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Freistellungsgebiete werden teilweise verkleinert 1.270 geförderte Wohnungen zurück in der Belegungsbindung

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Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Freistellungsgebiete in Neuallermöhe-West und Steilshoop mit kleinerem Zuschnitt als bisher bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die weiteren Freistellungsgebiete in Mümmelmannsberg und Wilhelmsburg bleiben für diesen Zeitraum unverändert bestehen. Auf diese Weise fördert die Stadt weiterhin eine stärkere soziale Durchmischung dort, wo in den 1970er und 1990er Jahren eine sehr hohe Dichte an geförderten Wohnungen entstanden ist. Gleichzeitig wird dort, wo sich die Sozialstruktur bereits positiv entwickelt und stabilisiert hat, Wohnraum zurück in die Belegungsbindung geholt. So stehen rund 1.270 bislang freigestellte Wohnungen künftig wieder für einkommensschwache und vor allem für vordringlich wohnungssuchende Haushalte zur Verfügung.

1.270 geförderte Wohnungen zurück in der Belegungsbindung

In den Freistellungsgebieten dürfen Sozialwohnungen auch an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen über den eigentlich für geförderten Wohnraum geltenden Grenzen liegen. Bislang waren die vier Freistellungsgebiete befristet bis zum 30. Juni 2021. Die Prüfung der Sozialdaten in Abwägung mit dem Angebot für Sozialwohnungsberechtigte und vor allem vordringlich wohnungssuchende Haushalte hat nun für alle vier Gebiete ergeben, dass eine Verlängerung zur Quartiersstabilität beiträgt – jedoch mit teilweise angepassten Zuschnitten. In Neuallermöhe-West wird das Freistellungsgebiet auf das Kerngebiet des Quartiers begrenzt. In Steilshoop wird der östliche Teil der Siedlung aus dem Freistellungsgebiet herausgenommen. Die herausfallenden Teilgebiete zeichnen sich durch im Vergleich zu den restlichen Gebieten stabilere Sozialdaten aus. Durch die neuen Zuschnitte sind künftig knapp 1.270 bestehende Sozialwohnungen bei Neuvermietung wieder bindungskonform zu belegen. Etwa die Hälfte davon ist vordringlich wohnungssuchenden Haushalten vorbehalten.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Stabile Nachbarschaften in gemischten Quartieren sind ein wesentliches Ziel unserer Stadtentwicklungspolitik. Mit den Freistellungsgebieten ermöglichen wir mehr soziale Durchmischung in Quartieren, die ursprünglich sehr stark vom geförderten Wohnungsbau geprägt waren. Auf dieses Instrument setzen wir auch in Zukunft, aber immer mit Augenmaß. Wir haben den Zuschnitt der Freistellungsgebiete sehr genau an die aktuellen Bedürfnisse vor Ort angepasst. Auf diese Weise gewinnen wir knapp 1.270 geförderte Wohnungen zurück, die künftig wieder Haushalten mit geringen Einkommen oder vordringlich Wohnungssuchenden vorbehalten sind. Dem großen Bedarf an Wohnungen für vordringlich Wohnungsuchende begegnen wir darüber hinaus auch im Wohnungsneubau. Hier sind feste Kontingente für diese Gruppe reserviert und entstehen im Sinne der gemischten Quartiere in der gesamten Stadt.“

Hintergrund
Für die Gebiete Steilshoop (seit 1977), Mümmelmannsberg (seit 1977), Wilhelmsburg (seit 1997) und Neuallermöhe-West (seit 1997 für den Erstbezug und seit 2001 auch für Folgebezüge) gilt für öffentlich geförderte Wohnungen, deren Förderung nach dem Ersten oder Zweiten Wohnungsbaugesetz bis Ende 2002 bewilligt wurde, eine Freistellung von den Einkommensgrenzen. Diese umfasst auch die Freistellung der WA-Bindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte. Die letzte Freistellungsverfügung vom 4. Dezember 2020 (veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger vom 18. Dezember 2020) war bis zum 30. Juni 2021 befristet. Die neue Freistellungsverfügung ist am 15. Juni 2021 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden.

Hinweis an die Redaktionen
Karten der künftigen Zuschnitte der Freistellungsgebiete stehen zum Download bereit unter. https://www.skyfish.com/p/fhh/1930912.

Für die Karten zu Neuallermöhe-West, Steilshoop und Mümmelmannsberg gilt: Die schraffierten Flächen stellen jeweils die Freistellungsgebiete dar. Die Zahlen kennzeichnen die sogenannten statistischen Gebiete aus unserem Sozialmonitoring. Für Wilhelmsburg gilt: Die Gebietsfreistellung umfasst alle drei markierten Ortsteile.

 

Rückfragen der Medien
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Pressestelle
Telefon: 040 42840 2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
Twitter: @fhh_bsw

 

 

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