburg.de
Gymnasien
Herr Helge Petersen (B 22-3), Telefon: 040 42863-2259
E-Mail Helge.Petersen1@bsb.hamburg.de
Stadtteilschulen
Herr Frank Siebert (B 22-2), Telefon: 040 42863-2100
E-Mail frank.siebert@bsb.hamburg.de
Sonderschulen
Herr Peter Krampitz (B22-4), Telefon: 040 42863-2666
E-Mail peter.krampitz@bsb.hamburg.de
Berufliche Schulen
Herr Stephan Schmidt (HI 34), Telefon: 040 42863-2044
E-Mail stephan.schmidt@hibb.hamburg.de
personalrechtliche Fragen:
Grund- und Sonderschulen
Herr Jürgen Reumann (V 437),Telefon: 040 42863-2691
E-Mail juergen.reumann@bsb.hamburg.de
Frau Sarah Ruckick (V 434), Telefon: 040 42863-4668
E-Mail sarah.ruckick@bsb.hamburg.de
Stadtteilschulen
Frau Sabine Lippert (V 431), Telefon: 040 42863-2177
E-Mail sabine.lippert@bsb.hamburg.de
Gymnasien
Herr Mathias Kruse (V 435), Telefon: 040 42863-2173
E-Mail mathias.kruse@bsb.hamburg.de
Berufliche Schulen
Herr Olaf Jorde (HI 31), Telefon: 040 42863-2208
E-Mail olaf.jorde@hibb.hamburg.de
Fragen zur Teilnahme am Lehrertauschverfahren sowie Versand der Anträge an:
Frau Nicole Thordsen-Lasch (V 422-6), Telefon: 040 42863-2984
E-Mail nicole.thordsen-lasch@bsb.hamburg.de