In den Freistellungsgebieten dürfen Sozialwohnungen auch an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen über den eigentlich für geförderten Wohnraum geltenden Grenzen liegen. Bislang waren die vier Freistellungsgebiete befristet bis zum 30. Juni 2021. Die Prüfung der Sozialdaten in Abwägung mit dem Angebot für Sozialwohnungsberechtigte und vor allem vordringlich wohnungssuchende Haushalte hat nun für alle vier Gebiete ergeben, dass eine Verlängerung zur Quartiersstabilität beiträgt – jedoch mit teilweise angepassten Zuschnitten. In Neuallermöhe-West wird das Freistellungsgebiet auf das Kerngebiet des Quartiers begrenzt. In Steilshoop wird der östliche Teil der Siedlung aus dem Freistellungsgebiet herausgenommen. Die herausfallenden Teilgebiete zeichnen sich durch im Vergleich zu den restlichen Gebieten stabilere Sozialdaten aus. Durch die neuen Zuschnitte sind künftig knapp 1.270 bestehende Sozialwohnungen bei Neuvermietung wieder bindungskonform zu belegen. Etwa die Hälfte davon ist vordringlich wohnungssuchenden Haushalten vorbehalten.
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Stabile Nachbarschaften in gemischten Quartieren sind ein wesentliches Ziel unserer Stadtentwicklungspolitik. Mit den Freistellungsgebieten ermöglichen wir mehr soziale Durchmischung in Quartieren, die ursprünglich sehr stark vom geförderten Wohnungsbau geprägt waren. Auf dieses Instrument setzen wir auch in Zukunft, aber immer mit Augenmaß. Wir haben den Zuschnitt der Freistellungsgebiete sehr genau an die aktuellen Bedürfnisse vor Ort angepasst. Auf diese Weise gewinnen wir knapp 1.270 geförderte Wohnungen zurück, die künftig wieder Haushalten mit geringen Einkommen oder vordringlich Wohnungssuchenden vorbehalten sind. Dem großen Bedarf an Wohnungen für vordringlich Wohnungsuchende begegnen wir darüber hinaus auch im Wohnungsneubau. Hier sind feste Kontingente für diese Gruppe reserviert und entstehen im Sinne der gemischten Quartiere in der gesamten Stadt.“
Hintergrund
Für die Gebiete Steilshoop (seit 1977), Mümmelmannsberg (seit 1977), Wilhelmsburg (seit 1997) und Neuallermöhe-West (seit 1997 für den Erstbezug und seit 2001 auch für Folgebezüge) gilt für öffentlich geförderte Wohnungen, deren Förderung nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz bis Ende 2002 bewilligt wurde, eine Freistellung von den Einkommensgrenzen. Diese umfasst auch die Freistellung der WA-Bindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte. Die letzte Freistellungsverfügung vom 4. Dezember 2020 (veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger vom 18. Dezember 2020) war bis zum 30. Juni 2021 befristet. Die neue Freistellungsverfügung ist am 15. Juni 2021 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden.
Hinweis an die Redaktionen
Karten der künftigen Zuschnitte der Freistellungsgebiete stehen zum Download bereit unter. https://www.skyfish.com/p/fhh/1930912.
Für die Karten zu Neuallermöhe-West, Steilshoop und Mümmelmannsberg gilt: Die schraffierten Flächen stellen jeweils die Freistellungsgebiete dar. Die Zahlen kennzeichnen die sogenannten statistischen Gebiete aus unserem Sozialmonitoring. Für Wilhelmsburg gilt: Die Gebietsfreistellung umfasst alle drei markierten Ortsteile.
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