Auftrag und Zielsetzung

Zentrale Aufgabenstellungen in schriftlichen Prüfungen gehören in den Kontext der Standard- und Qualitätssicherung schulischer Arbeit, um höhere Verbindlichkeit und Vergleichbarkeit der Unterrichts- und Prüfungsleistungen sicherzustellen. Die schriftlichen Abschlussprüfungen und die schriftliche Überprüfung stellt die Behörde für Schule und Berufsbildung seit dem Schuljahr 2004/2005 in vielen Fächern zentral. Alle Aufgaben der mündlichen Prüfungen stellen die Schulen selbst (dezentral).
Schriftliche zentrale Prüfungen werden in verschiedenen Schulabschlüssen in folgenden Fächern abgenommen:
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss: Deutsch, Mathematik, Englisch (Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache möglich)
- Mittlerer Schulabschluss: Deutsch, Mathematik, Englisch (Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache möglich)
- Schriftliche Überprüfung: Deutsch, Mathematik, Englisch – alternativ: Arabisch, Chinesisch, Farsi, Französisch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch (Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache möglich)
- Abitur an allgemeinbildenden und beruflichen Oberstufen: Deutsch, Englisch, Chinesisch, Französisch, Latein, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Arabisch, Farsi, Italienisch, Geografie, Geschichte, Politik/Gesellschaft/Wirtschaft, Philosophie, Psychologie, Religion, Sport, Mathematik, Biologie, Chemie , Informatik, Physik, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Pädagogik, Psychologie, Technik
Die Berechtigung der Teilnahme an der Sprachfeststellungsprüfung als Ersatz für das Fach Englisch oder einer unterrichteten Fremdsprache regelt der § 23 der APOGrundSty für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, den Mittleren Schulabschluss und die Schriftliche Überprüfung.
Die schriftlichen und mündlichen Sprachfeststellungsprüfungen werden zentral abgenommen und von BQ 23 aus gesteuert.
Die Termine und die Ablaufpläne für die Prüfungen werden den Schulen rechtzeitig bekannt gegeben.
Mit einjährigem (erster allgemeinbildender Schulabschluss, mittlerer Schulabschluss, schriftliche Überprüfung) bzw. dreijährigem Vorlauf erhalten die Schulen die „Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben“. Hierin enthalten sind die Schwerpunktthemen, die sich auf die Bildungspläne beziehen und verbindlich zu unterrichten sind. Die zentralen Aufgabenstellungen in den Prüfungen beziehen sich auf die Schwerpunktthemen.
Prüfungsaufgabenbeispiele stehen zur Verfügung.
Hamburger Lehrkräften steht eine Website zur Verfügung, auf der Hilfen, Erläuterungen und Regelungen für die Abschlussprüfungen gegeben werden.
Vertiefende Informationen zu folgenden Themen:
- Prüfungsterminen
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
- Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Schriftliche Überprüfungen
- Sprachfeststellungsprüfungen
- Abitur
finden Sie hier.