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Schutz vor Verdrängung Soziale Erhaltungsverordnung für Altona-Nord tritt in Kraft

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Zwölftes Gebiet einer Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg

Ab morgen werden in Hamburg weitere 24.000 und damit insgesamt rund 212.000 Einwohnerinnen und Einwohner wirksam vor wachsendem Aufwertungs- und Verdrängungsdruck geschützt. In Altona-Nord, zwischen Max-Brauer-Allee, Eimsbüttler Straße und der Bahntrasse gelegen, tritt die zwölfte Soziale Erhaltungsverordnung in Kraft.

Soziale Erhaltungsverordnung für Altona-Nord tritt in Kraft

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Mit Altona-Nord genießt ein weiteres Quartier den Schutz der Sozialen Erhaltungsverordnung. Die Wohngebiete in Altona-Nord stehen unter einem starken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck. Mit der neuen Sozialen Erhaltungsverordnung wird die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten und die Bewohnerinnen und Bewohner werden vor Verdrängung infolge umfassender Modernisierungen und Wohnungsumwandlungen soweit wie möglich geschützt. Damit erweitern wir den Bereich innenstadtnaher Stadtteile, in denen wir den Verdrängungseffekten wirksam begegnen und günstigen Wohnraum bewahren. Insgesamt werden jetzt durch Soziale Erhaltungsverordnungen rund 212.000 Hamburgerinnen und Hamburger geschützt. Das zeigt deutlich, dass wir den Schutz der Mieterinnen und Mieter ernstnehmen. Hamburg soll eine Stadt für alle bleiben.“

Liane Melzer, Bezirksamtsleiterin Altona: „Ich freue mich, dass wir jetzt auch in Altona-Nord mit der Sozialen Erhaltungsverordnung ein wirksames Instrument in der Hand haben. Dies wird es uns ermöglichen, die Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil vor aufwertungsbedingten Verdrängungen zu schützen. Damit stehen nun alle innerstädtischen Stadtteile Altonas (Sternschanze, Altona-Nord und Altona-Altstadt, Ottensen, Osterkirchenviertel und der südliche Teil Bahrenfelds) unter dem Schutz Sozialer Erhaltungsverordnungen“. 

In Altona-Nord könnten - nach dem vorliegenden Gutachten - 91 Prozent der Mieter-Haushalte im Gebiet von baulicher Aufwertung und mietwirksamen Verbesserungen an der Bausubstanz betroffen sein. Ohne regulierende Maßnahmen wäre die Bevölkerungsstruktur in ihrer Zusammensetzung gefährdet. Einer repräsentativen Erhebung zur Folge, müssen über die Hälfte aller Haushalte mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Miete aufwenden, über ein Viertel aller Haushalte sogar mehr als 40 Prozent. Eine große Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner besteht aus Normal- oder Geringverdienern: Knapp die Hälfte verfügt über weniger als 2.300 Euro im Monat, 20 Prozent müssen mit weniger als 1.500 Euro auskommen. Demgegenüber liegen die Angebotspreise für Neuvermietungsmieten im freifinanzierten und Neubaubereich bereits seit 2010 über dem Hamburger Durchschnitt. Entsprechende Angebote lagen 2017 bei knapp 14 Euro/m2 nettokalt und sind damit seit 2010 um mehr als 30 Prozent gestiegen. Bei weiter steigenden Wohnkosten wird ein Verbleib im Quartier zusehends schwierig.

Diesen erkennbaren Anzeichen des kontinuierlichen Aufwertungsprozesses, verbunden mit einer weiteren Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner, kann ab jetzt wirkungsvoll entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen finden Sie online unter www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

Zum Hintergrund: Soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg

Die Sozialen Erhaltungsverordnungen (SozErhVO) und die damit verbundene Umwandlungsverordnung flankieren als zentrales Mittel der Wohnungsbestandspolitik die Neubaustrategie des Senats. Insbesondere Altbauquartiere mit urbaner Mischung und zunehmend auch Quartiere der Nachkriegsjahrzehnte sind als Wohnstandorte begehrt und stehen unter einem starken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck. Deshalb setzt der Senat zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesen Gebieten zunehmend die Soziale Erhaltungsverordnung ein. Sie ist die einzige im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehene Möglichkeit, bauliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer verdrängenden Wirkung zu bewerten und zu kontrollieren. Dazu unterliegen folgende bauliche Maßnahmen einer zusätzlichen Genehmigungspflicht: der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie Begründungen von Wohnungseigentum im Bestand. In Gebieten der SozErhVO kann die Freie und Hansestadt auch das Vorkaufsrecht ausüben.


Gebiete mit Sozialer ErhaltensverordnungseitBewohner/innenFläche in ha
1Südliche Neustadt
19953.60011
2St. Georg20128.50047
3St. Pauli201222.20096
4Sternschanze20137.80032
5Osterkirchenviertel20134.35019
6Altona-Altstadt201427.900175
7Eimsbüttel-Süd201410.10042
8Ottensen201619.50095
9Bahrenfeld-Süd201613.60089
10Nördliche Neustadt2018600025
11Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd
201864000351
12Altona-Nord201924000118

Insgesamt
211.5501.100



Gebiete in Vorbereitung

(mit Aufstellungsbeschluss des Senats für eine Soziale Erhaltungsverordnung)
seitBewohner/innenFläche in ha

1Eilbek201821.50011


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Barbara Ketelhut
Telefon: (040) 428 40 – 2051
-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de

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