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Karriere Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen

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Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen

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Hinweise:

​​​​Eine Bewerbung ist jeder Zeit zu jedem in Hamburg möglichen Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst möglich! In Ihrem eigenen Interesse wird um eine frühzeitige Bewerbung gebeten, auch wenn der Master noch nicht abgeschlossen und/oder die entsprechenden Abschlussdokumente noch nicht vorliegen sollten.

Bitte reichen Sie uns Bewerbungen, Anträge und Unterlagen auf postalischen Weg ein oder werfen diese in unseren Briefkasten in der Hamburger Meile. Sofern beglaubigte Kopien erforderlich sind, bitten wir Sie, die Möglichkeiten einer Zweitschrift bei den ausstellenden Stellen zu erfragen oder die Möglichkeit einer Beglaubigung bei anderen Stellen, z.B. bei Notaren oder Einwohnermeldeämtern, zu nutzen.

Sollten Sie Fragen zum Vorbereitungsdienst bzw. zur Bewerbung haben, bitten wir Sie, diese möglichst telefonisch oder per Email abzuklären. In wirklich dringenden Fällen können Sie telefonisch einen Termin bei Ihrer Sachbearbeitung erfragen.

Achtung:

Der Vorbereitungsdienst in Hamburg beginnt am 01. Februar bzw. am 01. August eines Jahres. Wir weisen darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt Präsenzpflicht besteht. In der Woche vor dem jeweiligen Einstellungstermin werden die Ernennungsurkunden bzw. Ausbildungs- und Arbeitsverträge persönlich übergeben. Bitte sorgen Sie daher im Fall einer Zulassung dafür, dass Sie hierzu persönlich erscheinen können. Der genaue Übergabezeitpunkt wird Ihnen dann entweder mit den Zulassungsunterlagen oder gesondert per Email mitgeteilt.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Personalsachgebiet V 442


Informationen für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst (nicht Quereinstieg) 
Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst in Hamburger Schulen (Referendariat): Informationen, Kontaktadressen und Downloads

Voraussetzung: Lehramtsstudium
In der Regel ist das abgeschlossene Lehramtsstudium die Voraussetzung für den Eintritt in den Hamburger Vorbereitungsdienst. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium an der Universität Hamburg.

Quereinstieg in den Hamburger Vorbereitungsdienst (PDF, 82 KB)
In Fächern oder Fachrichtungen, in denen ein besonders dringender Lehrkräftebedarf besteht, können Interessierte ohne ein entsprechendes Lehramtsstudium, als sogenannte Quereinsteiger, in den Hamburger Vorbereitungsdienst eingestellt werden, sofern die Prüfung der Bewerbungsunterlagen positiv verläuft, die pädagogische Eignung in einem Gespräch festgestellt werden konnte und freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Sofern Sie Ihrer Ansicht nach die unter dem obigen Link hinterlegten Voraussetzungen erfüllen, benutzen Sie bitte für Ihre digitale Bewerbung diesen separaten Bewerbungsbogen. Bitte beachten Sie, dass nur zum Bewerbungsstichtag (15.09. für Einstellungen zum 01.02. und 01.04. für Einstellungen zum 01.08.) vollständig vorliegende Bewerbungen berücksichtigt werden können.

Vorbereitungsdienst in Teilzeit
Hamburg bietet unter bestimmten Voraussetzungen (bessere Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf) die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Dabei wird der Vorbereitungsdienst in 75 Prozent Teilzeit bei 75 Prozent der Anwärterbezüge in insgesamt 24 Monaten absolviert.

Durchführung der Ausbildung am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung 
Allgemeines zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst: Die Abteilung Ausbildung des Hamburger Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung ist die zentrale Ausbildungsstelle für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aller Lehrämter in Hamburg. Hier werden Referendarinnen und Referendare in drei Unterabteilungen für das Lehramt an allen Schulformen ausgebildet.

Ausbildungsplätze für den Vorbereitungsdienst zum jeweiligen Einstellungstermin (PDF, 31,3 KB) Hier finden Sie Auflistungen der Ausbildungsplätze für die Lehrämter an Grundschulen, an der Primarstufe und der Sekundarstufe I, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an Beruflichen Schulen.

Einstellungschancen in den Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (PDF, 25 Bytes)Die Einstellungschancen in den Vorbereitungsdienst in Hamburg sind für Bewerberinnen und Bewerber mit Mangelfächern nach wie vor gut.

Anwärterbezüge
Während Ihres Vorbereitungsdienstes erhalten Sie auch Anwärterbezüge. Wie sich diese zusammensetzen können, finden Sie unter dem Link.

Unterrichts- und Nebentätigkeitsauftrag
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst können mit ihrem und dem Einverständnis ihrer Hauptseminarleitung über ihren Ausbildungsunterricht (Vorbereitungsdienst) hinaus zur Vertretung von Lehrkräften eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um eine eigenständige und gesondert vergütete Unterrichtstätigkeit, die nicht zur Bewertung in den Vorbereitungsdienst einfließt. Der Einsatz zur Vertretung ist im Rahmen eines Unterrichtsauftrages an der eigenen Ausbildungsschule oder eines Nebentätigkeitsauftrages an einer anderen Schule, die nicht die Ausbildungsschule ist, möglich.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen können bei Frau Stalbohm unter Ramona.Stalbohm@bsb.hamburg.de erfragt werden. Ein tatsächlicher Einsatz ist überhaupt nur nach vorheriger Zustimmung des Personalrates und positiven Prüfung und der Genehmigung durch V 442 möglich.

Anpassungsqualifizierung
Sie haben eine ausländische Lehrbefähigung und interessieren sich für eine Anpassungsqualifizierung?

Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in die Anpassungsqualifizierung
Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen bzw. für die Anpassungsqualifizierung erhalten? Dann gratulieren wir Ihnen recht herzlich. Sollten Sie den Ihnen angebotenen Platz auch annehmen wollen, dann benötigen wir für eine Einstellung zusätzliche Unterlagen von Ihnen. Welche dies genau sind, finden Sie unter dem folgenden Link.

Bewerbungen für den Schuldienst
Sollten Sie sich für eine Tätigkeit an einer Hamburgischen Schule interessieren, dann finden Sie hier: alle Informationen für eine Bewerbung

Anforderungen durch das Masernschutzgesetz:

Seit dem 2. März 2020 müssen alle neuen Beschäftigten, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren worden sind und an Schulen tätig werden wollen, einen gültigen Impfschutz gegen Masern (2 Impfungen) vorweisen. Alternativ kann auch ein ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität oder eine gesundheitliche Kontraindikation bescheinigt, vorgelegt werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann das Beschäftigungsverhältnis nicht aufgenommen werden.

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